Persönliche Erklärung zur Abstimmung zum Fiskalpakt

Gepostet am Freitag, den 29. Juni 2012 um 23:55 in Finanzkrise

Persönliche Erklärung gemäß § 31 GO-BT zur Abstimmung im Deutschen Bundestag über den Vertrag vom 2.3.2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion

von Wolfgang Strengmann-Kuhn, Monika Lazar, Hermann Ott, Arfst Wagner und Uwe Kekeritz

Wir sind in einer dramatischen Situation. Die Krise, die mit der Finanzkrise 2008 begann verschärft sich. Die bisherigen Rettungsmaßnahmen waren nur Notmaßnahmen, die allerdings jeweils zu spät kamen und unzureichend waren. Der Zug der Eurorettung ging bisher an den Kernproblemen vorbei. Bei dem bisherigen Kurs wird sich die Situation weiter verschlechtern. Schlimmer noch: wir drohen vor die Wand zu fahren. Wir brauchen einen Richtungswechsel. Ohne einen Richtungswechsel ist eine Zustimmung zum Fiskalpakt ein großer Fehler und nicht zu verantworten. Auch in dem Länderratsbeschluss vom vergangenen Wochenende heißt es „Voraussetzung für eine Zustimmung zum Fiskalpakt ist, dass die Bundesregierung ihr Krisenmanagement korrigiert“. Für uns ist ein solcher Richtungswechsel nicht zu sehen. Deshalb ist unsere Einschätzung, dass der Fiskalpakt die Krise verschärft und es droht die Gefahr, dass der Euro scheitert. Dem können wir als überzeugte Europäer nicht zustimmen.

Antrag: Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen

Gepostet am Donnerstag, den 28. Juni 2012 um 16:27 in Alterssicherung,Ghetto-Renten,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/10094 vom 26. 06. 2012
Antrag
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen

Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Nachdem das Bundessozialgericht in mehreren Entscheidungen Anträge und Ansprüche von jüdischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern zurückgewiesen hatte, soweit diese in Ghettos im nationalsozialistischen Herrschaftsbereich Arbeit verrichtet haben, zu der sie nicht unter Lebensgefahr und Gewaltanwendung gezwungen wurden, beschloss der Deutsche Bundestag im Jahr 2002 einstimmig das „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch“ (ZRBG). Damit sollten Menschen, die in einem unter NS-Verwaltung stehenden Ghetto abhängig beschäftigt gewesen sind, einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente erwerben. Hierzu sollte – bei Vorliegen der Voraussetzungen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses – bei bis zum 30. Juni 2003 gestellten Anträgen eine rückwirkende Zahlung ab dem 1. Juli 1997 erfolgen (Artikel 1 § 3 Absatz 1 ZRBG).

In seiner praktischen Anwendung hat das ZRBG lange nicht zu den vom Gesetzgeber gewünschten Ergebnissen geführt. Von den etwa 70.000 Anträgen ist der übergroße Anteil negativ beschieden worden. Diese Tatsache erklärt sich auch damit, dass bei der Anwendung dieses Gesetzes bei den Trägern der Rentenversicherung Unklarheit bestand, wie die Bedingungen der „Freiwilligkeit“ und „Entgeltlichkeit“, die zwingende Voraussetzungen für die Anerkennung als Beitragszeit nach deutschem Rentenrecht sind, unter den Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem Ghetto zu interpretieren sind.

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Rede vor dem Bundestag: Ghetto-Renten

Gepostet am Donnerstag, den 28. Juni 2012 um 16:25 in Alterssicherung,Ghetto-Renten,Verschiedenes

Das ZRBG wurde 2002 einstimmig vom Deutschen Bundestag beschlossen, und so sollte der 20. Juni 2002 eigentlich ein guter Tag für ehemalige Ghettoarbeiterinnen und -arbeiter sein. An diesem Tag, also vor fast genau zehn Jahren, hat das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto seine Gültigkeit erlangt. Rot-Grün wollte mit dem ZRBG eine Lücke in der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts schließen. Eine Lücke, die das Bundessozialgericht im Jahr 1997 aufzeigte, als es die in einem Ghetto ausgeübten Beschäftigungen als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannte. Es gewährt denjenigen Wiedergutmachung in Form von Rentenzahlungen, die sich zwangsweise in einem Ghetto aufhielten und deren Beschäftigung „aus freiem Willensentschluss zustande gekommen ist“ und „gegen Entgelt ausgeübt wurde“.

