Die Koalition will verhindern, dass ärmere Menschen aus anderen Ländern Sozialleistungen in Deutschland missbrauchen. Die Grünen werfen der Regierung vor, das Problem nicht an der Wurzel anpacken zu wollen.
Berlin (dpa) – Trotz anhaltender Kritik will die Bundesregierung den umstrittenen Gesetzentwurf gegen möglichen Sozialleistungsmissbrauch bald auf den Weg bringen. «Die Ressortabstimmung ist so weit gediehen, dass der Gesetzentwurf am 4. Juni, spätestens am 11. Juni im Kabinett beschlossen werden kann», sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Stephan Mayer (CSU), der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung». Die erste Lesung werde vor der Sommerpause stattfinden.
Der Entwurf sieht vor, dass EU-Bürger nach sechs Monaten Arbeitssuche ausgewiesen werden können, wenn sie keine Aussicht auf eine Beschäftigung haben. Außerdem soll Personen die Wiedereinreise bis zu fünf Jahre lang verweigert werden, wenn sie sich das Aufenthaltsrecht in Deutschland erschlichen haben, etwa durch Scheinehen oder ein Scheingewerbe.
Die Grünen kritisierten die Pläne scharf. Ihr Fraktionssprecher für Sozialpolitik, Wolfgang Strengmann-Kuhn, sagte in Berlin: «Stattdessen wäre es notwendig, sich auf europäischer Ebene für mehr soziale Mindeststandards einzusetzen, um die Ursachen dafür zu bekämpfen, dass Menschen vor Armut und Diskriminierung flüchten.» Bisher habe das die Bundesregierung auf europäischer Ebene immer blockiert. Zuwanderer würden in Deutschland stattdessen zu Dumpinglöhnen beschäftigt und in unzumutbare Wohnverhältnisse gedrängt.
Anlass für die gesetzliche Neuregelung war die CSU-Kampagne «Wer betrügt, der fliegt», mit der die Christsozialen vor einem massenhaften Missbrauch von Sozialleistungen durch Bulgaren und Rumänen gewarnt hatten. Bürger aus diesen beiden jungen EU-Staaten haben seit dem 1. Januar freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Einige Kommunen fühlten sich jedoch durch den steigenden Zuzug von sozial schwachen Osteuropäern überfordert.