epd: Volle Sozialhilfe für bei den Eltern lebende Behinderte – Lebenshilfe: 30.000 Personen profitieren
Darin:
«Die Regelsatzstufe 3 muss jetzt abgeschafft werden», forderte Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Das Urteil sei eine schwere Rüge für die Politik der Bundesregierung, denn einmal mehr hätten «Gerichte der Menschenwürde zum Durchbruch verhelfen müssen.»
Kassel (epd). Behindert, unverheiratet und bei den Eltern lebend: Das darf für das Sozialamt kein Grund sein, die Sozialhilfe um 20 Prozent zu kürzen. Das entschied das Kasseler Bundessozialgericht am Mittwoch in drei Verfahren. Demnach müssen die Sozialbehörden grundsätzlich davon ausgehen, dass behinderte oder pflegebedürftige Menschen auch beim Zusammenleben mit Eltern oder anderen Personen einen eigenen Haushalt führen können. Sie haben also Anspruch auf den vollen Sozialhilfesatz. (AZ: B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R und B 8 SO 12/13R).