Medienresonanz – EU-Zuwanderung

Gepostet am Mittwoch, den 13. August 2014 um 11:34 in EU-Binnenmigration,Europa,Sonstige Sozialpolitik

Zur aktuell laufenden Debatte um die europäischen Armutsflüchtlinge und der geplanten Gesetzesänderungen und die verstärkte Unterstützung besonders betroffener Kommunen gibt es heute zahlreiche Presseberichterstattungen die mich zitieren. 

Pressemitteilung: Zuwanderung aus EU: Echte Hilfe sieht anders aus

Gepostet am Dienstag, den 12. August 2014 um 15:19 in EU-Binnenmigration,Sonstige Sozialpolitik
Porträt_Bundestag

Zum geplanten Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ erklärt Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Die jetzt bekannt gewordenen Vorschläge des Staatssekretärsausschusses sind nicht viel mehr als ein Placebo. Anstatt echte Hilfe vorzuschlagen und schnell umzusetzen, geht es um Besänftigung. Auf die Probleme der EU-Bürger mit fehlender sozialer Sicherung, sowie die Herausforderungen besonders betroffener Kommunen wird kaum eingegangen. Ein solches Ergebnis nach sieben Monaten stellt ein Armutszeugnis dar. Schnelle Hilfe geht anders.

Pressemitteilung zu EU Sozialleistungen: Populismus beenden

Gepostet am Dienstag, den 20. Mai 2014 um 15:52 in EU-Binnenmigration,Pressemitteilung
Porträt_Bundestag

Zu den Schlussanträgen beim Europäischen Gerichtshof zum Zugang zu Leistungen der Lebensunterhaltssicherung erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik, und Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik::

Die Bundesregierung muss zur Sacharbeit zurückkehren und den schädlichen Populismus aus den Reihen der CDU/CSU beenden. Der Generalanwalt tritt den geschürten Ängsten klar entgegen: es droht keine massive Zuwanderung in die Sozialsysteme. Jetzt gilt es, die Schlussanträge des Generalanwalts ernst  zu nehmen und das Sozialgesetzbuch II auf EU-Tauglichkeit zu überarbeiten.
Die deutsche Rechtspraxis muss verbessert werden. Wir brauchen eine Regelung, die arbeitsuchende Unionsbürgerinnen und -bürger nicht mehr wie bisher pauschal von Leistungen nach dem SGB II ausschließt. Der Generalanwalt stellt klar, dass grundsätzlich ein Ausschluss von Leistungen für diejenigen, die mit dem Ziel einreisen, „in den Genuss dieser Maßnahme zu kommen oder eine Beschäftigung zu suchen“, mit dem EU-Recht vereinbar sei. Die von ihm geforderte Einzelfallprüfung muss aber endlich im Gesetz verankert werden.
Menschen, deren Kenntnisse und Fähigkeiten grundsätzlich auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland gefragt sind, haben bei der beruflichen Eingliederung besonderen Unterstützungsbedarf, beispielsweise bei Sprachkursen. Deutschland ist gut beraten, als Einwanderungsland mit Fachkräftemängel Mittel zur beruflichen Eingliederung bereitzustellen. Unionsbürgerinnen und -bürger müssen endlich Zugang zu den aktiven Leistungen der Arbeitsförderung – auch nach dem SGB II –  erhalten.

Antwort auf die Kleine Anfrage: Der Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung zur „Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union“

Gepostet am Freitag, den 16. Mai 2014 um 17:29 in EU-Binnenmigration,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1436 vom 16.05.2014

Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta Haßelmann, Christian Kühn (Tübingen), Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg, Annalena Baerbock, Dr. Franziska Brantner, Ekin Deligöz, Tom Koenigs, Renate Künast, Markus Kurth, Monika Lazar, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Der Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung zur „Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union“

Im Januar 2014 hat die Bundesregierung einen Staatssekretärsausschuss zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ eingerichtet. Im März 2014 hat dieser Ausschuss nun einen Zwischenbericht vorgelegt (Bundestagsdrucksache 18/960).

Die Christlich Demokratische Union (CDU) gab anlässlich dieses Zwischenberichts ein Flugblatt heraus mit der Überschrift „Für Freizügigkeit. Gegen Sozialmissbrauch. Armutszuwanderung vermeiden“ (www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/140327-flugblatt-fuer-freizuegigkeit_0.pdf). Es stellt sich die Frage, ob die Verfasser des Flugblatts den Zwischenbericht überhaupt gelesen haben, bevor sie ein Flugblatt solchen Inhalts veröffentlicht haben.

Empirisch belegte Hinweise auf ein tatsächlich relevantes Problem des Missbrauchs durch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (weder des Freizügigkeitsrechts noch von Sozialleistungen) hat der Staatssekretärsausschuss trotz
ressortübergreifender Suche nicht festgestellt.

Zur Antwort auf die Kleine Anfrage [PDF]

Pressemitteilung Staatssekretärsausschuss: Vorschläge lenken von eigentlichen Problemen ab

Gepostet am Dienstag, den 25. März 2014 um 14:45 in EU-Binnenmigration,Pressemitteilung

Zum Bericht des Staatssekretärsausschuss erklären Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Nicht ein Anschlag auf die EU-Freizügigkeit, sondern eine Unterstützung der Kommunen mit besonderen Integrationsherausforderungen ist jetzt das Gebot der Stunde! Es gibt kein Problem bei der Freizügigkeit, sondern im ressentiment-geladenen Umgang damit! Der Staatssekretärsausschuss sollte die Debatte um die Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger versachlichen, in der es lediglich die Unsachlichkeiten  der CSU gab. Im Staatssekretärsausschuss wurden folglich die Böcke zum Gärtner gemacht. In der Folge werden wieder Ressentiments geschürt statt Lösungen für die wirklichen Probleme zu präsentieren.

Ein Missbrauch lässt sich nur in vereinzelten Fällen nachweisen. Dies zeigte beispielsweise eine Kleine Anfrage im bayerischen Landtag, in der die bayerische CSU-Alleinregierung zugeben musste, dass es lediglich 10 Fälle von Sozialleistungsbetrug unter Rumänen und keine unter Bulgaren gab. Zweifelsohne stehen wir in einigen wenigen Städten (Mannheim, Berlin, Duisburg, Offenbach u.a.) vor großen Herausforderungen. Diese ließen sich aber einfacher bewältigen, wenn  die Hürden für den Zugang zu Integrations- und Eingliederungsmaßnahmen nicht so hoch wären. Aufgrund der fehlenden sozialen Unterstützung werden Menschen, die vor Armut und Unterdrückung in ihren Heimatländern fliehen, in die Schwarzarbeit gedrängt.

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