Kleine Anfrage der Abgeordnetetn Wolfgang Strengmann-Kuhn u.a.
Als Teil des Sparpakets hat die Bundesregierung beschlossen, die Beiträge zur Rentenversicherung für Arbeitslosengeld II-Beziehende zu streichen. Bezahlen müssen das die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, denn diese Kürzung führt zu einer Verringerung der Einnahmen um 1,8 Mrd. jährlich, die durch einen Abbau der Rücklagen der Rentenversicherung finanziert werden. Die Folge: Die Beiträge werden nicht wie geplant ab 2014 sinken. Die Bundesregierung kann nicht einmal sagen, ob die so genannte Sparmaßnahme zu einer Senkung der Ausgaben führt, weil es auf der einen Seite zu Ausgabensteigerungen, auf der anderen zu Ausgabensenkungen führt. „Der Nettoeffekt lässt sich nicht näher quantifizieren“. Die Bundesregierung weiß nicht einmal, ob durch die Streichung der Beiträge überhaupt gespart wird. Es handelt sich also letztlich um eine reine Verschiebung von den SteuerzahlerInnen zu den BeitragszahlerInnen. Die Bundesregierung hält dies „vor dem Hintergrund der erfoderlichen Haushaltskonsolidierung für vertretbar“.
Darüber hinaus führt die Streichung der Beitragszahlungen und die Berücksichtigung der Zeiten als Anerkunnungszeiten zu einer Spaltung in „gute“ und „schlechte“ Arbeitslose. Einige erhalten bessere Leistungen, andere – nach Angaben der Bundesregierung die große Mehrheit – geringere Leistungen. In Zukunft wird es insbesondere nicht mehr möglich sein, bei Bezug von Arbeitslosengeld II Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten aufzubauen. Stattdessen wird diese Personengruppe auf die Grundsicherung verwiesen. Die Bundesregierung „plant keine Maßnahmen, um dies zu verhindern“. Für diese Fälle gäbe es „systemgerecht die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“.
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Die Antwort der Regierung auf die Anfrage [PDF]
Artikel in der Berliner Zeitung dazu