taz: Rezepte gegen Altersarmut
Für eine Rente auf Sozialhilfeniveau muss ein Durchschnittsverdiener 27 Jahre lang einzahlen. Was tun gegen Altersarmut? Vier Szenarien für das Rentensystem der Zukunft.
Altersrenten auf Grundsicherungsniveau trotz vieler Beitragsjahre bei einer Vollzeiterwerbstätigkeit sind derzeit Dauerthema in Berlin. B. Dribbusch und U. Herrmann präsentieren in der taz vom 5. Mai 2008 vier Szenarien für eine Reform des deutschen Rentensystems. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn wird zur Reform nach dem schwedischen Modell zitiert:
Andere Länder sind längst viel weiter. Die Schweiz etwa. Das Land verfügt über ein einzigartiges Umverteilungssystem. Dort zahlt jeder Erwerbstätige, egal ob angestellt oder selbstständig, rund 10 Prozent in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und in die Invalidenkasse. Bei Angestellten entrichten diese und ihre Arbeitgeber jeweils die Hälfte dieses Beitrages. Verdient jemand 2 Millionen Euro im Jahr, werden also satte 200.000 Euro fällig.
Denn trotz der ungedeckelten Beiträge ist die Rente klar begrenzt: Maximal 2.210 Franken, also rund 1.370 Euro im Monat, bekommen die Schweizer Ruheständler. Spitzenverdiener zahlen somit für die ärmeren Rentner. Es stimmt optimistisch, dass diese gigantische Umverteilung offenbar mehrheitlich akzeptiert werden kann.
Ein anderes Land: Das schwedische System gar könnte „ein geeignetes Vorbild für eine umfassende Rentenreform in Deutschland sein“, sagt etwa der Sozialexperte der grünen Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn. In Schweden muss jeder Erwerbstätige einen prozentualen Beitrag in die umlagenfinanzierte Rentenkasse einzahlen und außerdem noch einen Vertrag über eine private Zusatzrente abschließen. Wer dann trotzdem noch unter ein gewisses Rentenniveau sinkt, erhält eine staatlich finanzierte Garantierente. Sie liegt für Singles bei mindestens 7.277 Kronen im Monat, also bei rund 800 Euro. Vermögen wird nicht angerechnet, anders als dies bei der deutschen Sozialhilfe der Fall ist.
Die Aufstockung durch die Garantierente ist degressiv gestaltet – auch RentnerInnen mit etwas höheren Ansprüchen bekommen noch eine kleine Aufstockung. Eine als peinlich empfundene Bedürftigkeitsprüfung entfällt. Der stigmatisierende Unterschied zwischen Renten und Grundsicherung würde damit verschwinden – ein interessantes Vorbild auch für Deutschland.
FNP vom 14.04.2008: Grüner Abgeordneter wirbt für Garantierente
Der Frankfurter Bundestagsabgeordnete der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, hält die Befürchtungen des DGB-Chefs Michael Sommer für berechtigt, wonach in spätestens 15 Jahren Millionen Rentner von Sozialhilfe leben müssten. Hauptursachen dafür seien die Rentenreformen der vergangenen Jahre, häufigere Erwerbsunterbrechungen, eine Zunahme nicht ausreichend abgesicherter Formen von Erwerbstätigkeiten wie geringfügige oder selbstständige Beschäftigungen sowie sinkende Erwerbseinkommen. Sprengmann-Kuhn hält die Einführung einer Bürgerversicherung für die Rente und eine steuerfinanzierte Garantierente für ein probates Mittel gegen den Anstieg der Altersarmut.
Bürgerversicherung bedeute, dass alle Erwachsenen ab dem 21. Lebensjahr Beiträge zur Rentenversicherung auf ihr gesamtes Einkommen zahlen müssen. „Wer kein Einkommen hat, zahlt einen Mindestbeitrag. Dadurch werden durchgängige Versicherungsverläufe erreicht“, erklärte der Abgeordnete.
Pressemeldung: Nach schwedischem Vorbild: Garantierente gegen Altersarmut
Die Kommunikationsabteilung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt (Main) hat eine Pressemeldung zum Thema Garantierente veröffentlicht. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn plädiert für die Einführung einer Garantierente für alle Alten.
Um die zunehmende Altersarmut zu verhindern, plädiert der Frankfurter Wirtschaftswissenschaftler Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn für die Einführung einer Garantierente für alle Alten. Durch eine umfassende Rentenreform nach schwedischem Vorbild könnte die Finanzierung der Rente nachhaltig auf drei stabile und aufeinander abgestimmte Säulen gestellt werden: die gesetzliche Rente, eine verpflichtende private Altersvorsorge und die steuerfinanzierte Garantierente, so der Privatdozent für Volkswirtschaftslehre an der Goethe-Universität, der zu Beginn des Jahres für die hessische Abgeordnete der Grünen, Margareta Wolf, in den Bundestag nachgerückt ist, in einem soeben erschienenen wissenschaftlichen Beitrag in der Zeitschrift „Deutsche Rentenversicherung“.
Die Pressemeldung ist u.a. beim Informationsdienst Wissenschaft zu finden.
Neuer wissenschaftlicher Artikel von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn zu aufkommender Altersarmut
In dem Beitrag zeige ich auf, dass seit Mitte der 70er Jahre der Anteil der Alten an den Armen zurückgegangen ist. Trotzdem haben immer noch 1,5 bis 2 Millionen alte Menschen ein Einkommen unter der von der EU definierten Armutsgrenze, wobei die Zahlen je nach Datensatz und Armutsmessung schwanken. In Zukunft ist allerdings wieder mit einer steigenden Altersarmut zu rechnen. Im zweiten Teil des Beitrags vergleiche ich deshalb verschiedene Reformmodelle und schlage eine Rentenreform nach schwedischem Modell mit der Einführung einer Garantierente für Alle vor, durch die Altersarmut verhindert würde.
Der Artikel ist erschienen in DRV Hefte 1/2008 der Deutschen Rentenversicherung. Link zur Kurzbeschreibung
Wolfgang Strengmann-Kuhn für eine umfassende Reform der Alterssicherung nach schwedischem Vorbild
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn spricht sich für eine Reform der Altersicherung nach schwedischem Vorbild aus.
Dies würde bedeuten, dass der Beitragssatz für die gesetzliche Rente auf Dauer festgelegt, die Riesterrente verpflichtend gemacht und eine steuerfinanzierte Garantierente eingeführt wird. Auf die Garantierente werden Riesterrente und die gesetzliche Rente nur zum Teil angerechnet. Nur eine solche Reform stellt sicher, dass sich sowohl die staatlich geförderte private Altersvorsorge als auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Geringverdienerinnen und Geringverdiener lohnen.