Rede zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – „Riester-Faktor streichen“

Gepostet am Donnerstag, den 20. Mai 2010 um 14:20 in Alterssicherung

Ende der 80er-Jahre gab es Prognosen des Prognos-Instituts, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung bis 2030 ohne Veränderungen auf über 35 Prozent ansteigen würde. Seitdem gab es in relativ breitem Konsens beschlossene Reformmaßnahmen, um dies zu vermeiden: Angefangen mit der Umstellung von der Bruttolohn- auf die Nettolohnanpassung 1992, die Debatte um den demografischen Faktor Ende der 90er- Jahre und dann unter Rot-Grün die Umstellung von der Nettolohnanpassung zur modifizierten Bruttolohnanpassung sowie die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors.

Dadurch ist es gelungen, die Beiträge auf absehbare Zeit weitgehend stabil zu halten. Und das ist auch gut so. Allerdings müssen wir auch gestehen, dass dadurch eine Rentenformel entstanden ist, die kaum noch jemand versteht.

Antrag: Bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder und Erwachsene jetzt ermöglichen

Gepostet am Dienstag, den 11. Mai 2010 um 16:30 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Am Montag, den 17. Mai 2010 wird in einer öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales eine Anhörung von Sachverständigen stattfinden, in deren Rahmen über den Antrag der Grünen zur Neugestaltung der Regelsätze eine Expertenmeinung eingeholt wird.

Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Ekin Deligöz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder und Erwachsene jetzt ermöglichen

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) sowie in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) sind von elementarer Bedeutung, weil sie das sozio-kulturelle Existenzminimum abdecken müssen. Als Mindestsicherung müssen sie dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Daher sind an die Verfahren zur Ermittlung und Festsetzung der Regelsätze im SGB II und SGB XII hohe Maßstäbe anzulegen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 zu den SGB-II-Regelsätzen zutreffend festgestellt, dass die derzeitigen Verfahren zur Ermittlung der Bedarfe sowie zur Herleitung der Regelsätze überwiegend subjektiven Kriterien folgen und wenig transparent sind. Im Ergebnis ist das Verfahren überaus zweifelhaft, so dass nicht mehr von einer verfassungsgemäßen Ermittlung des Existenzminimums ausgegangen werden kann. Damit bestätigt sich die Kritik an der Höhe der Regelsatzleistungen für Kinder und Erwachsene. Sie sind gegenwärtig nicht bedarfsdeckend und nicht Existenz sichernd. Ausgesprochen ungerechtfertigt ist es zudem, den Regelsatz für Kinder und Jugendliche pauschal vom Erwachsenenregelsatz abzuleiten.

Bereits im Jahr 2004 ergab eine Berechnung des Deutschen ParitätischenWohlfahrtsverbands, dass der Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Führung eines menschenwürdigen Lebens für einen alleinstehenden Erwachsenen bei wenigstens 420 Euro liegen müsste. Eine fundierte und nachvollziehbare Expertise desselben Verbandes aus dem Jahr 2009 kommt nach einer Berechnung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen zu dem Schluss, dass deren Regelsätze zwischen 280 Euro für kleine Kinder und 360 Euro für ältere Jugendliche liegen müssten, wenn man das sozio-kulturelle Existenzminimum tatsächlich decken wollte.

Zusätzlich zu den ungenügenden Regelsätzen hat sich die fast vollständige Pauschalierung der früheren einmaligen Leistungen als unzulänglich und in dieser Rigorosität als lebensfremd erwiesen. Die geringe Höhe der Regelsätze erlaubt es den Hilfebedürftigen nicht, Rücklagen für größere Anschaffungen Drucksache 17/675 – 2 – Deutscher Bundestag – 17.Wahlperiode oder Reparaturen zu bilden, so dass die Hilfebedürftigen auf die darlehensweise Gewährung von besonderen Ausgaben hoffen müssen. Die Verwaltung dieser Darlehen verursacht zusätzliche Bürokratie und schmälert den monatlichen finanziellen Spielraum der Leistungsbeziehenden weiter, so dass infolge weitere Lücken entstehen.

Antrag [PDF]

Persönliche Erklärung zur Abstimmung zur Griechenlandhilfe

Gepostet am Freitag, den 7. Mai 2010 um 14:17 in Finanzkrise,Wirtschafts- und Finanzpolitik

Persönliche Erklärung von Dr. Gerhard Schick, Viola von Cramon, Katja Dörner, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Thilo Hoppe, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Ute Koczy, Sylvia Kotting-Uhl, Agnes Krumwiede, Stephan Kühn, Kerstin Müller, Beate Müller-Gemmeke, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Agnes Malczak, Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Tabea Rößner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und Wolfgang Wieland
gemäß § 31 GO-BT zur Abstimmung am 7. Mai 2010 im Deutschen Bundestag über das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz, WFStG)

Bei der Entscheidung über das Griechenland-Hilfspaket geht es um die Zukunft Europas und um die Solidarität in Europa. Als Europäerinnen und Europäer leitet uns heute die Sorge um die Zukunft Europas in unserer Entscheidung. Die Solidarität zwischen den Menschen in Europa ist uns wichtig, gerade in schwierigen Zeiten. Die gewalttätigen Konflikte in Griechenland haben deutlich gemacht, welche Bedeutung das Hilfspaket und die Krise für die Menschen in Griechenland haben. Fassungslos erleben wir eine national-populistische Kampagne gegen Griechenland, befeuert nicht nur von manchen Medien, sondern von Politikerinnen und Politikern aus CDU, CSU und FDP. Wir distanzieren uns ausdrücklich davon und erinnern daran, dass gerade Deutschland dem europäischen Einigungsprozess sehr viel verdankt. Das sollte niemand in Deutschland leichtfertig aufs Spiel setzen.

Zu hinterfragen ist allerdings, ob das Hilfspaket und das damit verbundene Konsolidierungsprogramm in Griechenland seine beiden Ziele zu erfüllen vermag: die Lösung des griechischen Schuldenproblems und die Stabilisierung des europäischen Finanzmarkts.

« Vorherige Seite