Antrag: Kleine und Kleinstgenossenschaften stärken, Bürokratie abbauen

Gepostet am Montag, den 31. Dezember 2012 um 16:29 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes,Wirtschafts- und Finanzpolitik

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11579 vom 20. 11. 2012

Antrag

der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Daniela Wagner, Dr. Tobias Lindner, Cornelia Behm, Ulrich Schneider, Dr. Hermann E. Ott, Harald Ebner, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Markus Kurth, Jerzy Montag, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kleine und Kleinstgenossenschaften stärken, Bürokratie abbauen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

„Gemeinsam mehr erreichen“ – das ist der Grundgedanke der Genossenschaften. Nachhaltigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbsthilfe und Effizienz sind seit Jahrzehnten Markenzeichen dieser demokratischen Gesellschaftsform.

Genossenschaften zielen darauf ab, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturel- len Belange ihrer Mitglieder zu fördern. Wie keine andere Rechtsform bieten genossenschaftliche Unternehmen die Möglichkeit der Mitwirkung und Mitgestaltung. Das Prinzip „ein Mitglied eine Stimme“ entspricht dem genossen- schaftlichen Demokratieprinzip und dem Grundsatz der Selbstverwaltung. Ob es um alternative Wohnprojekte, Wohnungsgenossenschaften, den Betrieb eines Dorfladens, Agrargenossenschaften und nicht zuletzt die regionalen Volks- und Raiffeisenbanken handelt, in der Gemeinschaft lassen sich Ziele leichter erreichen als alleine. Ein weiteres wesentliches Element des Genossenschafts- modells ist die Unterstützung der eigenen Mitglieder, sodass bloße kurzfristige Renditeinteressen nicht im Vordergrund stehen.

Kleine Anfrage: Verwaltungsaufwand für das Bildungs- und Teilhabepaket

Gepostet am Montag, den 31. Dezember 2012 um 16:25 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11455 vom 09. 11. 2012

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Markus Kurth, Britta Haßelmann, Kai Gehring, Katja Dörner, Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Lisa Paus, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulrich Schneider, Dr. Harald Terpe, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Verwaltungsaufwand für das Bildungs- und Teilhabepaket

Wohl keine andere Sozialleistung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist so bürokratisch wie das Bildungs- und Teilhabepaket. Ein auf- wändiges Antragsverfahren mit einer Fülle von Arbeitshilfen, Anträgen, Zu- satzfragebögen, Nachweisen, Verträgen und Bescheiden führt zu einem eno men Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. Aufgrund unbestimmter Rechtsbegriffe belasten etliche Widersprüche und Verfahren außerdem die Sozialgerichte und frustrieren Antragstellerinnen und Antragsteller sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulen, Vereinen sowie Behörden gleichermaßen.

Antrag: Aktionsplan Soziale Sicherung – Ein Beitrag zur weltweiten sozialen Wende

Gepostet am Donnerstag, den 29. November 2012 um 15:22 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11665 vom 28. 11. 2012

Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Ute Koczy, Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Harald Terpe, Beate Walter- Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aktionsplan Soziale Sicherung – Ein Beitrag zur weltweiten sozialen Wende

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die soziale Kluft zwischen Arm und Reich wird in fast allen Ländern der Erde zusehends größer. Reiche werden reicher, Arme ärmer. Obwohl fast alle Entwicklungs- und Schwellenländer ein beachtliches Wirtschaftswachstum verzeichnen, profitiert der Großteil der Menschen davon nicht. Deshalb ist eine weltweite soziale Wende zwingend erforderlich, die Teil der sozial-ökologischen Transformation sein muss.

Zentraler Bestandteil der sozialen Wende muss die Verwirklichung der im Sozialpakt der Vereinten Nationen (VN) von 1966 völkerrechtlich festgeschriebenen Grundsätze sein: Das Recht auf faire, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, das Recht auf angemessenen, den Lebensunterhalt sichernden Lohn, das Verbot von Kinderarbeit, das Recht zur Mitbestimmung und zur Bildung von Gewerkschaften, außerdem das Recht auf soziale Sicherheit, auch im Alter, einen menschenwürdigen Lebensstandard, die Absicherung im Krankheitsfall und das Recht vor Hunger geschützt zu sein.

Ein wichtiges Element dieser sozialen Wende ist der weltweite Aufbau sozialer Sicherungssysteme, denn immer noch haben etwa 80 Prozent der Weltbevölkerung keine angemessene soziale Absicherung.

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Kleine Anfrage: Verbraucherschutz bei der Riester-Rente

Gepostet am Donnerstag, den 20. September 2012 um 15:48 in Parlamentarische Initiativen,Riesterrente

Deutscher Bundestag Drucksache 17/10692 vom 13. 09. 2012

Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Gerhard
Schick, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verbraucherschutz bei der Riester-Rente

Die Riester-Rente ist als dritte Säule der Alterssicherung von zunehmender Bedeutung für die Rentnerinnen und Rentner. Mittlerweile sind über 15 Millionen Verträge abgeschlossen worden. Zwei Drittel davon sind Versicherungen. Aufgabe der Verbraucherpolitik ist es, Menschen vor unangemessen benachteiligenden Vertragsbedingungen zu schützen und gute Informationen zur Verfügung zu stellen. Zehn Jahre nach Einführung der Riester-Rente haben Verbraucherverbände verschiedene Mängel festgestellt und die Politik aufgefordert, auch bei Riester-Renten für besseren Verbraucherschutz zu sorgen. Zahlreiche wissenschaftliche Artikel befassen sich ebenfalls mit den Schwächen der Riester-Renten (siehe Kleinlein, A. (2011): Zehn Jahre Riester-Rente, Bestandsanalyse und Effizienzanalyse, Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung; Hagen, K., Kleinlein, A. (2011), Zehn Jahre Riester-Rente: Kein Grund zum Feiern, in:DIWWochenbericht 47, 3 bis 14).

