Kleine Anfrage: „Überprüfung der Sondersanktionen im SGB II für unter 25-Jährige“ (BT-Drs. 18/1154)
Mindestsicherung ist ein Bürgerrecht – Sanktionen jetzt aussetzen
Die Antwort der Bundesregierung auf unserer Kleine Anfrage zeigt: Vor allem die unter 25-Jährigen stehen – gedeckt durch die von der Koalition aus CDU/CSU und SPD eingeführten besonders scharfen Sanktionsregeln – im Fokus der Sanktionen. Die unter 25-Jährigen werden nicht nur besonders oft sanktioniert, sondern auch besonders hart. Totalsanktionen sind aus unserer Sicht nicht akzeptabel und bei unter 25-Jährigen besonders problematisch. Die Bundesregierung versündigt sich an den jungen Menschen, wenn sie jetzt nicht sofort handelt. Die Fakten liegen längst auf dem Tisch. Statt zu handeln ist die Bundesregierung in einer endlosen Prüfungsschleife.
Wir haben die Antwort auf die Kleine Anfrage zur „Überprüfung der Sondersanktionen im SGB II für unter 25-Jährige“ (BT-Drs. 18/1154) für Sie ausführlich ausgewertet. Die Ergebnisse unserer Auswertung haben wir hier für Sie zusammengestellt. Den Text der kleinen Anfrage finden Sie hier.
„Vergehen an der Zukunft dieser jungen Menschen“
In der Süddeutschen Zeitung wird Wolfgang Strengmann-Kuhn, der sozialpolitische Sprecher der GRÜNEN Bundestagsfraktion dazu wie folgt zitiert:
Der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, der die Anfrage gestellt hat, spricht von einem „Vergehen an der Zukunft dieser jungen Menschen“. Er verlangt von der Bundesregierung, die harten Sanktionsregeln für die unter 25-Jährigen sofort abzuschaffen, um deren Grundrecht auf Existenzsicherung nicht auszuhöhlen.
Den Rest des Artikels in der Süddeutschen Zeitung finden Sie hier.
Einen Beitrag im Focus dazu gibt es hier.