Leider war die Umsetzung des Gesetzes in den letzten zehn Jahren nicht so, wie wir alle uns das vorgestellt haben. So hatten über 20 000 Betroffene zunächst gar keinen Anspruch, ihn dann zwar erhalten, aber nur rückwirkend ab 2005 und nicht, wie von der Politik versprochen, ab 1997. Als wir im Januar die letzte -Plenumsdebatte zu diesem Thema hatten, standen die Urteile des BSG kurz bevor. Nun müssen wir konstatieren, dass das BSG in seinen Urteilen vom 7./8. Februar 2012 die Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X und damit auch die Praxis der Deutschen Rentenversicherung bestätigt hat. Das bedeutet, dass bei diesen Anträgen, die zwar rechtswidrig, aber trotzdem rechtswirksam abgewiesen wurden, Renten nur rückwirkend bis zum Jahr 2005 gezahlt werden müssen. Das führt einmal mehr dazu, dass dieses Gesetz nicht so wirkt, wie alle Beteiligten damals und wir alle heute hier es uns gewünscht haben. Das müssen wir als Gesetzgeber korrigieren, denn die Betroffenen erwarten zu Recht, dass wir unser politisches Versprechen halten. Das Heft des Handelns liegt bei uns!

Antrag: Eigengebrauch von Cannabis wirksam entkriminalisieren – Nationale und internationale Drogenpolitik evaluieren

Gepostet am Mittwoch, den 27. Juni 2012 um 16:40 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Drucksache 17/9948 vom 13. 06. 2012
Antrag
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Tom Koenigs, Hans-Christian Ströbele, Jerzy Montag, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Uwe Kekeritz, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Dr. Tobias Lindner, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Eigengebrauch von Cannabis wirksam entkriminalisieren – Nationale und internationale
Drogenpolitik evaluieren

Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 die Möglichkeit einer eingeschränkten Strafbarkeit des Erwerbs und Besitzes kleiner Mengen von Cannabisprodukten zum gelegentlichen Eigenverbrauch eingeräumt (BVerfGE 90, 145). In diesen Fällen solle wegen des verfassungsrechtlichen Übermaßverbotes von der Verfolgung entsprechender Straftaten abgesehen werden. Es wäre aber bedenklich, so das Bundesverfassungsgericht, wenn es auf der Grundlage des § 31a BtMG bei einer stark unterschiedlichen Einstellungspraxis in den verschiedenen Bundesländern bliebe – insbesondere bei der Bemessung der geringen Menge sowie bei der Behandlung von Wiederholungstätern. Das Max- Planck-Institut hat allerdings noch 2006 in einer Studie im Auftrag der Bundesregierung erhebliche Unterschiede der Verfolgungspraxis in den Bundesländern festgestellt. Sowohl bei Cannabisdelikten als auch bei Delikten mit sonstigen Betäubungsmitteln seien große Differenzen festzustellen. Insgesamt führe die unterschiedliche Einstellungspraxis dazu, dass die gegenwärtige Rechtswirklichkeit vor dem Hintergrund der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer imWesentlichen gleichmäßigen Rechtsanwendungspraxis problematisch erscheint. Bundesregierung und Gesetzgeber haben sowohl aus dem Urteil als auch den Untersuchungen des Max-Planck-Institutes keine hinreichenden Schlüsse gezogen. Die geltende Rechtslage führt in der Konsequenz bei Cannabis zu einer unverhältnismäßigen Kriminalisierung der Eigenverbraucherin bzw. des Eigenverbrauchers. So verzeichnete die polizeiliche Kriminalstatistik seit 2001 jährlich ca. 100.000 konsumnahe Delikte im Zusammenhang mit Cannabis. Die derzeitige Rechtslage beruht auf inzwischen vielfach widerlegten Annahmen: Widerlegt ist, dass Cannabis eine aus der pharmakologischen Wirkung resultierende Schrittmacherfunktion für den Gebrauch härterer illegaler Drogen haben soll. Entkräftet ist auch die Behauptung, dass eine erhebliche Gesundheitsgefährdung durch den gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum von Cannabis besteht. Die überwiegende Mehrzahl der Konsumentinnen und Konsumenten praktiziert keinen riskanten Gebrauch. Gleichwohl behindern die einschlägigen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes eine glaubwürdige Prävention, wirksamen Verbraucher-/Jugendschutz und effektive Schadensminderung. Letzteres ist vor allem deswegen bedenklich, weil durch die bestehenden rechtlichen Bedingungen ein Schwarzmarkt entstanden ist, auf dem auch Produkte vertrieben werden, die einen erhöhten Wirkstoffgehalt haben oder mit Glas, Blei oder anderen Stoffen verunreinigt sind. Damit wird die gesundheitliche Gefährdung von Konsumentinnen und Konsumenten bewusst in Kauf genommen.

