Entschließungsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

Gepostet am Donnerstag, den 17. Januar 2013 um 16:55 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12091 vom 16. 01. 2013

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Ingrid Hönlinger, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Tom Koenigs, Markus Kurth, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Walter-Rosenheimer, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Drucksachen 17/11513, 17/12086 –

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Entscheidungen vom 20. Juni 2012 (Az XII ZB 99/12 und Az XII ZB 130/12) seine bisherige Rechtsprechung korrigiert und Behandlung gegen den ausdrücklichen Willen der Patienten als erheblichen Grundrechtseingriff bewertet. Er hat dabei die wesentlichen Grundsätze aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (2 BvR 882/09 und 2 BvR 633/11) übernommen.

Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht

Gepostet am Donnerstag, den 17. Januar 2013 um 16:43 in Pressemitteilung,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12068  vom 16. 01. 2013

Gesetzentwurf

der Abgeordneten Markus Kurth, Volker Beck (Köln), Wolfgang Wieland, Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht

A. Problem Das aktive und passive Wahlrecht steht grundsätzlich jeder Bürgerin und jedem Bürger zu (Artikel 38 des Grundgesetzes). Nach dem Bundeswahlgesetz (BWahlG) und dem Europawahlgesetz (EuWG) sind allerdings all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist. Ebenfalls ausgeschlossen sind Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Antrag: Zeitnahes Krankengeld für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbständige

Gepostet am Donnerstag, den 17. Januar 2013 um 16:39 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12067 vom 16.01.2013

Antrag

der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Birgitt Bender, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Krista Sager, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Arfst Wagner (Schleswig), Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zeitnahes Krankengeld für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbständige

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die aktuelle Regelung zum Krankengeld ist für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbstständige unbefriedigend. Eine Gruppe, die davon besonders betroffen ist, sind Künstlerinnen und Künstler, weil deren Erwerbsbiographien häufig aus Kurzzeitengagements und Selbstständigkeit bestehen. Hinzu kommt, dass dies in vielen Fällen mit prekären Einkommensverhältnissen verknüpft ist. Der § 46 Satz 2 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sieht vor, dass ein Anspruch auf Krankengeld für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sowie für unständig und kurzfristig Beschäftigte von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit besteht. Seit 2009 ist ein früherer Bezug von Krankengeld ausschließlich über einen Wahltarif möglich. Zum 1. August 2009 wurden die gesetzlichen Vorgaben dieses massiv in der Kritik stehenden Wahltarifs nach § 53 Absatz 6 SGB V geändert. Seitdem dürfen diese Wahltarife nicht mehr nach Alter, Geschlecht und Krankheitsrisiken differenzieren. Krankenkassen, der Bundesrat und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (siehe Änderungsanträge in Bundestagsdrucksache 16/13428) forderten damals die bis Ende 2008 gültige gesetzliche Regelung wieder einzuführen. Diese enthielt für kurzzeitig und unständig Beschäftigte die Möglichkeit, mit einem erhöhten Beitragssatz Krankengeldanspruch spätestens ab dem 15. Tag (meist ab dem 1. Tag) zu erhalten.

Pressemitteilung: Schwarz-Gelber Totalausfall bei der Rente

Gepostet am Freitag, den 11. Januar 2013 um 14:38 in Altersarmut,Alterssicherung,Pressemitteilung

PRESSEMITTEILUNG NR. 0014/13
Datum: 11.01.2013
Schwarz-Gelber Totalausfall bei der Rente

Zum aktuellen Koalitionsstreit um die Rentenreform erklären Kerstin Andreae, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

Der aktuelle Koalitionsstreit offenbart die sozialpolitische Kluft der politisch Verantwortlichen von CDU, CSU und FDP – und das auf dem Rücken von Millionen Rentnerinnen und Rentnern. Dies ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung.

Trotz der Versprechungen von Ursula von der Leyen liefert die Bundesregierung keine Rentenreform, die den Namen verdient. Schlimmer noch: Wichtige Reformschritte bleiben gänzlich aus.

Altersarmut ist schon heute ein Problem und wird sich angesichts unsteter Erwerbsbiografien und Niedriglöhnen absehbar noch verschärfen. Altersarmut ist vor allem weiblich, weil viele Frauen wegen langer Familienzeiten nur geringe Rentenansprüche aufbauen konnten. Es ist Aufgabe der Politik, hier zukunftsfähige Lösungen zu erarbeiten. Dazu ist die schwarz-gelbe Bundesregierung aber nicht in der Lage. Wenn wir nicht bereits heute entschieden gegensteuern, wird die Schere bei den Alterseinkommen weiter aufgehen.

Mit der „Grünen Garantierente“ lässt sich Altersarmut bekämpfen: Die Bedingungen sind so gesetzt, dass sie von Männern und Frauen erreicht werden können. Wer mindestens 30 Versicherungsjahre hat, erwirbt einen Anspruch auf eine Rente in Höhe von mindestens 850 Euro.

Die Fraktionspressestelle auf Twitter: @GruenSprecher

Pressestelle
11011 Berlin

T: 030 / 227 – 5 72 12
F: 030 / 227 – 5 69 62
http://www.gruene-bundestag.de
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Die Fraktionspressestelle auf Twitter: https://twitter.com/gruensprecher

Große Anfrage: Der 4. Armuts- und Reichtumsbericht

Gepostet am Donnerstag, den 10. Januar 2013 um 16:01 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11900 vom 12. 12. 2012

Große Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der 4. Armuts- und Reichtumsbericht

Die Bundesregierung muss dem Deutschen Bundestag regelmäßig einmal in der Wahlperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht vorlegen. Die Analyse von Armut und Reichtum muss hierbei nach Ansicht des Gesetzgebers „in die Analyse der gesamten Verteilung von Einkommen und Lebenslagen eingebettet sein“ (Bundestagsdrucksache 14/999). Darüber hinaus muss die Berichterstattung „über individuelle und kollektive Lebenslagen Aufschluß geben“. In dem Bericht sollte zudem der Frage nachgegangen werden, in welcher Form und in welchem Umfang von Armut betroffene Personen selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln können. Der Bericht sollte besondere Problemgruppen gesondert berücksichtigen.

WSK-Salon. Endlich wachsen? Neue Wege zu nachhaltigem Wirtschaften

Gepostet am Dienstag, den 8. Januar 2013 um 11:17 in Verschiedenes,Wirtschafts- und Finanzpolitik
endlich wachsen Kopie

Mit Dr. Hermann E. Ott (B90/GRÜNE) und Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU). Moderation: Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (B90/GRÜNE)
Am 24.01.2013 um 19:30 Uhr im Haus am Dom, Frankfurt.

Gibt es Grenzen des Wachstums und wie gehen wir mit möglicherweise geringeren Wachstumsraten auch in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten um? Werden wir die Grundlagen unseres Wachstums vernichten, wenn der Ressourcenverbrauch und die Umweltzerstörung nicht abnehmen? Wie wird Wachstum von dem Hintergrund dieser Erkenntnisse zukünftig definiert und gemessen werden müssen?

« Vorherige Seite