Kleine Anfrage: Bürgerfreundliche und förderstarke Jobcenter

Gepostet am Montag, den 4. Februar 2013 um 17:31 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12269 vom 04. 02. 2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Birgitt Bender, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bürgerfreundliche und förderstarke Jobcenter

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im März 2012 vier Vorschläge für eine bürgerfreundliche Grundsicherung vorgestellt. Empfohlen wurde, die Dauer der Bewilligungszeiträume in der Regel auf zwölf Monate zu verlängern, die Frage der temporären Bedarfsgemeinschaften eindeutig zu klären, die verpflichtende Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für nicht arbeitslose Leistungsberechtigte wegfallen zu lassen sowie Verbundlösungen für die Bearbeitung bestimmter Aufgaben der Jobcenter zuzulassen. Auch von anderer Seite, beispielsweise vom Deutschen Landkreistag und vom Bundesrechnungshof, liegen Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung der Grundsicherung vor.

Kleine Anfrage: Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit in Leiharbeit

Gepostet am Montag, den 4. Februar 2013 um 16:50 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12271 vom 04. 02. 2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit in Leiharbeit

Eine wesentliche Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist die Vermittlung von Erwerbslosen in Arbeit. Diese Aufgabe beinhaltet, dass die Vermittlung in Arbeit nachhaltig und dauerhaft erfolgt. Seit der Reform der Arbeitnehmer- überlassung im Jahre 2003 hat die Zahl der gemeldeten Stellen in der Leiharbeit und damit auch die Zahl der vermittelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Leiharbeit deutlich zugenommen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat zudem zahlreiche regionale und überregionale Kooperationsvereinbarungen mit Leiharbeitsunternehmen abgeschlossen, um die Vermittlung in Leiharbeit zu erleichtern und zu intensivieren.
Der Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, sieht jetzt allerdings „Fehlentwicklungen“ bei der Zusammenarbeit der Arbeitsagentur mit Zeitarbeitsfirmen, die korrigiert werden müssten (DIE WELT, 12. Januar 2013).

Pressemitteilung: Schwarz-Gelbes Armutszeugnis statt Armutsbekämpfung

Gepostet am Freitag, den 1. Februar 2013 um 10:56 in Altersarmut,Alterssicherung,Pressemitteilung

Zu den rentenpolitischen Ergebnissen des Koalitionsgipfels erklären Kerstin Andreae, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

Wie erwartet konnte sich Schwarz-Gelb erneut auf keine Rentenreform einigen. Mal wieder werden wichtige Entscheidungen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. Bundeskanzlerin Merkel ist mit ihrer schwarz-gelben Koalition nicht in der Lage, rentenpolitische Impulse zu setzen, um der drohenden Altersarmut etwas entgegenzusetzen.

Wenn wir aber nicht entschieden gegensteuern, wird die Schere bei den Alterseinkommen weiter auseinandergehen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass sie als langjährig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung im Alter in der Regel nicht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein werden. Insbesondere Frauen droht die Altersarmut, da sie wegen langer Familienzeiten nur geringe Rentenansprüche ansammeln können. Darauf hat Schwarz-Gelb aber keine Antworten.

Wir haben mit der Grünen Garantierente ein tragfähiges und finanzierbares Modell zur Armutsbekämpfung vorgelegt. Wer mindestens 30 Versicherungsjahre hat, erwirbt einen Anspruch auf eine Rente in Höhe von mindestens 850 Euro, und zwar innerhalb der gesetzlichen Rente und nicht als zusätzliche Grundsicherung oder bedürftigkeitsgeprüfte ,,Lebensleistungsrente“.

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