Kleine Anfrage: Beteiligung von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern an Bewertungsreserven bei Lebens- und Rentenversicherungen
Drucksache 17/9237 vom 30. 03. 2012
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beteiligung von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern an Bewertungsreserven bei Lebens- und Rentenversicherungen
Seit dem 1. Januar 2008 sind Versicherte in der Lebensversicherung bei Been- digung ihres Vertrages nicht nur an den Überschüssen, sondern auch an den Be- wertungsreserven der Versicherungen zu beteiligen. Bei Rentenversicherungen besteht der Anspruch bei Beendigung der Ansparphase und während der Ren- tenlaufzeit. Bewertungsreserven (auch „stille Reserven“ genannt) ergeben sich aus der Differenz zwischen den angesetzten Buchwerten und den Zeit- oder Marktwerten von Kapitalanlagen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben (vgl. Urteil vom 26. Juli 2005, Aktenzeichen: 1 BvR 782/94), dafür Sorge zu tragen, dass Versicherungsnehmerinnen und -nehmer einen Anspruch auf Teilhabe an den Vermögenswerten erhalten, die durch Prämienzahlung geschaffen werden.