epd: Volle Sozialhilfe für bei den Eltern lebende Behinderte – Lebenshilfe: 30.000 Personen profitieren

Gepostet am Mittwoch, den 23. Juli 2014 um 16:43 in Armut/ Grundsicherung,Regelsatz,Sonstige Sozialpolitik

Darin:
«Die Regelsatzstufe 3 muss jetzt abgeschafft werden», forderte Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Das Urteil sei eine schwere Rüge für die Politik der Bundesregierung, denn einmal mehr hätten «Gerichte der Menschenwürde zum Durchbruch verhelfen müssen.»

Kassel (epd). Behindert, unverheiratet und bei den Eltern lebend: Das darf für das Sozialamt kein Grund sein, die Sozialhilfe um 20 Prozent zu kürzen. Das entschied das Kasseler Bundessozialgericht am Mittwoch in drei Verfahren. Demnach müssen die Sozialbehörden grundsätzlich davon ausgehen, dass behinderte oder pflegebedürftige Menschen auch beim Zusammenleben mit Eltern oder anderen Personen einen eigenen Haushalt führen können. Sie haben also Anspruch auf den vollen Sozialhilfesatz. (AZ: B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R und B 8 SO 12/13R).

Antrag an den Bundestag: Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt

Gepostet am Donnerstag, den 3. Juli 2014 um 11:54 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Parlamentarische Initiativen,Sanktionen

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1963 vom 02.07.2014

Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist ein Grundrecht und hat darum in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. Das Bundesverfassungsgericht leitet ein Grundrecht auf Existenzsicherung, d.h. auf Sicherung der physischen Existenz, sowie auf ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 GG ab. Die Bekämpfung von Armut wird damit zu einer wichtigen Aufgabe des Staates, in der der Staat für die Sicherstellung eines für die Existenzsicherung ausreichenden Einkommens der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Sorge zu tragen hat.

Eine grundlegende Reform ist notwendig. Die Regelung und Verhängung von Sanktionen muss die Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten auf der einen Seite und die Rechte und Pflichten des Staates auf der anderen Seite in ein angemessenes und faires Verhältnis setzen. Dies ist derzeit nicht der Fall. Sanktionen sind für die Leistungsberechtigten oft demütigend, unnötig und kontraproduktiv.

Von den Leistungsbeziehenden können und sollen weiterhin Pflichten zur Mitwirkung, vor allem bei der Eingliederung in Erwerbsarbeit, erwartet werden. Es kann jedoch nicht sein, dass das Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch Sanktionen in Frage gestellt wird.

Pressemitteilung: Hartz-IV-Sanktionen – Arbeitsuchende brauchen mehr Rechte statt schnellere Strafen

Gepostet am Dienstag, den 17. Juni 2014 um 15:30 in Grundsicherung/ Hartz IV,Pressemitteilung,Sanktionen

Zu den Meldungen, wonach das Sanktionsrecht verschärft und die Hartz-IV-Regelungen vereinfacht werden soll, erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik und Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Der Ruf nach einer Verschärfung der Sanktionen ist falsch. Es wird schon viel zu lange einseitig auf Druck statt Motivation gesetzt. Zentrales Ziel der Grundsicherung ist die Existenzsicherung. An diesem Ziel muss sich jede Reform der Grundsicherung messen lassen. Sanktionen sind für die Leistungsberechtigten meist demütigend, unnötig und kontraproduktiv. Wer erfolgreich in Arbeit vermitteln will, muss mit den Menschen arbeiten und nicht gegen sie.

Rede im Bundestag am 6.6.2014 zu Sanktionen bei Hartz IV (Video und Protokoll)

Gepostet am Freitag, den 6. Juni 2014 um 15:10 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Sanktionen

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Weiler, Sie haben angekündigt, dass Sie Argumente gegen den Antrag der Linken vorbringen wollen. Ich habe kein einziges Argument gehört.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Bernhard Kaster (CDU/CSU): Waren Sie draußen?)

Stattdessen wird ein Menschen- und Gesellschaftsbild verbreitet, das eigentlich weder zu unserem Grundgesetz noch zum gesellschaftlichen Konsens passt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wir haben an dieser Stelle vor zwei Wochen einen Festakt aus Anlass des 65. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes mit einer großartigen Rede von Navid Kermani erlebt.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Artikel 1 des Grundgesetzes beginnt mit den Worten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das Bundesverfassungsgericht leitet aus Artikel 1 und aus Artikel 20 des Grundgesetzes ein Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums ab. Ich finde, dieses Grundrecht müssen wir rechtfertigen, verteidigen und den Menschen tatsächlich gewähren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Aber die Frage der Sanktionen ist nicht nur eine rechtliche Frage. Es geht darum: In welcher Gesellschaft wollen wir tatsächlich leben? Wir Grüne wollen in einer Gesellschaft leben, die inklusiv ist, in der niemand ausgegrenzt wird und in der jeder Mensch ein Recht auf selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe hat. An diesen Maßstäben – Grundrecht auf Existenzminimum und eine gesellschaftliche Realität, die allen selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht – messen wir auch die Sanktionen. Wenn wir uns die derzeitige Sanktionspraxis angucken, stellen wir fest, dass die Sanktionen zurzeit diesen Maßstäben nicht genügen.

Grüne für soziale Gerechtigkeit: Schlüsselprojekt Regelsatz erhöhen

Menschenwürdige Existenz sichern – den ALG-II-Regelsatz erhöhen

Der aktuelle Regelsatz ist zu niedrig. Wir wollen ihn erhöhen, damit auch die Menschen, die keine Arbeit haben, am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Wir fordern, den ALG-II-Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro zu erhöhen, da die derzeitige Berechnung aus unserer Sicht nicht das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet. Eine genaue Berechnung der Erhöhung muss 2014 auf Basis der neuen statistischen Daten erfolgen. So sorgen wir dafür, dass niemand nur aufgrund von Arbeitslosigkeit unter die Räder kommt. Damit die Anhebung finanzierbar ist und um zu verhindern, dass immer mehr erwerbstätige Menschen durch Armutslöhne „aufstocken“ müssen, gehört die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns unabdingbar zu einer reformierten Grundsicherung dazu.

Weitere Grüne Projekte für soziale Gerechtigkeit aus unserem Wahlprogramm gibt es hier – und täglich kommt eins dazu:
http://archiv.strengmann-kuhn.de/category/soziale-gerechtigkeit-im-wahlprogramm/

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Newsletter April 2011

Newsletter von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB            18.04.2011

Bestellen/abbestellen: http://archiv.strengmann-kuhn.de/?page_id=14

 

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

mit diesem Newsletter möchte ich Sie und Euch erstens auf zwei spannende öffentliche Veranstaltungen der Grünen Bundestagsfraktion im Mai hinweisen und einladen sowie zweitens über Aktivitäten der letzten Monate berichten.

Der Newsletter als .pdf

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