Tag der Wohnungslosen – Bundesregierung offenbart sich als strategielos im Kampf gegen Armut und Wohnungslosigkeit

Gepostet am Donnerstag, den 11. September 2014 um 14:00 in Armut/ Grundsicherung,Sonstige Sozialpolitik
Porträt_Bundestag

Anlässlich des Tages der Wohnungslosen, habe ich der Bundesregierung zwei schriftlichen Fragen zur Obdachlosigkeit in Deutschland gestellt.  Die Bundesregierung kann für das Jahr 2014 keine aktuellen Zahlen zur Wohnungslosigkeit und der akuten Form der Wohnungslosigkeit – der Obdachlosigkeit vorweisen. Sie stützt sich weiterhin allein auf die Angaben der BAG Wohnungslosenhilfe, dem Dachverband der Wohnungslosenhilfe. Leider folgt sie den sonstigen Forderungen des Dachverbandes zur Bekämpfung nicht.  Zielgenaues Vorgehen für die spezielle Gruppe der obdachlosen Menschen sucht man in der zweiten Antwort der Bundesregierung allerdings weiterhin vergebens. Zweierlei Vorgehen plant die Bundesregierung – die jedoch von einem strategischen Vorgehen weit entfernt sind. So arbeitet im Bauministerium seit Juli eine Arbeitsgruppe, die Voraussetzungen für den Bau und die Modernisierung bezahlbaren Wohnraums schaffen sollen und den sozialen Wohnungsbau wiederbeleben soll. Zudem sei die Leistungsverbesserung des Wohngeldes geplant. Ist das der „große Wurf“ zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit?

Auf der anderen Seite plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die neue „Wunderwaffe“ des „Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen“ auch nebenbei für inländische obdachlose Menschen einzusetzen. In der Antwort auf die schriftliche Frage nach dem weiteren Vorgehen der Bundesregierung in dieser Legislatur, wird immerhin angekündigt, dass die Bundesregierung das Operationelle Programm für Gelder aus dem Armutsfonds zum 12. September der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorlegen wird. Solche Operationellen Programme sind die Voraussetzung um das europäische Geld für die Projektförderung zu erhalten – auch bei dem neuen Armutsfonds. In den Genuss kommen, sollen laut Bundesregierung, neben Projekten aus dem Bereich der sozialen Integration von EU-Zuwanderern, auch Projekte, die für die soziale Integration der inländischen von Obdachlosigkeit Betroffenen arbeiten und deren Zugang zum existierenden Hilfesystem aus materieller Unterstützung und sozialer Dienstleistungen ermöglichen wollen. Zwei Fliegen mit einer Klappe für die Bundesregierung – allerdings einer sehr kleinen Klappe: Deutschland kann 70 Millionen Euro aus dem Europäischen Hilfsfonds in einem Zeitraum von 2014-2020 abrufen. Das entspricht im Durchschnitt 10 Millionen Euro jährlich. Der Eigenanteil der Bundesregierung zur Finanzierung von Projekten liegt dann noch bei 15 Prozent. Es ist durchaus sinnvoll, die die finanziellen Möglichkeiten der Europäischen Union zur Bekämpfung von Armut sowohl für die in Deutschland von Armut und sozialen Problemen betroffenen EU-Zuwanderer, wie auch für inländische Betroffener von Obdachlosigkeit zu nutzen. In beiden Fällen ist schließlich das Ziel, den Menschen mit verschiedensten sozialen Problemen und Integrationshindernissen die Nutzung von sozialen Leistungen, zu ermöglichen.

Eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit ist das allerdings noch lange nicht.

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