Antwort auf kleine Anfrage: Die Bundesregierung hat keine Strategie gegen Armut und Obdachosigkeit
Gerade im Umgang mit den finanziell Schwachen und sozial Ausgegrenzten zeigt sich, welchen Sinn für Gerechtigkeit unsere Gesellschaft auszeichnet. Im Jahr 2013 war jeder fünfte Deutsche von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht (Mitteilung des Statistischen Bundesamtes, 16. Dezember 2014). Von Obdachlosigkeit betroffene Menschen werden in der deutschen Gesellschaft besonders ausgegrenzt und leben in extremer Armut. Sie fallen entweder durch rechtliche Lücken im Gesundheits- und Sozialsystem oder können formale Erfordernisse für eine Unterstützung nicht erfüllen. Obdachlose fallen zum Teil in den Zuständigkeitsbereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), ein anderer Teil erhält außerdem Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Ein den vielschichtigen Problemen, die mit der Obdachlosigkeit einhergehen, angemessenes Fallmanagement sucht man in den Jobcentern jedoch oft vergebens.