Kleine Anfrage: Armut und Reichtum in Deutschland – Konzeption zur 4. Berichterstattung der Bundesregierung

Gepostet am Mittwoch, den 2. Mai 2012 um 15:48 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/8662 vom 10. 02. 2012

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Armut und Reichtum in Deutschland – Konzeption zur 4. Berichterstattung der Bundesregierung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 84. Plenarsitzung am 27. Januar 2000 den Antrag „Nationale Armuts- und Reichtumsberichterstattung“ (Bundestagsdrucksache 14/999) angenommen. Hiernach soll die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht erstatten. Diese Berichterstattung und die Diskussion im Deutschen Bundestag sind zentrale Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung von Armut.

Derzeit befindet sich der 4. Armuts- und Reichtumsbericht in der Erstellung. Eine Sitzung des Wissenschaftlichen Gutachtergremiums und des Beraterkreises hat bereits im vergangenen Jahr stattgefunden. Ein erster Berichtsentwurf liegt vor und wird nunmehr mit den einzelnen Fachressorts abgestimmt. „Detailfragen zu spezifischen Inhalten des 4. Armuts- und Reichtumsberichts“ können nun wohl „sicher beantwortet werden“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/2749). Der Bericht soll im Sommer 2012 fertiggestellt werden.

Antrag: Neuen Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen zurücknehmen

Gepostet am Mittwoch, den 2. Mai 2012 um 15:43 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/9036 vom 21. 03. 2012

Antrag

der Abgeordneten Markus Kurth, Viola von Cramon-Taubadel, Katrin Göring-Eckardt, Memet Kilic, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Josef Philip Winkler, Kerstin Andreae, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Ingrid Hönlinger, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Tom Koenigs, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Neuen Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen zurücknehmen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die schwarz-gelbe Bundesregierung legte im Dezember 2011 einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) ein. Hiernach soll Zuwanderinnen und Zuwanderern aus 14 EU-Ländern sowie Norwegen, Island und der Türkei, die ausschließlich zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, fortan kein Anspruch mehr auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie Hilfen zur Überwin- dung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Achtes Kapitel SGB XII) zustehen. Ein solch weit reichender Vorbehalt verstößt gegen den Kern des EFA, wonach allen Angehörigen der Unterzeichnerstaaten dieselben Fürsorgeleistungen zur Verfügung zu stellen sind wie den eigenen Staatsangehörigen und kommt mithin einer Teilkündigung gleich.

Die Bundesagentur für Arbeit hat derweil entsprechend reagiert und am 23. Februar 2012 eine Geschäftsanweisung erlassen, die den Angehörigen der EFA- Staaten mit sofortiger Wirkung die angezeigten Leistungen untersagt.

Kleine Anfrage: Beteiligung von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern an Bewertungsreserven bei Lebens- und Rentenversicherungen

Gepostet am Mittwoch, den 2. Mai 2012 um 15:39 in Alterssicherung,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/9237 vom 30. 03. 2012

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beteiligung von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern an Bewertungsreserven bei Lebens- und Rentenversicherungen

Seit dem 1. Januar 2008 sind Versicherte in der Lebensversicherung bei Been- digung ihres Vertrages nicht nur an den Überschüssen, sondern auch an den Be- wertungsreserven der Versicherungen zu beteiligen. Bei Rentenversicherungen besteht der Anspruch bei Beendigung der Ansparphase und während der Ren- tenlaufzeit. Bewertungsreserven (auch „stille Reserven“ genannt) ergeben sich aus der Differenz zwischen den angesetzten Buchwerten und den Zeit- oder Marktwerten von Kapitalanlagen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben (vgl. Urteil vom 26. Juli 2005, Aktenzeichen: 1 BvR 782/94), dafür Sorge zu tragen, dass Versicherungsnehmerinnen und -nehmer einen Anspruch auf Teilhabe an den Vermögenswerten erhalten, die durch Prämienzahlung geschaffen werden.

