Kleine Anfrage: Beteiligung von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern an Bewertungsreserven bei Lebens- und Rentenversicherungen

Gepostet am Mittwoch, den 2. Mai 2012 um 15:39 in Alterssicherung,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/9237 vom 30. 03. 2012

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beteiligung von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern an Bewertungsreserven bei Lebens- und Rentenversicherungen

Seit dem 1. Januar 2008 sind Versicherte in der Lebensversicherung bei Been- digung ihres Vertrages nicht nur an den Überschüssen, sondern auch an den Be- wertungsreserven der Versicherungen zu beteiligen. Bei Rentenversicherungen besteht der Anspruch bei Beendigung der Ansparphase und während der Ren- tenlaufzeit. Bewertungsreserven (auch „stille Reserven“ genannt) ergeben sich aus der Differenz zwischen den angesetzten Buchwerten und den Zeit- oder Marktwerten von Kapitalanlagen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben (vgl. Urteil vom 26. Juli 2005, Aktenzeichen: 1 BvR 782/94), dafür Sorge zu tragen, dass Versicherungsnehmerinnen und -nehmer einen Anspruch auf Teilhabe an den Vermögenswerten erhalten, die durch Prämienzahlung geschaffen werden.

Antrag: Flexibel Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung besser absichern

Gepostet am Mittwoch, den 2. Mai 2012 um 15:35 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/8579 vom 08. 02. 2012

Antrag

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Fritz Kuhn, Agnes Krumwiede, Claudia Roth (Augsburg), Tabea Rößner, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Krista Sager, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Flexibel Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung besser absichern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die zum 1. August 2009 eingeführte und bis Sommer 2012 befristete Sonder- regelung, die kurz befristet Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung ab- sichern sollte, hat die Betroffenen nicht erreicht. Dies zeigt der dazu vorgelegte Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (Zweiter Bericht über die Inanspruchnahme der Sonderregelung für überwiegend kurz befristet Beschäftigte nach § 123 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, SGB III, 10. November 2011). Danach haben im vergangenen Jahr lediglich 242 Personen von der Regelung profitiert. Für die allermeisten der flexibel Beschäftigten bleibt es dabei: Sie zahlen zwar Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein, aber wenn ihr Vertrag ausläuft, erhalten sie kein Arbeitslosengeld, sondern sind auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen.

Rheinische Post: Rentenversicherung übt scharfe Kritik an von der Leyens Zuschussrente: “Unklar, nicht zielgenau, nicht systemgerecht”

Gepostet am Montag, den 30. April 2012 um 14:07 in Alterssicherung

Die Deutsche Rentenversicherung hat den Gesetzentwurf von Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) für eine Zuschussrente zur Vermeidung von Altersarmut scharf kritisiert. Die Regelungen seien „in ihrer Zielsetzung unklar, in ihren Auswirkungen nicht zielgenau und hinsichtlich der Finanzierung nicht systemgerecht“, heißt es in einer Stellungnahme der Behörde, die der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) vorliegt. Aus Sicht der Rentenversicherung ist das Modell unwirksam: „Im Ergebnis greift das Instrument der Zuschussrente umso weniger, je größer das Risiko ist, im Alter arm zu werden.“

Der Rentenexperte der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, sagte: „Die Zuschussrente ist maximaler Murks. Das wird durch die Stellungnahme der Rentenversicherung bestätigt.“ Er forderte, das Konzept „einzustampfen und neu nachzudenken.“

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Rede zum Schutz betrieblicher Alterssicherung

Gepostet am Freitag, den 27. April 2012 um 15:38 in Alterssicherung

Rede zum Antrag von CDU/CSU und FDP „Für eine Sicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland im Zusammenhang mit der Überprüfung des EU-Rahmens für die Vorsorgesysteme in den Mitgliedstaaten“- Drs 17/9394 –

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ehrlich gesagt, ich bin ein bisschen überrascht über den Antrag. Die bisherige Debatte hat gezeigt, dass wir uns weitgehend einig sind: Die betriebliche Alterssicherung ist eine wichtige Säule der Alterssicherung. Wir alle wissen, was wir an der betrieblichen Alterssicherung in Deutschland haben.

