Antwort der Bundesregierung zur Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern

Gepostet am Sonntag, den 27. Juli 2014 um 11:43 in Armut/ Grundsicherung,Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz ist die in Gesetzesform gegossene Diskriminierung von Schutzsuchenden – denn es schreibt die systematische soziale und medizinische Unterversorgung von Asylbewerbern, von Kriegsflüchtlingen und Geduldeten vor. Anlässlich des Novellierung zur Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes stellte ich eine kleine Anfrage an die Bundesregierung. 

epd: Volle Sozialhilfe für bei den Eltern lebende Behinderte – Lebenshilfe: 30.000 Personen profitieren

Gepostet am Mittwoch, den 23. Juli 2014 um 16:43 in Armut/ Grundsicherung,Regelsatz,Sonstige Sozialpolitik

Darin:
«Die Regelsatzstufe 3 muss jetzt abgeschafft werden», forderte Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Das Urteil sei eine schwere Rüge für die Politik der Bundesregierung, denn einmal mehr hätten «Gerichte der Menschenwürde zum Durchbruch verhelfen müssen.»

Kassel (epd). Behindert, unverheiratet und bei den Eltern lebend: Das darf für das Sozialamt kein Grund sein, die Sozialhilfe um 20 Prozent zu kürzen. Das entschied das Kasseler Bundessozialgericht am Mittwoch in drei Verfahren. Demnach müssen die Sozialbehörden grundsätzlich davon ausgehen, dass behinderte oder pflegebedürftige Menschen auch beim Zusammenleben mit Eltern oder anderen Personen einen eigenen Haushalt führen können. Sie haben also Anspruch auf den vollen Sozialhilfesatz. (AZ: B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R und B 8 SO 12/13R).

Pressemitteilung: Menschenwürde ist nicht relativierbar

Gepostet am Donnerstag, den 17. Juli 2014 um 15:53 in Asylbewerberleistungsgesetz,Pressemitteilung

Zum zweiten Jahrestag des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Ausgestaltung des Asylbewerberleistungsgesetzes erklärt Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Porträt_Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2012 klargestellt, dass die Würde des Menschen und damit das Existenzminimum nicht relativierbar sind. Die niedrigeren Regelsätze für Asylsuchende sind seither verfassungswidrig. Seit zwei Jahren hat es die Bundesregierung nicht geschafft, dem Bundestag einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung des Urteils vorzulegen. Dabei wäre die Lösung denkbar einfach: Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört ersatzlos abgeschafft. Asylsuchenden sind genauso Leistungen der Grundsicherung zu gewähren wie allen anderen hier lebenden Menschen. Ein Existenzminimum zweiter Klasse ist ein Widerspruch in sich und darf es nicht geben.

Auch der vor kurzem bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Sozialministerium enttäuscht auf ganzer Linie. 

Newsletter Juli 2014

Gepostet am Montag, den 7. Juli 2014 um 17:43 in Verschiedenes
Newsletter von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB;  7.7.2014

Bestellen/abbestellen: http://archiv.strengmann-kuhn.de/?page_id=14

Newsletter als .pdf

Porträt_Bundestag

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

der letzte Donnerstag war für mich ein besonderer Tag. Endlich wird auch in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt, wofür ich mich seit etwa fünfzehn Jahren eingesetzt habe. Der Wehrmutstropfen dabei sind die beschlossenen Ausnahmen. Trotzdem ist der Mindestlohn ein riesiger Schritt in die richtige Richtung – ökonomisch wie sozialpolitisch. Deswegen haben wir zugestimmt, zumal gleichzeitig in dem „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ viele Punkte umgesetzt werden, die wir in den letzten Jahren gefordert haben. Unsere Kritik an dem Gesetz wie auch die Gründe, warum wir dafür gestimmt haben, können in unserem Entschließungsantrag nachgelesen werden.

Ansonsten gibt es in diesem Newsletter u.a. die Links zu vier Reden, die ich in den letzten Wochen im Bundestag gehalten (zu Sanktionen bei Hartz IV, zur Künstlersozialversicherung, zu den Ghettorenten und zum Haushalt 2014).

