Im Zusammenhang mit dem zunehmenden internationalen Engagement von staatlichen Fonds werden Fragen der Investitionskontrolle zurzeit breit diskutiert und von den internationalen und europäischen Gremien und Institutionen aufgegriffen. Die Bundesregierung muss daher jetzt die notwendigen Rechtsänderungen und Initiativen für einen deutschen Beitrag zu einem multilateralen Ansatz der Kontrolle von Direktinvestitionen vorbereiten. Hierdurch soll die internationale Zusammenarbeit bei der Kontrolle von Direktinvestitionen ge- stärkt werden. Wir Grünen lehnen Instrumente der Investitionskontrolle in Deutschland dann ab, wenn sie die Planungs- und Rechtssicherheit für die Investoren und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der klaren Kalkulierbarkeit missachten und rein als nationale Abwehrstrategie ausgestaltet sind.
Investitionskontrollen dürfen nur eingeführt werden, wenn ihnen klare Definitionen und Kriterien zugrunde liegen, die eng gefasst und mit dem EU-Recht vereinbar sind. Unnötige Bürokratielasten müssen vermieden werden. Im Vordergrund haben solche Instrumente zu stehen, die sich konsequent und ohne Ansehen der Herkunft des Investors gegen übermäßige Marktmacht, monopolistische Strukturen oder gemeinwohl- und unternehmensschädliche Geschäftsstrategien richten.
Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung kann nur dann den Interessen der Menschen dienen, wenn sie sich an ökologischen und sozialen Kriterien und der Einhaltung der Menschenrechte orientiert.
Antrag: Rahmenbedingungen für eine nachhaltige internationale Investitionspolitik schaffen [PDF]