Soweit ich weiß, laufen die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der EU noch, und es ist bisher unklar, wie die konkreten Folgen der Überlegungen der EU für Deutschland tatsächlich sind. Also warum eigentlich dieser Antrag? Wenn es darum geht, ein breites Votum des Bundestags zu bekommen, dann frage ich mich, warum Sie nicht auf uns zugekommen sind, damit wir einen gemeinsamen Antrag stellen. Das wäre ein noch stärkeres Signal gewesen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Koch (DIE LINKE))

Persönliche Erklärung zum Antrag der Linken zur Abschaffung von Sanktionen bei Hartz IV

Gepostet am Donnerstag, den 26. April 2012 um 14:56 in Armut/ Grundsicherung

Persönliche Erklärung gemäß § 31 GO-BT zur Abstimmung im Deutschen Bundestag über den Antrag „Sanktionen im zweiten Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen“ der Fraktion DIE LINKE  (BT-Drucksache 17/5174)

von Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Memet Kilic, Lisa Paus, Hermann Ott, Monika Lazar, Uwe Kekeritz, Katja Dörner, Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner und Agnes Krumwiede

Gegenwärtig setzt die Arbeitsmarktpolitik vor allem auf Sanktionen, nicht auf Angebote, um „Gegenleistungen“ der Transfer-EmpfängerInnen zu erreichen. Das ist falsch. Der Grundbedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist, muss jeder Zeit gewährleistet sein und darf nicht durch Sanktionen angetastet werden. Die Frage nach der Gegenleistung wird nicht durch Zwang, sondern vor allem durch faire Spielregeln und positive Anreize beantwortet.

Die Erwartung einer „Gegenleistung“ darf nicht zum Ausgangspunkt werden für bürokratische Zumutungen, bei denen am Ende die Würde der Betroffenen auf der Strecke bleibt. Stattdessen müssen zwingend die Fähigkeiten, Vorstellungen und Wünsche der Hilfebedürftigen berücksichtigt werden. Es muss ein Wunsch- und Wahlrecht geben, das Recht jeder und jedes Einzelnen, selbst vorzuschlagen, wie sie am besten zum Nutzen der Gesellschaft beitragen können und wollen. Eigeninitiative soll gefördert werden, wobei Engagement bei der Jobsuche, Existenzgründung, Aus- und Weiterbildung, Familienarbeit, Pflege und Ehrenamt berücksichtigt werden sollen. Eine angemessene, auch monetäre Anerkennung und Würdigung von Ehrenamt, bürgerschaftlichem Engagement bzw. gemeinwohlorientierter Arbeit darf nicht einher gehen mit Kürzungen der Sozialleistungen.

Wir sind deshalb für die Abschaffung der Sanktionen im SGB II und treten zudem für Reformen der sozialen Sicherung in Richtung eines Bedingungslosen Grundeinkommens ein.

Einfach nur die Sanktionen bei Hartz IV abzuschaffen, wie das die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag fordert, ist zu einfach und geht uns nicht weit genug. Deshalb und weil wir einen eigenen besseren Antrag gestellt haben, enthalten wir uns bei dem Antrag der Linken.

In unserem Antrag (Bundestagsdrucksache 17/3207) fordern wir, dass es bei der Grundsicherung keine Kürzungen unter den Bedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist, geben darf, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Rechte von Arbeitslosen und die Aussetzung aller Sanktionen (Sanktionsmoratorium), bis die Rechte der Arbeitsuchenden gestärkt worden sind.

 

Deutscher Bundestag schreibt Wissenschaftspreis 2012 aus

Gepostet am Mittwoch, den 25. April 2012 um 14:42 in Verschiedenes

Auch im Jahr 2012 wird der Deutsche Bundestag einen Wissenschaftspreis verleihen. Er würdigt hervorragende wissenschaftliche Arbeiten der jüngsten Zeit, die zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen. Der Preis, vom Parlament 1989 aus Anlass seines 40jährigen Bestehens begründet, wird seit 1997 im zweijährigen Turnus verliehen.
Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.

Für eine Bewerbung gelten folgende Regelungen:
Wissenschaftliche Studien können sowohl vom Autor selbst als auch durch Dritte vorgeschlagen werden. Die Werke müssen in dreifacher Ausfertigung und nach Abschluss der gegebenenfalls vorangegangenen akademischen Verfahren eingereicht werden. Der Bewerbung ist ein Lebenslauf beizufügen. Berücksichtigt werden nur bereits publizierte Arbeiten, die seit dem 1. Juli 2010 erschienen sind.

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