Newsletter Juni 2014

Gepostet am Sonntag, den 1. Juni 2014 um 19:01 in Verschiedenes

Newsletter von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB            1.6.2014

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Porträt_Bundestag

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

das Ergebnis der Wahl zum EU-Parlament hinterlässt zwiespältige Gefühle. Das Grüne Ergebnis ist zufriedenstellend. Wir haben unser Wahlziel, in Deutschland ein zweistelliges Ergebnis zu erzielen, erreicht. Ein Wermutstropfen: Leider hat es für Romeo Franz und Jennifer Bartelt nicht ganz gereicht. Für die europäischen Grünen bedeutet das Ergebnis, dass wir wieder viertstärkste Fraktion im Europaparlament geworden sind und gestärkt an einem ökologischeren, sozialeren und demokratischeren Europa arbeiten können. Für die deutschen Grünen zeigt das Ergebnis, dass wir dabei sind uns nach dem Tief bei der Bundestagswahl wieder zu stabilisieren. Auf Dauer reicht uns das nicht, um unserem Gestaltungsanspruch gerecht zu werden, aber nach der Bundestagswahl ist klar, dass wir etwas Zeit brauchen, um uns personell und inhaltlich neu zu formieren.

Andererseits zeigt das Wahlergebnis, dass es in der EU in vielen Ländern eine große Unzufriedenheit mit der Politik der Europäischen Union gibt und damit vor allem mit der Politik der Regierung, die diese Politik in den letzten Jahren im Wesentlichen bestimmt hat, nämlich die deutsche Bundesregierung. Die Art der Krisenbewältigung, die Angela Merkel im Wesentlichen zu verantworten hat, hat die EU weiter auseinander getrieben und die starken Ergebnisse der Rechtspopulisten und EU-KritikerInnen erst möglich gemacht. Stattdessen brauchen wir ein sozialeres Europa, um den Zusammenhalt in der EU zu stärken.

In den letzten Wochen wurde das Thema soziales Europa in mehrfacher Hinsicht diskutiert und gab mir mehrfach Gelegenheit mich öffentlich zu äußern (siehe unten). Darüber hinaus gibt es in diesem Newsletter Informationen zu unserer Position zum Rentenpaket der Bundesregierung und zu einer kleinen Anfrage von uns zu Hartz IV-Sanktionen für unter 25-Jährige.

 

Viel Spaß beim Lesen wünscht

Ihr/Euer Wolfgang Strengmann-Kuhn

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1           Soziales Europa

In den letzten Wochen haben sich einige Diskussionen zum Thema Soziales Europa vermischt bzw. sind bewusst vermischt worden. Da ist unter anderem die rechtliche Frage, unter welchen Bedingungen EU-Bürgerinnen und -Bürger, die nach Deutschland kommen, Sozialleistungen beziehen können. Für die meisten Fälle ist das schon heute geklärt. Für Sozialversicherungsleistungen gibt es Regelungen, wie Ansprüche, die in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten erworben werden, zusammengefasst und verrechnet werden können. Auch beim Kindergeld ist die rechtliche Situation eindeutig. Wer hier arbeitet oder hier lebt, hat Anspruch auf Kindergeld, dass eigentlich gar keine Transferleistung ist, sondern ein Steuerfreibetrag, der im Einkommensteuerrecht geregelt ist. Wer in Deutschland arbeitet, hat auch einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen („Hartz IV“). Das gilt auch für deren Familienangehörigen. Der Anspruch bleibt auch nach einer Erwerbstätigkeit erhalten. EU-BürgerInnen, die länger als fünf Jahre in Deutschland leben, werden mit Einheimischen gleichgestellt. Bei einem Teil der Arbeitslosen ist der Zugang zum Arbeitslosengeld II eingeschränkt. Unter welchen Bedingungen dies der Fall ist, ist aber rechtlich umstritten, weil es mehrere Regelungen im EU-Recht gibt, die sich möglicherweise widersprechen. Deswegen liegen zurzeit zwei Fälle beim EUGH, um diese vermeintlichen Widersprüche zu klären. Dazu gab es am 20.5. zu einem der beiden Fälle die Schlussanträge des Generalanwalts, in dem er deutlich macht, dass ein Ausschluss von Grundsicherungsleistungen mit EU-Recht vereinbar ist, er verweist aber auch auf die Notwendigkeit von Einzelfallprüfungen. Wir sind der Meinung, dass es keinen pauschalen Ausschluss geben sollte und es mindestens Einzelfallprüfungen geben müsste. Insofern stützt er zum Teil unsere Position. Der EUGH folgt zwar häufig dem Generalanwalt, aber nicht immer wie in letzter Zeit z.B. bei der Vorratsdatenspeicherung oder dem „Recht auf Vergessen“.

