Antwort auf die Kleine Anfrage: Der Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung zur „Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union“

Gepostet am Freitag, den 16. Mai 2014 um 17:29 in EU-Binnenmigration,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1436 vom 16.05.2014

Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta Haßelmann, Christian Kühn (Tübingen), Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg, Annalena Baerbock, Dr. Franziska Brantner, Ekin Deligöz, Tom Koenigs, Renate Künast, Markus Kurth, Monika Lazar, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Der Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung zur „Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union“

Im Januar 2014 hat die Bundesregierung einen Staatssekretärsausschuss zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ eingerichtet. Im März 2014 hat dieser Ausschuss nun einen Zwischenbericht vorgelegt (Bundestagsdrucksache 18/960).

Die Christlich Demokratische Union (CDU) gab anlässlich dieses Zwischenberichts ein Flugblatt heraus mit der Überschrift „Für Freizügigkeit. Gegen Sozialmissbrauch. Armutszuwanderung vermeiden“ (www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/140327-flugblatt-fuer-freizuegigkeit_0.pdf). Es stellt sich die Frage, ob die Verfasser des Flugblatts den Zwischenbericht überhaupt gelesen haben, bevor sie ein Flugblatt solchen Inhalts veröffentlicht haben.

Empirisch belegte Hinweise auf ein tatsächlich relevantes Problem des Missbrauchs durch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (weder des Freizügigkeitsrechts noch von Sozialleistungen) hat der Staatssekretärsausschuss trotz
ressortübergreifender Suche nicht festgestellt.

Zur Antwort auf die Kleine Anfrage [PDF]

Sende einen Kommentar