Pressemitteilung: Erwachsene mit Behinderungen nicht benachteiligen

Gepostet am Dienstag, den 24. März 2015 um 17:15 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Regelsatz

Zur heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern leben, erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher, und Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik:

Das Bundessozialgericht hat heute erneut geurteilt, dass erwerbsunfähige volljährige behinderte Menschen, die Grundsicherung beziehen und bei ihren Eltern beziehungsweise einem Elternteil leben, einen Anspruch auf höhere Leistungen für den Lebensunterhalt haben als ihnen bisher zugestanden wurde. Bisher erhielt dieser Personenkreis Leistungen der Regelbedarfsstufe 3, die zwanzig Prozent unterhalb der Regelbedarfsstufe 1 liegen. Nun müssen sie Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 erhalten.

Andrea Nahles muss jetzt endlich handeln und für Rechtsklarheit sorgen. Statt Rechtssicherheit zu schaffen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die ersten Urteile kritisiert. Erst nach einer Fernsehberichterstattung hat das Ministerium reagiert, jedoch nur eine Übergangsregelung angewiesen. Es wäre jetzt an der Zeit eine Gesetzesvorlage zu erstellen. Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die mit ihren Eltern in einem Haushalt leben, dürfen nicht benachteiligt werden. Die Regelbedarfsstufe 3 gehört abgeschafft.

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