Kleine Anfrage: Aufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz
Drucksache 17/10026 vom 14. 06. 2012
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz
Um sich greifende prekäre Beschäftigung und steigender Leistungs- und Kostendruck prägen den Arbeitsalltag vieler Beschäftigten in Deutschland. Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz sind nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung inzwischen der Hauptgrund für Frühverrentungen. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre ist ihr Anteil an den Frühverrentungen von 24 Prozent auf 40 Prozent angestiegen. Gleichzeitig sind demografischer Wandel und drohender Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft allgegenwärtig. Deutschland kann es sich nicht leisten, auf Arbeitskräfte zu verzichten. Daher gilt es, die Arbeitswelt so zu gestalten, dass Beschäftigte bis zum Eintritt in das Rentenalter gesunde alternsgerechte Arbeitsbedingungen vorfinden. Vor diesem Hintergrund steht der Arbeitsschutz vor großen Herausforderungen. Eine humane Arbeitsgestaltung ist das Gebot der Stunde und daher ist der Bedarf an Beratung und Überwachung durch effektive Aufsichtsbehörden groß. In der Zusammenfassung des von der Bundesregierung vorgelegten „Berichts über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ für das Jahr 2010 ist aber nachzulesen, „dass in den Bundesländern der Personalstand der Gewerbeaufsicht – wie in den letzten Jahren schon – weiter kontinuierlich abgebaut wird und parallel dazu die Zahlen von besichtigten Unternehmen und von Besichtigungen in Unternehmen rückläufig sind. Eine aufmerksame Verfolgung dieser Entwicklung ist weiterhin geboten“.