Echo online: Armut trotz Arbeit Diskussion – Grüner Sozial-Arbeitskreis spricht sich für eine inklusive Sozialpolitik aus

Gepostet am Montag, den 25. Juni 2012 um 16:18 in Altersarmut,Armut/ Grundsicherung

Rund 40 Personen kamen, um sich zu informieren, mehr zu „Armut trotz Arbeit“ in Erfahrung zu bringen. Denn „befristete Arbeitsverhältnisse sowie die enorme Ausbreitung von Minijobs berühren massiv die Familienplanungsprozesse“, so Wolfgang Strengmann-Kuhn, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages.

Viele Betroffene bewältigten mit großem Kraftaufwand ihr Leben, versorgten Kinder und seien deutlich von der Gesellschaft ausgegrenzt, sagte der Abgeordnete. An vielen Menschen ziehe der Aufschwung vorbei. Diese müssten – trotz Arbeit – für Miet- und Lebenskosten zusätzlich Leistungen beantragen. Die schwierigen Arbeitsverhältnisse hätten Auswirkungen auf alles. Nach jahrzehntelanger Beschäftigung in Minijobs steuerten Millionen Menschen zudem im Rentenalter auf Armut zu.

Mehr beim Darmstädter Echo online

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Arm im Alter? Podiumsdiskussion mit anschließender Publikumsbeteiligung

Gepostet am Montag, den 21. Mai 2012 um 16:01 in Altersarmut,Verschiedenes

Am 30. Mai in der Heinrich Böll Stiftung Berlin

Der Arbeitskreis Zukunft des Sozialen des Bildungswerks Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung lädt gemeinsam mit der Heinrich-Böll-Stiftung zu folgender Veranstaltung ein:

Die Armut im Alter steigt nach allen Prognosen weiter an. Während die Bundesregierung mit der Zuschussrente ein bürokratisches Monstrum plant, stellt sich die Frage, wie eine gerechte, einfache und umsetzbare Bekämpfung der Altersarmut aussieht.

Die katholischen Verbände haben mit dem Sockelrentenmodell einen Vorschlag vorgelegt, der von der Idee des Grundeinkommens inspiriert ist. Die Grünen plädieren hingegen für eine Garantierente und für eine Bürgerversicherung für die Rente.

– Welches Modell ist sozial gerecht und macht eine nachhaltige Rentenversorgung finanzierbar?
– Welche Lektionen kann Deutschland von anderen Ländern lernen?

Armut droht bei Erwerbsminderung

Gepostet am Dienstag, den 15. Mai 2012 um 13:21 in Altersarmut,Alterssicherung

Bericht zum Fachgespräch Erwerbsminderungsrente der Grünen Bundestagsfraktion

Der Schutz bei Erwerbsminderung hat einen prominenten Platz in der sozialpolitischen Diskussion eingenommen. Das verwundert nicht. Jede fünfte neue Rente wird derzeit wegen einer Erwerbsminderung bewilligt.

Seit 2000 sinken die durchschnittlichen Renten Jahr für Jahr – vor allen Dingen bei den Männern. Erhielten Männer im Westen im Jahre 2000 noch durchschnittlich 836 Euro, so waren es im Jahre 2010 nur noch 679 Euro, auch die Renten der Männer im Osten befinden sich im Sinkflug: Von 740 Euro im Jahre 2000 auf 621 Euro im Jahre 2010. Doch nicht allein die Renten sind niedriger. Fast jeder zehnte Erwerbsgeminderte braucht neben seiner Rente Grundsicherung. Zum Vergleich: Neben einer Altersrente sind darauf weniger als zwei Prozent angewiesen. Noch drastischer sind die Zahlen zur relativen Einkommensarmut. Die Deutsche Rentenversicherung verweist darauf, dass das Haushaltseinkommen bei 36,5 Prozent aller Erwerbsgeminderten unter der so genannten Armutsrisikogrenze liegt, die 2010 für Paarhaushalte ca. 1400 Euro und für Alleinstehende ca. 930 Euro betrug.

Wir haben das zum Anlass genommen, mit Betroffenen und Fachleuten darüber zu sprechen, wie wir die Lage von Menschen verbessern können, die in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind.