Antrag: Flexibel Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung besser absichern

Gepostet am Mittwoch, den 2. Mai 2012 um 15:35 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/8579 vom 08. 02. 2012

Antrag

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Fritz Kuhn, Agnes Krumwiede, Claudia Roth (Augsburg), Tabea Rößner, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Krista Sager, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Flexibel Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung besser absichern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die zum 1. August 2009 eingeführte und bis Sommer 2012 befristete Sonder- regelung, die kurz befristet Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung ab- sichern sollte, hat die Betroffenen nicht erreicht. Dies zeigt der dazu vorgelegte Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (Zweiter Bericht über die Inanspruchnahme der Sonderregelung für überwiegend kurz befristet Beschäftigte nach § 123 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, SGB III, 10. November 2011). Danach haben im vergangenen Jahr lediglich 242 Personen von der Regelung profitiert. Für die allermeisten der flexibel Beschäftigten bleibt es dabei: Sie zahlen zwar Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein, aber wenn ihr Vertrag ausläuft, erhalten sie kein Arbeitslosengeld, sondern sind auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen.

Weltfrauentag: Frauen verdienen mehr – Entgeltdiskriminierung von Frauen verhindern

Gepostet am Donnerstag, den 8. März 2012 um 15:40 in Gender,Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Antrag
der Abgeordneten Renate Künast, Beate Müller-Gemmeke, Ekin Deligöz, Monika Lazar, Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Agnes Krumwiede, Markus Kurth, Dr. Tobias Lindner, Jerzy Montag, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Ulrich Schneider, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Der Anteil von Frauen im Niedriglohnsektor ist hoch, ebenso ihr Anteil an den Teilzeitbeschäftigten oder den geringfügig Beschäftigten. Das ungerechte Steuersystem und das Modell des Alleinernährers in der Ehe herrschen immer noch vor. Es gibt nicht genügend Kinderbetreuungsangebote, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nach wie vor schwierig. Und Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich pro Stunde 23 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.

Rund 81 Prozent der Betriebe im Westen und 64 Prozent im Osten bezahlen Frauen weniger Gehalt als Männern. Deutschland ist damit bei der Entgeltgleichheit seit Jahrzehnten zusammen mit Tschechien, Österreich und der Slowakei Schlusslicht in Europa.

Oft wird angeführt, dass die Entgeltlücke auf unterschiedliche Bildung und Ausbildung, typische Berufswahl sowie selbstgewählte Arbeitszeitmodelle wie Teilzeitarbeit oder Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Kindererziehungszeiten zurückzuführen sei. Zu bedenken gilt, dass es sich dabei oft um individuelle Anpassungsstrategien an strukturelle Gegebenheiten handelt, wie mangelnde Kinderbetreuungsangebote. Selbst wenn die genannten Faktoren berücksichtigt werden, lässt sich der Gender Pay Gap nur mit unmittelbarer und mittelbarer Entgeltdiskriminierung erklären.

Zum Antrag der Bundestagsfraktion [PDF]

Antrag: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen umsetzen

Gepostet am Donnerstag, den 8. Dezember 2011 um 16:19 in Gender,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/7953

Trotz der breiten öffentlichen Diskussion in den letzten Jahren, trotz demographischen Wandels und trotz vielfältiger Versprechungen seitens der Unternehmen hat sich der Frauenanteil in den Führungspositionen der deutschen Wirtschaft kaum erhöht. Die „Freiwillige Vereinbarung“ zwischen Bundesregierung und Arbeitgeberverbänden aus dem Jahre 2001 zur Gleichstellung hat kaum Ergebnisse gebracht und muss als gescheitert bezeichnet werden.

Die mageren Ergebnisse des zweiten Treffens der Bundesministerinnen für Frauen, Arbeit, Justiz mit den DAX30-Konzernen vom 17. Oktober dieses Jahres zeigen, dass es in der Wirtschaft kaum ein Bewusstsein für das Problem gibt. Nicht mehr als eine weitere butterweiche Selbstverpflichtung wurde präsentiert. Die DAX30-Unternehmen konnten sich nicht einmal auf eine einheitliche Definition einer Führungsposition einigen. Auch die Zielzahlen sind völlig unterschiedlich und wenig ambitioniert: Aufsichtsräte und Vorstände sind von der neuen Selbstverpflichtung ausdrücklich ausgenommen. Ein ernstzunehmendes Bekenntnis mit konkreten Zielen und Fristen fehlt.

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