Eine zweite Diskussion ist die um eine verstärkte Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien, die sich überwiegend positiv für die deutsche Volkswirtschaft auswirkt, aber in einigen Kommunen zu Problemen führt. Die betroffenen Kommunen weisen übrigens darauf hin, dass ein Problem die fehlende soziale Absicherung der Betroffenen ist, was u.a. dazu führt, dass sie zu Dumpinglöhnen arbeiten müssen, in unzumutbaren Wohnbedingungen leben und Hilfeleistungen schwer an die Betroffenen kommt. Insbesondere die CSU hat daraus das Gegenteil gemacht und warnt vor Sozialmissbrauch. Einen Beleg dafür hat sie nicht. Auf eine Anfrage der bayrischen Grünen, musste die Landesregierung zugeben, dass es lediglich 10 Fälle von Sozialmissbrauch durch Rumänien und gar keinen Fall durch Bulgaren gab. Für diese populistische und antieuropäische Kampagne ist die CSU bei den Wahlen zum Europäischen Parlament zu Recht abgestraft worden. Zuvor hat sie aber noch Nahrung durch die Bundeskanzlerin selbst bekommen, die wenige Tage vor der Wahl behauptete: Die EU ist keine Sozialunion. Mittlerweile liegt ein Referentenentwurf für ein „Gesetz gegen Sozialmissbrauch“ vor. Ich hatte Gelegenheit, mich zu diesen Punkten ausführlich in einem Interview der Deutschen Welle zu äußern und auch gegenüber dpa Stellung zu beziehen. Schließlich gibt es die allgemeine Debatte über die Frage „Soziales Europa“, das eines der Ziele der EU ist. Die wichtigen Fragen dazu sind: Wie soll ein soziales Europa aussehen? Wie kann die soziale Dimension der EU gestärkt werden? Wie kann die Krisenpolitik in der EU sozialer werden? Zu diesen Fragen gab es eine Debatte im Bundestag.

Rede im Bundestag zum Thema „Soziales Europa“ (Protokoll und Video)
http://gruenlink.de/r1i

PM „Populismus beenden“ zu den Schlussanträgen des Generalanwalts (mit Volker Beck)
http://gruenlink.de/rli

Deutsche Welle: „Streit um Sozialunion“
http://www.dw.de/streit-um-sozialunion/a-17654281

DPA-Meldung: Union: Bald Gesetz gegen Sozialmissbrauch – Grünen-Kritik  
http://gruenlink.de/rlk 

2           Kleine Anfrage  „Überprüfung der Sondersanktionen im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren

Wir haben eine Anfrage an die Bundesregierung zu den Sonderregelungen für unter 25-Jährige für Sanktionen im SGB II-Bereich („Hartz IV“) gestellt. Dabei ist es nicht so wie in anderen Bereichen wie z.B. im Jugendstrafrecht, sondern diese Sonderregelungen, die durch die vorherige Koalition aus CDU/CSU und SPD eingeführt wurden, erlauben schärfere Sanktionen für junge Erwachsene. Die Antwort der Bundesregierung auf unserer Kleine Anfrage zeigt: Die unter 25-Jährigen werden nicht nur besonders oft sanktioniert, sondern auch besonders hart. Totalsanktionen sind aus unserer Sicht nicht akzeptabel und bei unter 25-Jährigen besonders problematisch. Die Bundesregierung versündigt sich an den jungen Menschen, wenn sie jetzt nicht sofort handelt. Die Fakten liegen längst auf dem Tisch. Statt zu handeln ist die Bundesregierung in einer endlosen Prüfungsschleife.

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/011/1801154.pdf

Antwort der Bundesregierung
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/014/1801404.pdf

Auswertung der Antwort der Bundesregierung
http://gruenlink.de/rll

Artikel in der Süddeutschen Zeitung
„Am Ende bleibt der Lebensmittelgutschein“
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/streichung-von-hartz-iv-am-ende-bleibt-der-lebensmittelgutschein-1.1962684

Artikel im Focus
„Vor allem Jüngere betroffen – Mehr als eine Million Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger“
http://www.focus.de/politik/deutschland/mehr-als-1-millionen-sanktionen-deutlich-mehr-strafen-gegen-hartz-iv-empfaenger_id_3845461.html

3           Rentenpaket der Bundesregierung

Das Rentenpaket der Bundesregierung ist mittlerweile beschlossen. Wir haben als einzige Fraktion im Bundestag dagegen gestimmt (die Fraktion Die Linke hat sich enthalten). Die Bundesregierung schafft es mit ihrem Rentenpaket, dass das Rentenniveau schneller sinkt und die Beiträge stärker steigen als bisher geplant, und das ohne irgendwelche Maßnahmen gegen Altersarmut zu ergreifen. An denen, die es am nötigsten hätten, gehen die Maßnahmen völlig vorbei – schlimmer noch, sie müssen es mit bezahlen. Wir halten das Rentenpaket deswegen für ungerecht, es setzt die falschen Prioritäten und sorgt dafür, dass notwendige Maßnahmen zur Stabilisierung der Rente verhindert werden. In einem Entschließungsantrag begründen wir unsere Ablehnung und stellen unsere Alternativen dar.

Entschließungsantrag zum Rentenpaket
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/014/1801498.pdf

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