Kleine Anfrage: Förderung von sozialen Sicherungssystemen in Entwicklungsländern
Ende März haben Uwe Kekeritz, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und weitere Abgeordnete der Bundestagsfraktion eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.
Die Förderung sozialer Sicherungssysteme in Entwicklungsländern muss zentraler Bestandteil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sein. Das Recht auf soziale Sicherung ist in Artikel 22 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben und im internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert. Soziale Sicherheit schließt dabei explizit Sozialversicherungen ein. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode in einem Antrag aufgefordert, die Entwicklungs- und Schwellenländer beim Aufbau und bei Reformen von sozialen Sicherungssystemen zu unterstützen und soziale Sicherung als Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu implementieren.
Wir haben die Bundesregierung insbesondere zu den Themenbereichen Grundsicherung/Grundeinkommen, Gesundheit und Alterssicherung befragt. Leider ist nicht erkennbar, dass der Antrag aus dem Jahr 2008, der zudem von allen Fraktionen außer der FDP getragen wurde, erst genommen wird. Die Regierung hat bisher unzurecichende Maßnahmen unternommen, soziale Sicherung in Entwicklungsländern zu fördern und eine klare Strategie ist nicht zu erkennen.