Zum Beschluss des Petitionsausschusses zur Hebammenpetition, erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Mitglied des Petitionsausschusses und Berichterstatter für diese Petition, sowie Biggi Bender, Sprecherin für Gesundheitspolitik:
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Geburtshilfe. Jedoch geben immer mehr freiberuflich tätige Hebammen aufgrund steigender Haftpflichtprämien und stagnierender Honorare die Geburtshilfe auf.
Der Petitionsausschuss sieht bei den stetig steigenden Haftpflichtprämien Regelungsbedarf. Wir begrüßen, dass er die Bundesregierung auffordert, sich für versicherungsrechtliche Rahmenbedingungen einzusetzen, die freiberuflich tätigen Hebammen (auch bei wenigen Geburten) die Geburtshilfe weiter ermöglichen. Nur unter dieser Voraussetzung, können Schwangere eine wirklich freie Wahl treffen zwischen Geburten zu Hause, im Geburts- oder im Krankenhaus.
Die Betonung, dass laut Gesetz die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen bei den Vergütungsverhandlungen zwischen Krankenkassen und Hebammenverbänden zu berücksichtigen sind, kommt gerade recht zu den aktuell stattfindenden Gesprächen im Schiedsstellenverfahren.
Hintergrund:
Mit ihrer Petition hatte die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes, Martina Klenk, darauf aufmerksam gemacht, dass steigende Haftpflichtprämien und eine unzureichende Vergütung die Hebammen zum Aufgeben der Geburtshilfe zwängen. Dadurch könne die flächendeckende Versorgung ebenso wie die Wahlfreiheit der werdenden Mütter, wo und wie sie ihr Kind gebären möchten, nicht mehr sichergestellt werden. Fast 106.000 Personen hatten die Petition im Internet mitgezeichnet und knapp 200.000 ihre Unterstützung auf dem Postweg mitgeteilt.
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