Kleine Anfrage: Aufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz

Gepostet am Mittwoch, den 27. Juni 2012 um 16:38 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Drucksache 17/10026 vom 14. 06. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz

Um sich greifende prekäre Beschäftigung und steigender Leistungs- und Kostendruck prägen den Arbeitsalltag vieler Beschäftigten in Deutschland. Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz sind nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung inzwischen der Hauptgrund für Frühverrentungen. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre ist ihr Anteil an den Frühverrentungen von 24 Prozent auf 40 Prozent angestiegen. Gleichzeitig sind demografischer Wandel und drohender Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft allgegenwärtig. Deutschland kann es sich nicht leisten, auf Arbeitskräfte zu verzichten. Daher gilt es, die Arbeitswelt so zu gestalten, dass Beschäftigte bis zum Eintritt in das Rentenalter gesunde alternsgerechte Arbeitsbedingungen vorfinden. Vor diesem Hintergrund steht der Arbeitsschutz vor großen Herausforderungen. Eine humane Arbeitsgestaltung ist das Gebot der Stunde und daher ist der Bedarf an Beratung und Überwachung durch effektive Aufsichtsbehörden groß. In der Zusammenfassung des von der Bundesregierung vorgelegten „Berichts über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ für das Jahr 2010 ist aber nachzulesen, „dass in den Bundesländern der Personalstand der Gewerbeaufsicht – wie in den letzten Jahren schon – weiter kontinuierlich abgebaut wird und parallel dazu die Zahlen von besichtigten Unternehmen und von Besichtigungen in Unternehmen rückläufig sind. Eine aufmerksame Verfolgung dieser Entwicklung ist weiterhin geboten“.

Zur Kleinen Anfrage [PDF]

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Antrag: Konsequente Umsetzung des Public Corporate Governance Kodex

Gepostet am Dienstag, den 19. Juni 2012 um 16:03 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Volker Beck (Köln), Dr. Gerhard Schick, Dr. Konstantin von Notz, Kerstin Andreae, Priska Hinz (Herborn), Dr. Tobias Lindner, Ingrid Nestle, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Sven-Christian Kindler, Fritz Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Frak-tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Konsequente Umsetzung des Public Corporate Governance Kodex

Im Public Corporate Governance Kodex (Public Kodex), der für Unternehmen mit staatlicher Beteili-gung gilt, ist die individuelle Offenlegung der Gehälter der Geschäftsführung, Vorstände und Auf-sichtsräte als Empfehlung enthalten. Seit der Verabschiedung im Sommer 2009 kommt die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Public Kodex zwar voran,es gibt aber nach wie vor Unternehmen in Bun-desbesitz, welche den Public Kodex noch nicht in ihren Satzungen verankert haben bzw. die Gehälter von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten noch nicht individua-lisiert veröffentlichen. Deshalb ergibt sich folgender Handlungsbedarf:

Antrag: Zweckgebundene und steuerfreie Übungsleiterpauschalen und Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement nicht auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch anrechnen

Gepostet am Donnerstag, den 14. Juni 2012 um 16:34 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Drucksache 17/9950 vom 13. 06.2 012

Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Ulrich Schneider, Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta Haßelmann, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Lisa Paus, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zweckgebundene und steuerfreie Übungsleiterpauschalen und Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement nicht auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch anrechnen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Bürgerschaftliches Engagement ist wichtig für unsere Gesellschaft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. In unserem Alltag begegnet uns Engagement auf Schritt und Tritt. Sei es im Sportverein, in der Bürgerinitiative, in Parteien oder auch in sozialen Netzwerken. Das vielfältige Engagement ist zudem ein geeignetes Mittel, die Eigenständigkeit und Gesundheit junger wie älterer Menschen, von Frauen und Männern durch deren aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Dies gilt auch für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, ergänzendem Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter.

Positionspapier BIODIVERSITÄT 2020

Gepostet am Dienstag, den 22. Mai 2012 um 15:23 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Der grüne Aktionsplan für den Schutz der biologischen Vielfalt

Zum internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22.05.2012 beschließt die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ihren Aktionsplan für den Schutz der biologischen Vielfalt und legt damit als erste Partei ein umfassendes Konzept vor, das wirklich alle politischen und gesellschaftlichen Bereiche umfasst.

Dramatischer Verlust

Der dramatische Verlust an biologischer Vielfalt ist eine der zentralen globalen Herausforderungen der Gegenwart. Daher ist für uns die Bewahrung der Biodiversität ein Schwerpunkt unseres politischen Handelns. Wir wissen: Als Teil der Natur kann der Mensch nur leben, wenn er seine natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt. Die Vielfalt der Natur, den Reichtum ihrer Arten und die unwiederbringliche Eigenart naturnaher Landschaften schützen wir aber nicht nur um des Menschen willen, sondern auch aus Respekt vor ihrem Eigenwert.

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Antrag: Für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung – Nutzerorientiert, solidarisch, zukunftsfest

Gepostet am Montag, den 14. Mai 2012 um 13:41 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Drucksache 17/9566 vom 09. 05. 2012

Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, Markus Kurth, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, Maria Klein-Schmeink, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Harald Terpe, Tabea Rößner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Fritz Kuhn, Sven-Christian Kindler, Krista Sager, Dr. Gerhard Schick, Ulrich Schneider, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung – Nutzerorientiert, solidarisch, zukunftsfest

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und FDP lösen mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) keines der drängenden Probleme der pflegerischen Versorgung. Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und damit eine Neubestimmung des Leistungsgeschehens der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) wird weiter vertagt. Die geplanten Leistungsverbesserungen des PNG sind völlig unzureichend und folgen keinem erkennbaren Konzept. Weder werden ausreichende Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger noch zur Bekämpfung des Personalmangels in der Pflege ergriffen. Eine verlässliche, nachhaltige und sozial gerechte Finanzierung fehlt, sodass spätestens im Jahr 2015 erneut eine Finanzreform auf die Agenda gesetzt werden muss.

Kleine Anfrage: Das Reha-Budget der Gesetzlichen Rentenversicherung bedarfsgerecht gestalten

Gepostet am Dienstag, den 8. Mai 2012 um 15:59 in Alterssicherung,Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Drucksache 17/9490 vom 30. 04. 2012

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Maria Klein-Schmeink, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Reha-Budget der Gesetzlichen Rentenversicherung bedarfsgerecht gestalten

Das Budget der Gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe orientiert sich entsprechend § 220 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) an der voraussichtlichen Bruttolohnentwicklung. Im Jahr 2010 wurde das Budget mit über 99 Prozent faktisch ausgeschöpft, auch für 2011 ist mit einer vollständigen Ausschöpfung zu rechnen. Die demografisch bedingte Alterung der erwerbstätigen Bevölkerung, die schrittweise Heraufsetzung des Renteneintrittsalters und der Umstand, dass drei Viertel aller Leistungen der medizinischen Rehabilitation in der Altersgruppe ab 45 Jahren benötigt werden, erfordern ein Umdenken in der Finanzierung der Rehabilitation. So lässt sich der gesetzlich verankerte Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ angesichts der absehbaren Entwicklung nur mit einer angemessenen Erhöhung des Budgets für Teilhabeleistungen erfüllen. Eine Orientierung an der Bruttolohnentwicklung allein wird den sich ändernden Anforderungen nicht gerecht.

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