Zum vollständigen Antrag [PDF]

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Kleine Anfrage: Aufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz

Gepostet am Mittwoch, den 27. Juni 2012 um 16:38 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Drucksache 17/10026 vom 14. 06. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz

Um sich greifende prekäre Beschäftigung und steigender Leistungs- und Kostendruck prägen den Arbeitsalltag vieler Beschäftigten in Deutschland. Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz sind nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung inzwischen der Hauptgrund für Frühverrentungen. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre ist ihr Anteil an den Frühverrentungen von 24 Prozent auf 40 Prozent angestiegen. Gleichzeitig sind demografischer Wandel und drohender Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft allgegenwärtig. Deutschland kann es sich nicht leisten, auf Arbeitskräfte zu verzichten. Daher gilt es, die Arbeitswelt so zu gestalten, dass Beschäftigte bis zum Eintritt in das Rentenalter gesunde alternsgerechte Arbeitsbedingungen vorfinden. Vor diesem Hintergrund steht der Arbeitsschutz vor großen Herausforderungen. Eine humane Arbeitsgestaltung ist das Gebot der Stunde und daher ist der Bedarf an Beratung und Überwachung durch effektive Aufsichtsbehörden groß. In der Zusammenfassung des von der Bundesregierung vorgelegten „Berichts über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ für das Jahr 2010 ist aber nachzulesen, „dass in den Bundesländern der Personalstand der Gewerbeaufsicht – wie in den letzten Jahren schon – weiter kontinuierlich abgebaut wird und parallel dazu die Zahlen von besichtigten Unternehmen und von Besichtigungen in Unternehmen rückläufig sind. Eine aufmerksame Verfolgung dieser Entwicklung ist weiterhin geboten“.

Zur Kleinen Anfrage [PDF]

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Handelsblatt: „Blaues Auge für Riester“

Gepostet am Dienstag, den 26. Juni 2012 um 16:48 in Alterssicherung,Riesterrente

Weniger als die Hälfte der Berechtigten hätten einen Riester-Vertrag, stellt auch der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Strengmann-Kuhn fest. Insbesondere im unteren Einkommensbereich gebe es noch sehr viel weniger Menschen, die einen Riester-Vertrag hätten. „Wir wollen aber, dass auch in diesem Bereich die Menschen durch die gesetzliche Rente plus Riester-Rente ihren Lebensstandard sichern können.“ Auch da müsse definitiv nachgebessert werden.

Die Grünen weisen darauf hin, dass geklärt werden sollte, was mit dem Geld eigentlich gemacht werde. „Fragen Sie einmal bei Ihrer Bank nach, was mit Ihrem Geld gemacht wird. Manche Banken werden darauf eine Antwort geben, die meisten aber nicht“, kritisiert Strengmann-Kuhn. Aber auch im Rahmen der Riester-Rente wäre es wichtig, Transparenz darüber zu schaffen, was mit dem Geld tatsächlich passiert: Ist es sicher angelegt? Ist es nach ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien investiert worden?

Zum Artikel beim Handelsblatt online

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