Auch der Deutsche Bundestag hat am 14. Juni 2012 das Thema diskutiert.

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Antrag: Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen

Gepostet am Donnerstag, den 28. Juni 2012 um 16:27 in Alterssicherung,Ghetto-Renten,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/10094 vom 26. 06. 2012
Antrag
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen

Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Nachdem das Bundessozialgericht in mehreren Entscheidungen Anträge und Ansprüche von jüdischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern zurückgewiesen hatte, soweit diese in Ghettos im nationalsozialistischen Herrschaftsbereich Arbeit verrichtet haben, zu der sie nicht unter Lebensgefahr und Gewaltanwendung gezwungen wurden, beschloss der Deutsche Bundestag im Jahr 2002 einstimmig das „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch“ (ZRBG). Damit sollten Menschen, die in einem unter NS-Verwaltung stehenden Ghetto abhängig beschäftigt gewesen sind, einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente erwerben. Hierzu sollte – bei Vorliegen der Voraussetzungen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses – bei bis zum 30. Juni 2003 gestellten Anträgen eine rückwirkende Zahlung ab dem 1. Juli 1997 erfolgen (Artikel 1 § 3 Absatz 1 ZRBG).

In seiner praktischen Anwendung hat das ZRBG lange nicht zu den vom Gesetzgeber gewünschten Ergebnissen geführt. Von den etwa 70.000 Anträgen ist der übergroße Anteil negativ beschieden worden. Diese Tatsache erklärt sich auch damit, dass bei der Anwendung dieses Gesetzes bei den Trägern der Rentenversicherung Unklarheit bestand, wie die Bedingungen der „Freiwilligkeit“ und „Entgeltlichkeit“, die zwingende Voraussetzungen für die Anerkennung als Beitragszeit nach deutschem Rentenrecht sind, unter den Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem Ghetto zu interpretieren sind.

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Antrag: Eigengebrauch von Cannabis wirksam entkriminalisieren – Nationale und internationale Drogenpolitik evaluieren

Gepostet am Mittwoch, den 27. Juni 2012 um 16:40 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Drucksache 17/9948 vom 13. 06. 2012
Antrag
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Tom Koenigs, Hans-Christian Ströbele, Jerzy Montag, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Uwe Kekeritz, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Dr. Tobias Lindner, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Eigengebrauch von Cannabis wirksam entkriminalisieren – Nationale und internationale
Drogenpolitik evaluieren

Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 die Möglichkeit einer eingeschränkten Strafbarkeit des Erwerbs und Besitzes kleiner Mengen von Cannabisprodukten zum gelegentlichen Eigenverbrauch eingeräumt (BVerfGE 90, 145). In diesen Fällen solle wegen des verfassungsrechtlichen Übermaßverbotes von der Verfolgung entsprechender Straftaten abgesehen werden. Es wäre aber bedenklich, so das Bundesverfassungsgericht, wenn es auf der Grundlage des § 31a BtMG bei einer stark unterschiedlichen Einstellungspraxis in den verschiedenen Bundesländern bliebe – insbesondere bei der Bemessung der geringen Menge sowie bei der Behandlung von Wiederholungstätern. Das Max- Planck-Institut hat allerdings noch 2006 in einer Studie im Auftrag der Bundesregierung erhebliche Unterschiede der Verfolgungspraxis in den Bundesländern festgestellt. Sowohl bei Cannabisdelikten als auch bei Delikten mit sonstigen Betäubungsmitteln seien große Differenzen festzustellen. Insgesamt führe die unterschiedliche Einstellungspraxis dazu, dass die gegenwärtige Rechtswirklichkeit vor dem Hintergrund der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer imWesentlichen gleichmäßigen Rechtsanwendungspraxis problematisch erscheint. Bundesregierung und Gesetzgeber haben sowohl aus dem Urteil als auch den Untersuchungen des Max-Planck-Institutes keine hinreichenden Schlüsse gezogen. Die geltende Rechtslage führt in der Konsequenz bei Cannabis zu einer unverhältnismäßigen Kriminalisierung der Eigenverbraucherin bzw. des Eigenverbrauchers. So verzeichnete die polizeiliche Kriminalstatistik seit 2001 jährlich ca. 100.000 konsumnahe Delikte im Zusammenhang mit Cannabis. Die derzeitige Rechtslage beruht auf inzwischen vielfach widerlegten Annahmen: Widerlegt ist, dass Cannabis eine aus der pharmakologischen Wirkung resultierende Schrittmacherfunktion für den Gebrauch härterer illegaler Drogen haben soll. Entkräftet ist auch die Behauptung, dass eine erhebliche Gesundheitsgefährdung durch den gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum von Cannabis besteht. Die überwiegende Mehrzahl der Konsumentinnen und Konsumenten praktiziert keinen riskanten Gebrauch. Gleichwohl behindern die einschlägigen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes eine glaubwürdige Prävention, wirksamen Verbraucher-/Jugendschutz und effektive Schadensminderung. Letzteres ist vor allem deswegen bedenklich, weil durch die bestehenden rechtlichen Bedingungen ein Schwarzmarkt entstanden ist, auf dem auch Produkte vertrieben werden, die einen erhöhten Wirkstoffgehalt haben oder mit Glas, Blei oder anderen Stoffen verunreinigt sind. Damit wird die gesundheitliche Gefährdung von Konsumentinnen und Konsumenten bewusst in Kauf genommen.

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