Kommentar zur Sozialinitiative der evangelischen und der katholischen Kirche

Gepostet am Sonntag, den 6. Juli 2014 um 15:29 in Sonstige Sozialpolitik
Porträt_Bundestag

Auf Anfrage des Kolpingwerk habe ich folgende Stellungnahme zur Sozialinitiative der evangelischen und der katholischen Kirche abgegeben:

„Es ist gut, dass sich die evangelische und die katholische Kirche 17 Jahre nach dem gemeinsamen Sozialwort wieder mit einer gemeinsamen Sozialinitiative zu Wort melden. Seit 1997 gab es drastische Veränderungen wie den starken Anstieg der Armut in Deutschland, die Wirtschafts- und Finanzkrise, die gefährliche Konzentration von Vermögen und die Beschleunigung des Klimawandels. All diese Entwicklungen werden in der Sozialinitiative angesprochen und es werden richtige Forderungen erhoben, z.B.

  • Das Zusammendenken von Ökologie und Sozialem und die Forderung nach einer Weiterentwicklung der sozialen Marktwirtschaft zu einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft
  • Eine stärkere Regulierung der Finanzmärkte
  • Die Einführung von internationalen ökologischen und sozialen Mindeststandards
  • Die notwendige Verknüpfung von Freiheit und Selbstbestimmung auf der einen Seite mit sozialer Gerechtigkeit auf der Seite.

Aussagen, was das allerdings konkret jeweils heißen könnte und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, werden aber vermieden. Immer dann, wenn man denkt, jetzt wird es spannend, fehlen kontrovers zu diskutierende Schlussfolgerungen. Der Text ist oft zu allgemein und häufig zu sehr abwägend statt klar Position beziehend. Angesichts der durchaus benannten Herausforderungen kommt die Sozialinitiative daher leider zu brav und ohne Ecken und Kanten daher. Sie ist deshalb nur ein Anstoß für eine Debatte, die vertieft und konkretisiert werden muss. Die soziale Frage stellt sich – global, national und auf europäischer Ebene – dringender denn je. Gut, dass sich die Kirchen in diese Diskussion einmischen.“

Neben mir wurden Hans-Peter Wollseifer (Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks), Thomas Dörflinger (Bundesvorsitzender des Kolpingwerks, MdB, CDU), Karl Schiewerling (MdB, CDU), Katja Mast (MdB, SPD), Ursula Nothelle-Wildfeuer (Professorin für Christliche Gesellschaftslehre, Uni Freiburg) und Reiner Hoffmann (DGB-Vorsitzender) um eine Stellungnahme gebeten.

Alle Stellungnahmen gibt es hier: https://www.kolping.de/custom/flashbook/2014-07/ (S. 48 ff.)

Antrag an den Bundestag: Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt

Gepostet am Donnerstag, den 3. Juli 2014 um 11:54 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Parlamentarische Initiativen,Sanktionen

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1963 vom 02.07.2014

Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist ein Grundrecht und hat darum in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. Das Bundesverfassungsgericht leitet ein Grundrecht auf Existenzsicherung, d.h. auf Sicherung der physischen Existenz, sowie auf ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 GG ab. Die Bekämpfung von Armut wird damit zu einer wichtigen Aufgabe des Staates, in der der Staat für die Sicherstellung eines für die Existenzsicherung ausreichenden Einkommens der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Sorge zu tragen hat.

Eine grundlegende Reform ist notwendig. Die Regelung und Verhängung von Sanktionen muss die Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten auf der einen Seite und die Rechte und Pflichten des Staates auf der anderen Seite in ein angemessenes und faires Verhältnis setzen. Dies ist derzeit nicht der Fall. Sanktionen sind für die Leistungsberechtigten oft demütigend, unnötig und kontraproduktiv.

Von den Leistungsbeziehenden können und sollen weiterhin Pflichten zur Mitwirkung, vor allem bei der Eingliederung in Erwerbsarbeit, erwartet werden. Es kann jedoch nicht sein, dass das Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch Sanktionen in Frage gestellt wird.

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