Rede im Bundestag zu 10 Jahren Hartz IV am 19.12. 2014

Gepostet am Freitag, den 19. Dezember 2014 um 13:47 in Grundsicherung/ Hartz IV,Regelsatz,Sanktionen

Video

Protokoll

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Die ehrliche Bilanz von zehn Jahren Hartz IV, so ist gesagt worden: Das heißt, , bei Hartz IV war nicht alles schlecht,liebe Katja Kipping. Es haben tatsächlich Leute davon profitiert, die verdeckte Armut ist gesunken. Aber, lieber Matthias Zimmer: Es ist auch nicht alles gut – wahrlich nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Katja Kipping (DIE LINKE): Aber du kennst doch die Studie von Irene Becker! Also, Wolfgang!)

Die Armut ist gestiegen, die Langzeitarbeitslosigkeit hat sich verfestigt, und die Existenzängste in diesem unserem Land haben zugenommen; auch das muss man zur Kenntnis nehmen. Unsere Position dazu ist, dass Hartz IV tatsächlich grundlegend reformiert werden muss.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Medienresonanz | Zehn Jahre Streit um Hartz IV

Gepostet am Donnerstag, den 18. Dezember 2014 um 13:49 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Regelsatz,Sonstige Sozialpolitik

In der gestrigen (17.12.2014) Ausgabe von Plusminus auf der ARD wurde über einen besonderen Bereich der Hartz IV-Regelungen berichtet. Als KdU oder Kosten der Unterkunft bezeichnet man theoretisch die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung bei einer angemessenen Wohnung. Die Angemessenheit definiert jede Kommune selbst. Dieser Punkt sorgt immer wieder für Streit vor den Sozialgerichten.

Gerade dieser Bereich wird bei den Planungen für eine Reform des Sozialgesetzbuches II konsequent ignoriert. Dazu erklärte Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB:

»Da bräuchte es eigentlich klare bundesweite Regelungen, um da mehr Transparenz, sowohl für die Betroffenen als auch für die Gerichte zu schaffen. Damit klar ist, welche Leistungen tatsächlich erstattet werden und welche nicht. Und die Bundesregierung macht an der Stelle, bei der sogenannten Rechtsvereinfachung, die jetzt geplant ist, nichts.“

Den ganzen Beitrag zum Lesen und Ansehen gibt es unter folgendem Link:

http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/mdr/2014/sendung-vom-17122014-112.html

Vereinfachung von Hartz IV: Bundesregierung muss jetzt handeln

Gepostet am Mittwoch, den 17. Dezember 2014 um 14:10 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Sanktionen
Porträt_Bundestag

Pressemitteilung: Zu der Verschiebung der Anhörung zu den Hartz IV-Sanktionen im Ausschuss für Arbeit und Soziales, erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen:
Die große Koalition schiebt die notwendige Vereinfachung von Hartz IV immer weiter hinaus. Heute hat sie im Ausschuss für Arbeit und Soziales die für den Februar 2015 vorgesehene Anhörung zu dem grünen Antrag zu den Sanktionen abermals vertagt. Grund ist, dass Union und SPD tief zerstritten sind.
Der 10. Jahrestag von Hartz IV hätte es verdient mit einer wirklich sozialen Reform gefeiert zu werden. Die Leistungsberechtigten dürfen nicht länger schikaniert werden. Gerade die von der vormaligen großen Koalition eingeführten Sondersanktionen für junge Erwachsene gefährden deren Existenz und gehören dringendst gestrichen. Eine Vereinfachung von Hartz IV ist jedoch weiterhin nicht in Sicht.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, für den eine Expertenanhörung abermals verschoben wurde, hat die BT-Drucksachennummer 18/1963.

Entschließungsantrag zur Flüchtlingspolitik

Gepostet am Mittwoch, den 26. November 2014 um 16:55 in Asylbewerberleistungsgesetz,Parlamentarische Initiativen,Sonstige Sozialpolitik,Verschiedenes
Im Rahmen der abschließenden Beratungen über den Bundeshaushalt für das kommende Jahr schlägt die Grüne Bundestagsfraktion in einem Entschließungsantrag eine flüchtlingspolitische Kraftanstrengung vor. Wir fordern ein Gesamtpaket zur Hilfe für Asylsuchende und zur Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen in Höhe von einer Milliarde Euro.

