Pressemitteilung: Kinderregelsätze sind zu niedrig
Die Hartz IV-Regelsätze sind zu niedrig, decken nicht den Bedarf von Familien und müssen deutlich erhöht werden. Das hessische Sozialgericht urteilte, dass die Regelsätze für Familien weder mit der Menschenwürde, dem Gleichheitsgebot noch dem sozialen Rechtsstaat vereinbar sind. Die Gutachten, die das Landessozialgericht in Auftrag gegeben hat, zeigen eindeutig, dass die derzeitigen Regelsätze eine soziale wie kulturelle Teilhabe von Kindern am öffentlichen Leben nicht gewährleisten können. Nach neueren Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes müssten die Kinderregelsätze mindestens 400 € betragen. Darüber hinaus belegen die Gutachten die Fragwürdigkeit der Methoden zur Ermittlung der Kinderregelsätze.