Antrag: Zweckgebundene und steuerfreie Übungsleiterpauschalen und Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement nicht auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch anrechnen
Drucksache 17/9950 vom 13. 06.2 012
Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Ulrich Schneider, Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta Haßelmann, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Lisa Paus, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zweckgebundene und steuerfreie Übungsleiterpauschalen und Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement nicht auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch anrechnen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Bürgerschaftliches Engagement ist wichtig für unsere Gesellschaft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. In unserem Alltag begegnet uns Engagement auf Schritt und Tritt. Sei es im Sportverein, in der Bürgerinitiative, in Parteien oder auch in sozialen Netzwerken. Das vielfältige Engagement ist zudem ein geeignetes Mittel, die Eigenständigkeit und Gesundheit junger wie älterer Menschen, von Frauen und Männern durch deren aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Dies gilt auch für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, ergänzendem Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter.