Rente mit 67 – Nachbesserungen sind notwendig
Am 1. Januar wird die Regelaltersgrenze um einen Monat erhöht. Dadurch steigt die Rente in den nächsten Jahren stärker als das ohne diese Anhebung der Fall wäre. Für alle, die einen Monat später als ursprünglich geplant in Rente gehen, bedeutet das also eine Rentenerhöhung. Das gilt nicht nur für Erwerbstätige, sondern auch für Arbeitslose und sonstige Nichterwerbstätige, die einen Monat später in Rente gehen. Außerdem profitieren alle Rentnerinnen und Rentner, die bereits in Rente sind. Die Rente mit 67 ist also nicht wie vielfach behauptet eine allgemeine Rentenkürzung, sondern das Gegenteil ist der Fall! Gleichzeitig sind die Beiträge in der Zukunft geringer als ohne Rente mit 67.
Also eine „Win-Win“-Situation für Alle? Leider nicht. Denn für die, die nicht einen Monat später in Rente gehen können, bedeutet die Rente mit 67 tatsächlich eine Rentenkürzung: im nächsten Jahr um 0,3%, im übernächsten Jahr um 0,6% usw. Hier muss – und vor allem hier kann – nachgebessert werden.