Persönliche Erklärung gem. § 31 GO bezüglich des von den Fraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Die Rücknahme der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke, von der Koalition erst vor wenigen Monaten im Eilverfahren durchgesetzt, ist notwendig und richtig. Ebenso die endgültige Abschaltung der sieben Alt-AKWund des Pannenreaktors Krümmel. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung im Licht der Katastrophe von Fukushima eine Kehrtwende in der Atompolitik vollzogen hat und in der Beurteilung der Atomkraft nun in die Nähe der Position gerückt ist, die die Grünen bereits seit 30 Jahren vertreten. Dies ist ein großer Erfolg der Grünen und der Anti-Atombewegung insgesamt.
Doch gerade im Lichte der Reaktorkatastrophe von Fukushima ist der Atomausstieg von CDU/CSU und FDP nicht ausreichend. Technisch und ökonomisch wäre ein Atomaustieg bereits bis 2017 möglich – und als Konsequenz der nach Tschernobyl nochmaligen Realisierung des sog. „Restrisikos“ auch nötig. Fünf Jahre längere Laufzeiten bedeuten unzumutbare Gefahren im täglichen Betrieb und eine erhebliche Erhöhung der Menge des insgesamt anfallenden Atommülls.