Die Entlastung der Kommunen als zentraler Pfeiler des Antrags soll unter anderem durch die gleichberechtigte Einbeziehung der Flüchtlinge in die Gesetzliche Krankenversicherung verwirklicht werden. Durch die Erleichterung für die Asylsuchenden, die nicht mehr einer Minimalversorgung unterlägen und für Kommunen, die in den ersten vier Jahren des Aufenthalts für die Gesundheitsversorgung asylsuchender zahlen, würden Kosten von 490 Millionen Euro entstehen.

Die entsprechende Passage im Entschließungsantrag lautet:

7. Um allen in Deutschland lebenden Personen – unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status – eine diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung zu ermöglichen, werden die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Leistungsberechtigten künftig gleichberechtigt in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einbezogen. Dies führt auch zu einem erheblichen Bürokratieabbau in Ländern und Kommunen. Durch diese Einbeziehung der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in die GKV entstehen dem Bund Kosten in Höhe von rund 490. Mio. Euro. In regelmäßigen Abständen ist zu überprüfen, ob die angesetzten Versicherungsbeiträge den durchschnittlichen Kosten der Betroffenen entsprechen oder angepasst werden müssen.

[…]

Hier finden Sie den gesamten Entschließungsantrag zu Flüchtlingen.

Weitere Informationen zum Antrag finden Sie auf unserer Fraktionshomepage.

Newsletter November 2014

Gepostet am Sonntag, den 16. November 2014 um 17:51 in Altersarmut,Armut/ Grundsicherung,Asylbewerberleistungsgesetz,EU-Binnenmigration,Finanzkrise

Newsletter von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB            16.11.2014

Bestellen/abbestellen: http://archiv.strengmann-kuhn.de/?page_id=14

Newsletter als .pdf

Porträt_Bundestag

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

in den letzten Wochen gab es verschiedene aktuelle Zahlen zum Thema Armut. Nach Angaben des Statistischen Bundesarmt verharrt Armut in Deutschland trotz guter Konjunktur in den letzten Jahren auf hohem Niveau, Armut trotz Erwerbstätigkeit steigt, immer mehr Menschen sind auf Grundsicherung im Alter angewiesen, nach einer Studie des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz steigt die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, an und die Unicef legt eine Studie zu Kinderarmut in den Industrieländern vor.

Gleichzeitig gibt es eine Diskussion über die Grundsicherung von Menschen, die nach Deutschland kommen. Der Bundestag hat eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes verabschiedet, das aber nach wie vor Asylbewerber wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Wir haben deswegen einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes vorgelegt, der leider keine Mehrheit gefunden hat. Gleichzeitig gibt es nach wie vor eine Debatte dazu, unter welchen Bedingungen UnionsbürgerInnen in Deutschland Grundsicherungsleistungen beziehen sollten. Am Dienstag gab es ein EUGH-Urteil zu einem Fall einer Rumänin, zwei weitere Fälle sind anhängig.

Außerdem habe ich in den letzten Wochen u.a. einen Vorschlag zur Reform der Einkommensteuer gemacht, an einer Diskussion „Kein Wachstum in Sicht? Brauchen wir ein Ende der Sparpolitik in Europa?“ teilgenommen und war beim „Aufbäumen gegen Fluglärm“ in Offenbach dabei.

Näheres dazu in diesem Newsletter.

Rede im Bundestag zum Asylbewerberleistungsgesetz am 6.11.2015

Gepostet am Donnerstag, den 6. November 2014 um 19:46 in Asylbewerberleistungsgesetz

Video:

 

Protokoll:

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Kollegin Eckenbach, ich bitte doch um ein bisschen mehr Respekt gegenüber dem Bundesverfassungsgericht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Sie haben eben schon wieder ‑ Kollegin Jelpke hat auf den Satz im Urteil des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen ‑ versucht, einen Zusammenhang zwischen der Leistung im Asylbewerberleistungsgesetz und der Zahl der Menschen, die hierhin kommen, herzustellen. Man kann darüber streiten. Meines Erachtens ist das, was in der Anhörung genannt worden ist, methodisch angreifbar. Aber selbst wenn es so wäre: Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig gesagt, dass migrationspolitische Argumente bei der Menschenwürde keine Rolle spielen dürfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Das heißt, diese Argumente dürfen hier im Bundestag in der Debatte, die wir führen, überhaupt nicht verwendet werden. Sie haben es aber in der Ausschussanhörung getan. Herr Kollege Stracke, das gehört sich nicht. Es geht hier um die Verfassung, die Menschenwürde und um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

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