Deutscher Bundestag Drucksache 17/11124 vom 19. 10. 2012
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Monika Lazar, Katja Dörner, Dr. Tobias Lindner, Priska Hinz (Herborn), Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Oliver Krischer, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Ulrich Schneider, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Arfst Wagner (Schleswig), Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Geschlechtersensible Haushaltspolitik (Gender Budgeting)
Staatliches Handeln ist grundgesetzlich (Artikel 3 Absatz 2 des Grundgeset- zes – GG) der Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter ver- pflichtet. Diese Verpflichtung findet neben dem Bundesgleichstellungsgesetz ihren Niederschlag auch in § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bun- desministerien (GGO), die die Gleichstellung von Mann und Frau als Leitprin- zip politischen, normgebenden und verwaltenden Handelns der Bundesregie- rung etabliert. Öffentliche Haushalte als finanzielles Fundament staatlichen Handelns bilden die Verteilung von finanziellen Ressourcen ab, sie sind damit Ausdruck von politischer Prioritätensetzung sowie von erheblicher Lenkungs- wirkung. Die Haushaltsplanung stellt ein wichtiges politisches Steuerungs- element und somit einen wichtigen Ansatzpunkt für die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit dar.
Geschlechtersensible Haushaltspolitik [PDF]