Vereinfachung von Hartz IV: Bundesregierung muss jetzt handeln

Gepostet am Mittwoch, den 17. Dezember 2014 um 14:10 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Sanktionen
Porträt_Bundestag

Pressemitteilung: Zu der Verschiebung der Anhörung zu den Hartz IV-Sanktionen im Ausschuss für Arbeit und Soziales, erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen:
Die große Koalition schiebt die notwendige Vereinfachung von Hartz IV immer weiter hinaus. Heute hat sie im Ausschuss für Arbeit und Soziales die für den Februar 2015 vorgesehene Anhörung zu dem grünen Antrag zu den Sanktionen abermals vertagt. Grund ist, dass Union und SPD tief zerstritten sind.
Der 10. Jahrestag von Hartz IV hätte es verdient mit einer wirklich sozialen Reform gefeiert zu werden. Die Leistungsberechtigten dürfen nicht länger schikaniert werden. Gerade die von der vormaligen großen Koalition eingeführten Sondersanktionen für junge Erwachsene gefährden deren Existenz und gehören dringendst gestrichen. Eine Vereinfachung von Hartz IV ist jedoch weiterhin nicht in Sicht.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, für den eine Expertenanhörung abermals verschoben wurde, hat die BT-Drucksachennummer 18/1963.

Medienresonanz | Kritik an der Hartz-IV-Reform

Am 05.10. berichteten verschiedene Medien über die Kritik an den Konzepten der Bundesregierung zur Reform des Sozialgesetzbuch II. Diese geplanten Reformen können die Verwaltungsarbeit erleichtern – aber es besteht die große Gefahr, dass sie den betroffenen Hartz IV-Empfängern eher schadet, statt zu helfen. Wolfgang Strengmann-Kuhn wird dazu wie folgt zitiert:

„Hartz IV muss grundlegend reformiert werden.“ Bei Nahles‘ Plänen solle allein aus Perspektive der Verwaltung vereinfacht werden, statt den Menschen unbürokratisch Hilfen aus einer Hand zu geben. Hartz IV weise „systematische Probleme“ auf. Der Bürokratieaufwand sei zu hoch. Die Antragstellung müsse einfacher werden, Bescheide transparenter, Beratung besser. „Zuverdienste müssten erleichtert und die Sanktionen ausgesetzt werden.“

Newsletter Oktober 2014

Gepostet am Samstag, den 4. Oktober 2014 um 21:53 in Armut/ Grundsicherung,Regelsatz,Sanktionen,Sonstige Sozialpolitik

Newsletter von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB            4.10.2014

Bestellen/abbestellen: http://archiv.strengmann-kuhn.de/?page_id=14

Newsletter als .pdf

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Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

in den letzten Wochen ist wieder viel passiert:

Es sind erste Überlegungen der Bundesregierung zur Reform der Sanktionen bei Hartz IV bekannt geworden. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zum Regelsatz gefällt. In der Haushaltsdebatte hatte ich Gelegenheit in meiner Rede zum Sozialetat deutlich zu machen, dass mehr gegen Armut getan werden muss. Es gab den Tag der Wohnungslosen und den Tafeltag. Zu beidem habe ich eine Stellungnahme abgegeben. Aus Anlass des Freiheitskongresses der grünen Bundestagsfraktion erschien ein Gastbeitrag von mir bei FR-online „Wer über Freiheit redet, darf über Armut nicht schweigen“. In Offenbach gab es eine gut besuchte Veranstaltung der Grünen Fraktion mit dem Titel „Intelligentes Wachstum für den Offenbacher Masterplan“ mit Ralf Fücks als Gastredner und einer Podiumsdiskussion u.a. mit Tarek Al-Wazir und mir. Außerdem habe ich jetzt neben meinem Wahlkreisbüro in Offenbach ein zweites Wahlkreisbüro in Dietzenbach. Das gemeinsame Büro mit der Geschäftsstelle des Kreisverbandes Offenbach-Land und des Wahlkreisbüros von Frank Kaufmann wurde am 7. September feierlich eröffnet.

Näheres zu diesen Themen sowie Hinweise auf zukünftige Termine gibt es in diesem Newsletter.

Medienresonanz | Sanktionen bei Hartz IV entschärfen

Gepostet am Dienstag, den 16. September 2014 um 12:18 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Regelsatz,Sanktionen,Sonstige Sozialpolitik

Die Zweifel daran, dass die Sanktionen im Hartz IV-System zur Arbeitssuche motivieren sind langsam auch im Ministerium für Arbeit und Soziales durchgedrungen. Im Koalitionsvertrag hatte sich die Bundesregierung vorgenommen, immerhin das Sanktionsrecht bei den jungen Menschen unter 25 Jahren zu überprüfen. Gerade hier gibt es diskriminierende Benachteiligungen im Vergleich zu Arbeitssuchenden über 25 Jahren. Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute über ein Arbeitspapier der parlamentarischen Staatssekretärin Anne Kramme (SPD) in dem von einer Weiterentwicklung des Sanktionsrechts die Rede ist. Dazu wird auch Wolfgangs Strengmann-Kuhn, als Sprecher für Sozialpolitik zitiert:

Der Opposition geht es jedenfalls nicht weit genug: „Der Grundbedarf muss immer gesichert sein. Das ist auch in dem Konzept des Bundesarbeitsministeriums nicht der Fall“, sagt Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag. Das Bundesarbeitsministerium wolle nur einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Sondersanktionen für unter 25-Jährige zuvorkommen, die verfassungsrechtlich fragwürdig seien. Der Grünen-Politiker fordert, die Sanktionen grundsätzlich zu überprüfen und sie vorerst durch ein Moratorium außer Kraft zu setzen.

Rede im Bundestag zum Sozialetat 2015 am 11.09.2014

Gepostet am Donnerstag, den 11. September 2014 um 15:30 in Armut/ Grundsicherung,Regelsatz,Sonstige Sozialpolitik

Sozialpolitik sollte man daran bemessen, was sie für jene Menschen leistet, die am Rande der Gesellschaft stehen oder ausgegrenzt sind. Meine Rede zum Haushaltsentwurf für den Einzelplan 11 „Arbeit und Soziales“

Video:

 

Protokoll:

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gute Sozialpolitik bemisst sich nicht einfach daran, wie viel Geld ausgegeben wird. In diesem Bundeshaushalt wird in der Tat viel Geld ausgegeben. Aber entscheidend ist, was hinten rauskommt.

PM | Regelsatzurteil – Rechentricks gerade noch legal

Gepostet am Dienstag, den 9. September 2014 um 14:14 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Regelsatz
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Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Berechnung der Regelsätze bei Hartz IV erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Das Urteil macht deutlich: Das Verfassungsgericht kann und will nicht alles regeln. Für soziale Gerechtigkeit ist die Politik zuständig. Dafür gewährt es jetzt einen überaus breiten Gestaltungsspielraum. Gemessen daran ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Ohrfeige für die Bundesregierung.

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