Pressemitteilung: Menschenwürde ist nicht relativierbar

Gepostet am Donnerstag, den 17. Juli 2014 um 15:53 in Asylbewerberleistungsgesetz,Pressemitteilung

Zum zweiten Jahrestag des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Ausgestaltung des Asylbewerberleistungsgesetzes erklärt Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Porträt_Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2012 klargestellt, dass die Würde des Menschen und damit das Existenzminimum nicht relativierbar sind. Die niedrigeren Regelsätze für Asylsuchende sind seither verfassungswidrig. Seit zwei Jahren hat es die Bundesregierung nicht geschafft, dem Bundestag einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung des Urteils vorzulegen. Dabei wäre die Lösung denkbar einfach: Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört ersatzlos abgeschafft. Asylsuchenden sind genauso Leistungen der Grundsicherung zu gewähren wie allen anderen hier lebenden Menschen. Ein Existenzminimum zweiter Klasse ist ein Widerspruch in sich und darf es nicht geben.

Auch der vor kurzem bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Sozialministerium enttäuscht auf ganzer Linie. 

Antrag an den Bundestag: Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt

Gepostet am Donnerstag, den 3. Juli 2014 um 11:54 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Parlamentarische Initiativen,Sanktionen

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1963 vom 02.07.2014

Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist ein Grundrecht und hat darum in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. Das Bundesverfassungsgericht leitet ein Grundrecht auf Existenzsicherung, d.h. auf Sicherung der physischen Existenz, sowie auf ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 GG ab. Die Bekämpfung von Armut wird damit zu einer wichtigen Aufgabe des Staates, in der der Staat für die Sicherstellung eines für die Existenzsicherung ausreichenden Einkommens der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Sorge zu tragen hat.

Eine grundlegende Reform ist notwendig. Die Regelung und Verhängung von Sanktionen muss die Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten auf der einen Seite und die Rechte und Pflichten des Staates auf der anderen Seite in ein angemessenes und faires Verhältnis setzen. Dies ist derzeit nicht der Fall. Sanktionen sind für die Leistungsberechtigten oft demütigend, unnötig und kontraproduktiv.

Von den Leistungsbeziehenden können und sollen weiterhin Pflichten zur Mitwirkung, vor allem bei der Eingliederung in Erwerbsarbeit, erwartet werden. Es kann jedoch nicht sein, dass das Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch Sanktionen in Frage gestellt wird.

Rede zum Haushalt 2014: Für eine Sozialpolitik, die niemanden ausgrenzt!

Gepostet am Mittwoch, den 25. Juni 2014 um 17:45 in Altersarmut,Alterssicherung,Armut/ Grundsicherung,Sonstige Sozialpolitik

Die große Koalition ist weitgehend blind für die nötigsten sozialpolitischen Probleme. Sie setzt die falschen Prioritäten und macht eine Sozialpolitik, die an den ärmsten Menschen vorbeigeht. Wir brauchen stattdessen eine Sozialpolitik, die niemanden ausgrenzt, sondern selbstbestimmte soziale Teilhabe für Alle schafft.

Protokoll der Rede:

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin, wenn man Ihre Rede so hört, stellt man fest, dass Sie eigentlich weitgehend blind gegenüber den wichtigsten sozialpolitischen Problemen in Deutschland sind – wie es die Sozialpolitik der Großen Koalition insgesamt ist.

Pressemitteilung: Hartz-IV-Sanktionen – Arbeitsuchende brauchen mehr Rechte statt schnellere Strafen

Gepostet am Dienstag, den 17. Juni 2014 um 15:30 in Grundsicherung/ Hartz IV,Pressemitteilung,Sanktionen

Zu den Meldungen, wonach das Sanktionsrecht verschärft und die Hartz-IV-Regelungen vereinfacht werden soll, erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik und Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Der Ruf nach einer Verschärfung der Sanktionen ist falsch. Es wird schon viel zu lange einseitig auf Druck statt Motivation gesetzt. Zentrales Ziel der Grundsicherung ist die Existenzsicherung. An diesem Ziel muss sich jede Reform der Grundsicherung messen lassen. Sanktionen sind für die Leistungsberechtigten meist demütigend, unnötig und kontraproduktiv. Wer erfolgreich in Arbeit vermitteln will, muss mit den Menschen arbeiten und nicht gegen sie.

