Newsletter Oktober 2014

Gepostet am Samstag, den 4. Oktober 2014 um 21:53 in Armut/ Grundsicherung,Regelsatz,Sanktionen,Sonstige Sozialpolitik

Newsletter von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB            4.10.2014

Bestellen/abbestellen: http://archiv.strengmann-kuhn.de/?page_id=14

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Porträt_Bundestag

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

in den letzten Wochen ist wieder viel passiert:

Es sind erste Überlegungen der Bundesregierung zur Reform der Sanktionen bei Hartz IV bekannt geworden. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zum Regelsatz gefällt. In der Haushaltsdebatte hatte ich Gelegenheit in meiner Rede zum Sozialetat deutlich zu machen, dass mehr gegen Armut getan werden muss. Es gab den Tag der Wohnungslosen und den Tafeltag. Zu beidem habe ich eine Stellungnahme abgegeben. Aus Anlass des Freiheitskongresses der grünen Bundestagsfraktion erschien ein Gastbeitrag von mir bei FR-online „Wer über Freiheit redet, darf über Armut nicht schweigen“. In Offenbach gab es eine gut besuchte Veranstaltung der Grünen Fraktion mit dem Titel „Intelligentes Wachstum für den Offenbacher Masterplan“ mit Ralf Fücks als Gastredner und einer Podiumsdiskussion u.a. mit Tarek Al-Wazir und mir. Außerdem habe ich jetzt neben meinem Wahlkreisbüro in Offenbach ein zweites Wahlkreisbüro in Dietzenbach. Das gemeinsame Büro mit der Geschäftsstelle des Kreisverbandes Offenbach-Land und des Wahlkreisbüros von Frank Kaufmann wurde am 7. September feierlich eröffnet.

Näheres zu diesen Themen sowie Hinweise auf zukünftige Termine gibt es in diesem Newsletter.

Medienresonanz | Sanktionen bei Hartz IV entschärfen

Gepostet am Dienstag, den 16. September 2014 um 12:18 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Regelsatz,Sanktionen,Sonstige Sozialpolitik

Die Zweifel daran, dass die Sanktionen im Hartz IV-System zur Arbeitssuche motivieren sind langsam auch im Ministerium für Arbeit und Soziales durchgedrungen. Im Koalitionsvertrag hatte sich die Bundesregierung vorgenommen, immerhin das Sanktionsrecht bei den jungen Menschen unter 25 Jahren zu überprüfen. Gerade hier gibt es diskriminierende Benachteiligungen im Vergleich zu Arbeitssuchenden über 25 Jahren. Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute über ein Arbeitspapier der parlamentarischen Staatssekretärin Anne Kramme (SPD) in dem von einer Weiterentwicklung des Sanktionsrechts die Rede ist. Dazu wird auch Wolfgangs Strengmann-Kuhn, als Sprecher für Sozialpolitik zitiert:

Der Opposition geht es jedenfalls nicht weit genug: „Der Grundbedarf muss immer gesichert sein. Das ist auch in dem Konzept des Bundesarbeitsministeriums nicht der Fall“, sagt Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag. Das Bundesarbeitsministerium wolle nur einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Sondersanktionen für unter 25-Jährige zuvorkommen, die verfassungsrechtlich fragwürdig seien. Der Grünen-Politiker fordert, die Sanktionen grundsätzlich zu überprüfen und sie vorerst durch ein Moratorium außer Kraft zu setzen.

Antrag an den Bundestag: Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt

Gepostet am Donnerstag, den 3. Juli 2014 um 11:54 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Parlamentarische Initiativen,Sanktionen

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1963 vom 02.07.2014

Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist ein Grundrecht und hat darum in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. Das Bundesverfassungsgericht leitet ein Grundrecht auf Existenzsicherung, d.h. auf Sicherung der physischen Existenz, sowie auf ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 GG ab. Die Bekämpfung von Armut wird damit zu einer wichtigen Aufgabe des Staates, in der der Staat für die Sicherstellung eines für die Existenzsicherung ausreichenden Einkommens der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Sorge zu tragen hat.

Eine grundlegende Reform ist notwendig. Die Regelung und Verhängung von Sanktionen muss die Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten auf der einen Seite und die Rechte und Pflichten des Staates auf der anderen Seite in ein angemessenes und faires Verhältnis setzen. Dies ist derzeit nicht der Fall. Sanktionen sind für die Leistungsberechtigten oft demütigend, unnötig und kontraproduktiv.

Von den Leistungsbeziehenden können und sollen weiterhin Pflichten zur Mitwirkung, vor allem bei der Eingliederung in Erwerbsarbeit, erwartet werden. Es kann jedoch nicht sein, dass das Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch Sanktionen in Frage gestellt wird.

Pressemitteilung: Hartz-IV-Sanktionen – Arbeitsuchende brauchen mehr Rechte statt schnellere Strafen

Gepostet am Dienstag, den 17. Juni 2014 um 15:30 in Grundsicherung/ Hartz IV,Pressemitteilung,Sanktionen

Zu den Meldungen, wonach das Sanktionsrecht verschärft und die Hartz-IV-Regelungen vereinfacht werden soll, erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik und Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Der Ruf nach einer Verschärfung der Sanktionen ist falsch. Es wird schon viel zu lange einseitig auf Druck statt Motivation gesetzt. Zentrales Ziel der Grundsicherung ist die Existenzsicherung. An diesem Ziel muss sich jede Reform der Grundsicherung messen lassen. Sanktionen sind für die Leistungsberechtigten meist demütigend, unnötig und kontraproduktiv. Wer erfolgreich in Arbeit vermitteln will, muss mit den Menschen arbeiten und nicht gegen sie.

Rede im Bundestag am 6.6.2014 zu Sanktionen bei Hartz IV (Video und Protokoll)

Gepostet am Freitag, den 6. Juni 2014 um 15:10 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Sanktionen

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Weiler, Sie haben angekündigt, dass Sie Argumente gegen den Antrag der Linken vorbringen wollen. Ich habe kein einziges Argument gehört.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Bernhard Kaster (CDU/CSU): Waren Sie draußen?)

Stattdessen wird ein Menschen- und Gesellschaftsbild verbreitet, das eigentlich weder zu unserem Grundgesetz noch zum gesellschaftlichen Konsens passt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wir haben an dieser Stelle vor zwei Wochen einen Festakt aus Anlass des 65. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes mit einer großartigen Rede von Navid Kermani erlebt.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Artikel 1 des Grundgesetzes beginnt mit den Worten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das Bundesverfassungsgericht leitet aus Artikel 1 und aus Artikel 20 des Grundgesetzes ein Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums ab. Ich finde, dieses Grundrecht müssen wir rechtfertigen, verteidigen und den Menschen tatsächlich gewähren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Aber die Frage der Sanktionen ist nicht nur eine rechtliche Frage. Es geht darum: In welcher Gesellschaft wollen wir tatsächlich leben? Wir Grüne wollen in einer Gesellschaft leben, die inklusiv ist, in der niemand ausgegrenzt wird und in der jeder Mensch ein Recht auf selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe hat. An diesen Maßstäben – Grundrecht auf Existenzminimum und eine gesellschaftliche Realität, die allen selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht – messen wir auch die Sanktionen. Wenn wir uns die derzeitige Sanktionspraxis angucken, stellen wir fest, dass die Sanktionen zurzeit diesen Maßstäben nicht genügen.

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