Weiter zum Bericht auf gruene-bundestag.de

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GLOBAL. SOZIAL. GERECHT. Gute Arbeit und soziale Sicherheit weltweit umsetzen

Gepostet am Donnerstag, den 10. Mai 2012 um 17:49 in Armut/ Grundsicherung,Verschiedenes

Positionspapier der Grünen Bundestagsfraktion

  • Ziel Grüner „internationaler Sozialpolitik“ ist es, weltweit die schon im Sozialpakt der Vereinten Nationen (UN) von 1966 beschlossenen Grundsätze zu verwirklichen: Das Recht auf faire, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, das Recht auf angemessenen, den Lebensunterhalt sichernden Lohn, das Verbot von Kinderarbeit, das Recht zur Mitbestimmung und zur Bildung von Gewerkschaften. Außerdem das Recht auf soziale Sicherheit, das auch schon in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 festgehalten wurde, einen menschenwürdigen Lebensstandard und die Absicherung im Krankheitsfall.
  • Dazu müssen wir in der Entwicklungszusammenarbeit „gute Arbeit“ und den Auf- und Ausbau sozialer Sicherungssysteme stärker in den politischen Fokus rücken. Soziale Sicherung verbessert nicht nur Bildung, Gesundheit und die Ernährungssituation in Entwicklungs-, Schwellen- und Transformationsländern, sondern erhöht auch die Investitionen und das wirtschaftliche Engagement der Menschen vor Ort, schafft die Voraussetzungen für breitenwirksames wirtschaftliches Wachstum und bildet darüber hinaus die Grundlage für innerstaatliche Stabilität und Frieden. Gute Arbeit und soziale Sicherheit sind Grundlage für Entwicklung!
  • Auch die internationalen Strukturen müssen wir sozial gerecht gestalten. Wir brauchen starke Sozialklauselnin internationalen Handelsverträgen und verbindliche Sozialstandards und Berichtspflichten für international agierende Unternehmen. Auch die öffentliche (deutsche und europäische) Beschaffung muss sozialen Mindestanforderungen gerecht werden und die Arbeitsbedingungen in Entwicklungs-, Schwellen-, und Transformationsländern im Blick haben.

Weiter zum gesamten Positionspapier der Grünen Bundestagsfraktion

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Kleine Anfrage: Armut und Reichtum in Deutschland – Konzeption zur 4. Berichterstattung der Bundesregierung

Gepostet am Mittwoch, den 2. Mai 2012 um 15:48 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/8662 vom 10. 02. 2012

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Armut und Reichtum in Deutschland – Konzeption zur 4. Berichterstattung der Bundesregierung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 84. Plenarsitzung am 27. Januar 2000 den Antrag „Nationale Armuts- und Reichtumsberichterstattung“ (Bundestagsdrucksache 14/999) angenommen. Hiernach soll die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht erstatten. Diese Berichterstattung und die Diskussion im Deutschen Bundestag sind zentrale Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung von Armut.

Derzeit befindet sich der 4. Armuts- und Reichtumsbericht in der Erstellung. Eine Sitzung des Wissenschaftlichen Gutachtergremiums und des Beraterkreises hat bereits im vergangenen Jahr stattgefunden. Ein erster Berichtsentwurf liegt vor und wird nunmehr mit den einzelnen Fachressorts abgestimmt. „Detailfragen zu spezifischen Inhalten des 4. Armuts- und Reichtumsberichts“ können nun wohl „sicher beantwortet werden“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/2749). Der Bericht soll im Sommer 2012 fertiggestellt werden.

Antrag: Neuen Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen zurücknehmen

Gepostet am Mittwoch, den 2. Mai 2012 um 15:43 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/9036 vom 21. 03. 2012

Antrag

der Abgeordneten Markus Kurth, Viola von Cramon-Taubadel, Katrin Göring-Eckardt, Memet Kilic, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Josef Philip Winkler, Kerstin Andreae, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Ingrid Hönlinger, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Tom Koenigs, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Neuen Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen zurücknehmen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die schwarz-gelbe Bundesregierung legte im Dezember 2011 einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) ein. Hiernach soll Zuwanderinnen und Zuwanderern aus 14 EU-Ländern sowie Norwegen, Island und der Türkei, die ausschließlich zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, fortan kein Anspruch mehr auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie Hilfen zur Überwin- dung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Achtes Kapitel SGB XII) zustehen. Ein solch weit reichender Vorbehalt verstößt gegen den Kern des EFA, wonach allen Angehörigen der Unterzeichnerstaaten dieselben Fürsorgeleistungen zur Verfügung zu stellen sind wie den eigenen Staatsangehörigen und kommt mithin einer Teilkündigung gleich.

Die Bundesagentur für Arbeit hat derweil entsprechend reagiert und am 23. Februar 2012 eine Geschäftsanweisung erlassen, die den Angehörigen der EFA- Staaten mit sofortiger Wirkung die angezeigten Leistungen untersagt.

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