Antrag zur Stärkung Alleinerziehender
Große Versprechen haben SPD und CDU im Wahlkampf an die Familien gemacht: Das Kindergeld, die steuerlichen Kinderfreibeträge und der Kinderzuschlag sollten erheblich erhöht werden. Die Kinderarmut sollte bekämpft werden. Mit einem neuen Kindergeldmodell wollte die SPD die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen. Mit ihrer 80 Prozent Mehrheit könnte die große Koalition nun ihre Versprechen einlösen und Familien helfen. Sie tut es aber nicht und darum legen wir dem Bundestag nun einen Antrag zur Stärkung Alleinerziehender vor.
In Deutschland leben über zwei Millionen Kinder in Armut. Ungefähr die Hälfte der Kinder wächst bei Single-Eltern auf. Ein Großteil davon lebt in prekären Verhältnissen. Hier muss sinnvolle Familienpolitik ansetzen. Das Geflecht von Leistungen und rechtlichen Grundlagen bedarf einer Reform.
Unser Antrag vom 116.03.2015 „Alleinerziehende stärken – Teilhabe von Kindern sichern“ hat die Drucksachennr. 18/4307 und ist zur ersten Lesung im Plenum am 19.03.2015 aufgesetzt.
Staatliche Förderung darf Kinder nicht ungleich behandeln
Wir wollen einen Umbau des derzeitigen Fördersystems: indem wir den Unterhaltsvorschuss ausweiten, eine Steuergutschrift für untere Einkommensgruppen einführen und den Kinderzuschlag ausweiten. Eine langfristige Lösung sehen wir in der Umstellung der Familienförderung: von der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums hin zur Auszahlung einer Kindergrundsicherung. So wäre gewährleistet, dass jedes Kind die gleiche staatliche Förderung erhält, unabhängig vom Einkommen oder Status der Eltern. Auf dem Weg dahin müssen eine Reihe von Verbesserungen im Unterhalts-, Sozial- und Steuerrecht umgesetzt werden. Unser Ziel ist es, Kinder zu verlässig vor Armut zu schützen, egal ob sie mit zwei Eltern oder einem Elternteil, mit keinem oder drei Geschwistern zusammen aufwachsen.
Der aktuelle Referentenentwurf aus dem Finanzministerium zur Anhebung des Kindergelds, der Kinderfreibeträge und des Kinderzuschusses ist völlig unzureichend. Denn die wenigen Euro mehr kommen bei den Betroffenen gar nicht erst an: Familien im Hartz IV-Bezug profitieren nicht vom Kindergeld, geschweige denn von einer Erhöhung der Freibeträge. Schäubles Vorschlag geht an der Wirklichkeit vorbei und lenkt von den eigentlichen Problemen ab. Alleinerziehende liegen außerhalb seines Fokus. Die minimale Erhöhung von Kinderfreibeträgen und Kindergeld dürfte außerdem nicht erst ab 2015 gelten, sondern müsste rückwirkend auch für das Jahr 2014 gezahlt werden.
Alleinerziehende stärken, heißt Kinder stärken
Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Alleinerziehende – aber auch für alle anderen Familien – zu verbessern, sind weitere Bemühungen erforderlich, um mehr Kita-Plätze zu schaffen und die Qualität der Betreuung zu steigern. Auch die fünfte Evaluation des Kinderförderungsgesetzes kommt aktuell zu dem Ergebnis: Wir brauchen mehr und bessere Kita-Plätze. Inklusion, Sprachförderung oder Partizipation von Kindern funktionieren nur, wenn auch ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Dafür sind genug Erzieherinnen und Erzieher erforderlich. Für die Prävention von Kinderarmut ist die Qualität der Angebote von besonderer Bedeutung. Mindeststandards für die Qualität in Kitas sollten daher bundesweit einheitlich festgelegt werden. Notwendig ist außerdem die Klarstellung auf den Rechtsanspruch für eine ganztägige Betreuung ab dem ersten Geburtstag.
In der grünen Bundestagsfraktion engagieren wir uns intensiv für die Bekämpfung der Kinderarmut. Wir machen uns stark für:
- Alleinerziehende
- für Investitionen in gute Kitas und Schulen
- für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- für eine Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze
- langfristig die Einführung einer Kindergrundsicherung
Sende einen Kommentar