Rede im Bundestag am 6.6.2014 zu Sanktionen bei Hartz IV (Video und Protokoll)

Gepostet am Freitag, den 6. Juni 2014 um 15:10 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Sanktionen

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Weiler, Sie haben angekündigt, dass Sie Argumente gegen den Antrag der Linken vorbringen wollen. Ich habe kein einziges Argument gehört.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Bernhard Kaster (CDU/CSU): Waren Sie draußen?)

Stattdessen wird ein Menschen- und Gesellschaftsbild verbreitet, das eigentlich weder zu unserem Grundgesetz noch zum gesellschaftlichen Konsens passt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wir haben an dieser Stelle vor zwei Wochen einen Festakt aus Anlass des 65. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes mit einer großartigen Rede von Navid Kermani erlebt.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Artikel 1 des Grundgesetzes beginnt mit den Worten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das Bundesverfassungsgericht leitet aus Artikel 1 und aus Artikel 20 des Grundgesetzes ein Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums ab. Ich finde, dieses Grundrecht müssen wir rechtfertigen, verteidigen und den Menschen tatsächlich gewähren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Aber die Frage der Sanktionen ist nicht nur eine rechtliche Frage. Es geht darum: In welcher Gesellschaft wollen wir tatsächlich leben? Wir Grüne wollen in einer Gesellschaft leben, die inklusiv ist, in der niemand ausgegrenzt wird und in der jeder Mensch ein Recht auf selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe hat. An diesen Maßstäben – Grundrecht auf Existenzminimum und eine gesellschaftliche Realität, die allen selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht – messen wir auch die Sanktionen. Wenn wir uns die derzeitige Sanktionspraxis angucken, stellen wir fest, dass die Sanktionen zurzeit diesen Maßstäben nicht genügen.

Kleine Anfrage: „Überprüfung der Sondersanktionen im SGB II für unter 25-Jährige“ (BT-Drs. 18/1154)

Gepostet am Donnerstag, den 15. Mai 2014 um 13:19 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Mindestsicherung ist ein Bürgerrecht – Sanktionen jetzt aussetzen

Die Antwort der Bundesregierung auf unserer Kleine Anfrage zeigt: Vor allem die unter 25-Jährigen stehen – gedeckt durch die von der Koalition aus CDU/CSU und SPD eingeführten besonders scharfen Sanktionsregeln – im Fokus der Sanktionen. Die unter 25-Jährigen werden nicht nur besonders oft sanktioniert, sondern auch besonders hart. Totalsanktionen sind aus unserer Sicht nicht akzeptabel und bei unter 25-Jährigen besonders problematisch. Die Bundesregierung versündigt sich an den jungen Menschen, wenn sie jetzt nicht sofort handelt. Die Fakten liegen längst auf dem Tisch. Statt zu handeln ist die Bundesregierung in einer endlosen Prüfungsschleife.

Wir haben die Antwort auf die Kleine Anfrage zur „Überprüfung der Sondersanktionen im SGB II für unter 25-Jährige“ (BT-Drs. 18/1154) für Sie ausführlich ausgewertet. Die Ergebnisse unserer Auswertung haben wir hier für Sie zusammengestellt. Den Text der kleinen Anfrage finden Sie hier.

„Vergehen an der Zukunft dieser jungen Menschen“

In der Süddeutschen Zeitung wird Wolfgang Strengmann-Kuhn, der sozialpolitische Sprecher der GRÜNEN Bundestagsfraktion dazu wie folgt zitiert:

Der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, der die Anfrage gestellt hat, spricht von einem „Vergehen an der Zukunft dieser jungen Menschen“. Er verlangt von der Bundesregierung, die harten Sanktionsregeln für die unter 25-Jährigen sofort abzuschaffen, um deren Grundrecht auf Existenzsicherung nicht auszuhöhlen.

Den Rest des Artikels in der Süddeutschen Zeitung finden Sie hier.
Einen Beitrag im Focus dazu gibt es hier.

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