Antrag: Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12394 vom 20. 02. 2013
Antrag
der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kerstin Andreae, Nicole Maisch, Beate Walter-Rosenheimer, Markus Kurth, Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms, Birgitt Bender, Cornelia Behm, Harald Ebner, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Tobias Lindner, Dr. Hermann E. Ott, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Wasser ist kein gewöhnliches Gut und die Wasserversorgung kein gewöhnliches Geschäft. Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht und die Wasserversorgung ist ein elementarer Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Durch die geplante EU-Konzessionsrichtlinie droht die schrittweise Privatisierung der Wasserversorgung auf indirektem Wege. So genannte Dienstleistungskonzessionen beispielsweise für die Trinkwasserversorgung sollen künftig dem Vergaberecht unterworfen werden. Grundsätzlich können die Kommunen zwar weiterhin entscheiden, ob sie die Wasserversorgung selbst erbringen wollen. Kommunen, deren Wasserversorgung bereits teilweise oder vollständig privati- siert ist, müssen diese künftig europaweit ausschreiben. Auch die Bedingungen für nicht privatisierte kommunale Wasserversorgungsbetriebe und die interkommunale Zusammenarbeit werden mit der Richtlinie erheblich erschwert, so dass den Kommunen in vielen Fällen nur die Option bleibt, kostenintensive Ausgliederungen in kommunale Eigenbetriebe unter Verzicht auf Effizienzgewinne und Synergieeffekte vorzunehmen, wenn sie eine europaweite Ausschreibung vermeiden wollen.