Antrag: Gleiches Rentenrecht in Ost und West
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Fritz Kuhn, Stephan Kühn, Cornelia Behm, Katrin Göring-Eckardt, Monika Lazar, Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit dem Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) wurden die Anwartschaften der Versicherten in den neuen Bundesländern in das System der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) überführt. Im Grundsatz war damit in den alten und neuen Bundesländern ein einheitliches Rentenrecht hergestellt. Das RÜG sah allerdings ausdrücklich vor, dass „bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse“ eine Reihe von rentenrechtlich maßgeblichen Rechengrößen und Verfahrensweisen für die neuen und alten Bundesländer differenziert festgelegt und angewendet werden sollten. Diese Differenzierungen führen bei Versicherten in Ost und West zur Unzufriedenheit und verstetigen die gegenseitigen Vorbehalte und werden 19 Jahre nach Gültigkeit dieses Gesetzes von viele Bürgerinnen und Bürgern in den ostdeutschen Bundesländern als ungerecht empfunden.