Rede zur Einsetzung einer Altersarmutskommission
Protokoll der Rede:
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Artikel in der taz
http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/wo-die-waehler-sind
KOMMENTAR VON WOLFGANG STRENGMANN-KUHN
Die Grünen müssen stärker als bisher deutlich machen, dass zu ihrem Kernprofil nicht nur Ökologie, sondern auch Gleichheit und soziale Gerechtigkeit gehören. Dabei sollten sie nicht auf ein unbestimmtes 40-Prozent-Potenzial schielen.
Ein Konzept der neuen, alten, linken oder wie auch immer verorteten Mitte kann den Grünen nicht helfen. Denn in der Mitte wird man schnell orientierungslos. Die Perspektive der Grünen sollte sein, eine ökologische und sozialliberale Partei, eine linke, ökologisch denkende Partei der Freiheit zu bleiben und immer wieder zu werden. Eine Positionierung der Grünen als linke Partei der Freiheit ist durchaus geeignet, neue Wählerinnen und Wähler bis hin in das bürgerliche Spektrum anzusprechen, ohne die sozialliberale und linksemanzipatorische Stammklientel der Grünen zu verlieren.
Grüne Positionen sind anschlussfähig an die katholische Soziallehre wie auch an die evangelische Sozialethik, die die Freiheit und Verantwortung des und der Einzelnen betont, aber mit sozialer Sicherheit verbindet. Die SPD reduziert im Wettbewerb mit der Linkspartei das Soziale immer stärker allein auf die Arbeiter. Das mag helfen im Wettbewerb um sozialdemokratische Traditionalisten, die Verbindung von sozial und liberal bleibt dabei aber auf der Strecke.
Schließlich gibt es viele Menschen, die weiter links stehen und für die Freiheit ein wichtiger Wert ist. Diese schwanken zwischen den Grünen und der Partei Die Linke. Bei der Partei Die Linke haben sich aber eher traditionell orientierte Gewerkschafter und Staatssozialisten durchgesetzt, während emanzipatorische und linkslibertäre Positionen auf der Strecke bleiben. Diese Gruppe gehört zur grünen Stammklientel und darf nicht der Linkspartei überlassen werden.
Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen. Die Altersgrenzen sollen ab 2012 schrittweise von derzeit 65 Jahren auf 67 Jahre im Jahr 2031 steigen. Der Geburtsjahrgang 1964 wäre diesen Plänen zufolge der erste Jahrgang, für den das vollendete 67. Lebensjahr als Regelaltersgrenze zum Tragen kommt.
In § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch wird die Bundesregierung verpflichtet, den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahr 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können. Den ersten dieser Berichte hat die Bundesregierung am 17. November 2010 verabschiedet.
Der Anteil der 64-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die eine Vollzeitbeschäftigung ausüben, ist von rund 70 Prozent im Jahr 2008 geringfügig auf etwa 68 Prozent im Jahr 2009 gesunken, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4268) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3967). Danach gab es 2008 (Stichtag 30. Juni) insgesamt rund 27,458 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Arbeitsort in Deutschland. Darunter waren etwa 88.400 Personen im Alter von 64 Jahren. In 2009 (Stichtag 30. Juni) gab es unter den rund 27,380 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten etwa 86.700 64-Jährige.
Die Kleine Anfrage der GRÜNEN Fraktion, Abgeordnete Strengmann-Kuhn u.a. [PDF]
Veröffentlicht im Schampus
Die Grünen liegen in den Umfragen mittlerweile stabil zwischen 18 und 20%. Tendenz eher steigend. In Berlin liegen die Grünen erstmals vorne, in Baden-Württemberg vor der SPD, in beiden Ländern scheint eine grün-rote Regierung zumindest rechnerisch nicht ausgeschlossen, bei der Kommunalwahl in Hessen haben die Grünen in Frankfurt eine Chance auf Platz 2, in Darmstadt könnte es einen Grünen Oberbürgermeister geben usw. usw. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: sind die Grünen auf dem Weg zur Volkspartei? Können wir das überhaupt? Auf die Frage , ob wir Volkspartei sein wollen, gehe ich am Ende ein. Vorher nehme ich Stellung zu den Fragen: Haben wir die nötige programmatische Grundlage? Haben wir eigentlich das Wähler_innen-Potenzial für eine Volkspartei? Sind wir darauf vorbereitet? Und was wäre notwendig, um das Projekt Grüne Volkspartei tatsächlich stemmen zu können?
Junge Welt, 16.12.
Wolfgang Strengmann-Kuhn ist Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen und hat mit dem Frankfurter Arbeitskreises Armutsforschung eine fachliche Stellungnahme zur Berechnung der Regelsätze herausgegeben
Der Bundesrat wird am Freitag über den Hartz IV-Gesetzentwurf der Bundesregierung entscheiden, der unter anderem die Erhöhung der monatlichen Regelleistung von nur fünf Euro auf 364 vorsieht. Der Frankfurter Arbeitskreis Armutsforschung hat einen anderen Bedarf ermittelt?
Den von uns genannten Betrag von zwischen 433 Euro und 480 Euro für den ersten Erwachsenen und 314 bis 359 Euro für den zweiten Erwachsenen in einer Familie haben wir nicht selber ermittelt. Wir beziehen wir uns auf eine von der der Diakonie in Auftrag gegebene und der Volkswirtin Irene Becker durchgeführte, die zu unsere Arbeitskreis gehört. Uns geht es vor allem darumoffen zu legen, an welchen Punkten die CDU/FDP-Bundesregierung ihre Berechnungen methodisch unkorrekt vorgenommen hat und welche verfassungsrechtlichen Probleme es gibt. Die genannten Beträge sollen darstellen, in welchem Umfang die Bundesregierung den Regelsatz herunter gerechnet hat.
Zum Beschluss des Petitionsausschusses, die Bundesregierung aufzufordern, die Finanzierungslücke für privatversicherte ALG II-Empfängerinnen und -Empfängern zu schließen, erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Mitglied des Petitionsausschusses und Berichterstatter für diese Petition:
Wir begrüßen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert hat, diese bestehende gesetzliche Regelungslücke zu schließen. Wir haben bereits im Januar 2010 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht (BT-Drucksache 17/548), aber der Bundesregierung ist es in mehreren Anläufen nicht gelungen, Abhilfe im Sinne der Betroffenen zu schaffen.
Der heutige Beschluss ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Überforderung privat versicherter Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfänger zu beenden. Privatversicherte Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger müssen die Differenz zwischen dem PKV-Basistarif und dem erstatteten Satz für gesetzlich Krankenversicherte von ihrem Regelsatz bezahlen. Dieses Problem muss dringend gelöst werden.
Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages heute beschlossen, eine Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, in der eine Lösung für die Finanzierungslücke gefordert wird.
Bis Ende 2008 konnten privat Kranken- und Pflegeversicherte, die hilfebedürftig wurden, in die gesetzliche Krankenversicherung sowie in die soziale Pflegeversicherung zurückkehren. Seit 01. Januar 2009 verbleiben bisher privat versicherte Personen, die erstmalig Arbeitslosengeld II beantragen, in der privaten Krankenversicherung sowie privaten Pflegeversicherung. Ein Wechsel in die GKV beziehungsweise SPV ist nicht länger möglich.