Antrag: Jetzt Voraussetzungen für die Einführung eines Mindestlohns schaffen

Gepostet am Mittwoch, den 2. November 2011 um 13:19 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen,Wirtschafts- und Finanzpolitik

Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Fritz Kuhn, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta Haßelmann, Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller Gemmeke, Markus Kurth, Kerstin Andreae, Kai Gehring, Priska Hinz, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung, die Gewerkschaften, zunehmend auch Arbeitgeber, viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und immer mehr Abgeordnete des Deutschen Bundestages – auch aus den Regierungsfraktionen – sprechen sich für einen flächendeckenden Mindestlohn aus. Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) und selbst der FDP-Bundesminister Dirk Niebel sind dafür. Die entscheidende Frage ist nicht mehr ob, sondern wie ein Mindestlohn eingeführt wird, der den sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen gerecht wird.

Ein allgemeiner Mindestlohn ist eine elementare Grundlage sozialer Gerechtigkeit. Die Bundesregierung hat es bisher versäumt dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen. Daher erhalten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine angemessene Entlohnung. Die Folge ist Armut trotz Arbeit. Zudem beklagen immer mehr Betriebe unlautere Wettbewerbspraktiken durch Dumpinglöhne.

Der komplette Antrag als .pdf

Kleine Anfrage: Transparenz und Inhalte im Regierungsdialog zur Rente

Gepostet am Dienstag, den 11. Oktober 2011 um 16:50 in Altersarmut,Alterssicherung,Parlamentarische Initiativen

Im Regierungsdialog Rente der Bundesregierung wurden ausgewählte Verbände sowie Vertreterinnen und Vertreter von Interessenorganisationen eingeladen. Andere Verbände und insbesondere Verbände von Gruppen, die besonders stark von Altersarmut betroffen sind und in den nächsten Jahren betroffen sein werden, wurden hingegen nicht eingeladen. Das Parlament erfuhr von den Inhalten des Regierungsdialogs sowie den Eckpunkten des Vorschlags der Bundesministerin für Arbeit und Soziales zunächst aus der Presse. Die Berechnungen zu den Vorschlägen der Bundesministerin für Arbeit und Soziales sind bisher weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit zugänglich. Gleichzeitig betonte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, dass bei der Bekämpfung von Altersarmut auch präventive Maßnahmen notwendig sind und, dass Altersarmut ein vielschichtiges Problem sei. Allerdings sind zu diesen Themenfeldern bisher keine Vorschläge der Bundesministerin für Arbeit und Soziales bekannt.

Die vollständige Anfrage als PDF

Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage als PDF

Antrag: Der älter werdenden Gesellschaft gerecht werden – Barrieren in Wohnungen und im Wohnumfeld abbauen

Gepostet am Montag, den 10. Oktober 2011 um 13:34 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner, Elisabeth Scharfenberg, Tabea Rößner, Markus Kurth, Bettina Herlitzius, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Kai Gehring, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Angebot an barrierefreiem und barrierearmem Wohnraum liegt in Deutschland weit unter dem Bedarf. Ältere Menschen und Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung haben häufig Schwierigkeiten, bedarfsgerechten Wohnraum zu finden. Nicht zuletzt der demographische Wandel erfordert weitreichende Anpassungen des deutschen Wohngebäudebestandes. Das Bundes- ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) geht davon aus, dass derzeit weniger als 500 000 Wohnungen altersgerecht gestaltet sind. Barrierefreiheit bei Neubauten und Barrierereduktion im Gebäudebestand finden immer noch zu wenig Berücksichtigung. Dabei wird kurzfristig ein zusätzlicher Bedarf von rund 2,5 Millionen barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnungsangeboten prognostiziert, der bis 2030 auf drei Millionen ansteigen soll. Den Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zufolge ist für diesen umfassenden Umbauprozess ein Investitionsvolumen von 39 Mrd. Euro nötig, wohingegen der spezifische Mehraufwand zur Erreichung des altersgerechten bzw. barrierefreien Zustands bei rund 18 Mrd. Euro liegen soll.

Vor diesem Hintergrund muss das Programm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW Bankengruppe dringend fortgeführt werden.

Der vollständige Antrag Drucksache 17/7188 als PDF

Rede zur Großen Anfrage der Grünen „Altersarmut in Deutschland“

Gepostet am Freitag, den 30. September 2011 um 14:28 in Altersarmut,Alterssicherung,Parlamentarische Initiativen

131. Sitzung vom 30.09.2011

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz zu Herrn Kober. Wir haben in unserer Großen Anfrage unter anderem nach zielgruppenspezifischen Maßnahmen gefragt. Wir wollten wissen, ob die Bundesregierung Antworten auf diese Fragen hat.

(Pascal Kober (FDP): Wir wollen ja Ihre Antworten hören! – Gegenruf der Abg. Elke Ferner (SPD): Ja, wer regiert denn?)

Von der Bundesregierung, die auch beim Regierungsdialog gefordert ist, kam immer nur die Antwort: Nein, wir planen keine speziellen Maßnahmen für spezielle Gruppen.

Kleine Anfrage: Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts in Deutschland

Gepostet am Mittwoch, den 15. Juni 2011 um 14:48 in Ostrenten,Parlamentarische Initiativen

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Monika Lazar, Birgitt Bender, Katrin Göring-Eckardt, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts in Deutschland

Zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung haben die als Übergangsregelung gedachten rentenrechtlichen Unterschiede infolge der erheblichen Verlangsamung des Angleichungsprozesses der Löhne und Gehälter immer noch Bestand. Das unterschiedliche Rentenrecht wird ohne Eingriffe des Gesetzgebers noch so lange existieren, bis sich die Entgelte und damit die Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern vollkommen angeglichen haben.  Aus dem bestehenden System heraus ist auf kurze bis mittlere Sicht keine wesentliche Angleichung zu erwarten. So wird im aktuellen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung angenommen, dass sich die Durchschnittsentgelte bis zum Jahr 2015 kaum weiter annähern. Die einstige Übergangslösung droht zu einer Dauerregelung zu werden.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP beschlossen: „Wir führen in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein.“

Die gesamte Anfrage als PDF-Dokument

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage [PDF]

Antrag: Gleiches Rentenrecht in Ost und West

Gepostet am Dienstag, den 22. März 2011 um 17:31 in Alterssicherung,Ostrenten,Parlamentarische Initiativen

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Fritz Kuhn, Stephan Kühn, Cornelia Behm, Katrin Göring-Eckardt, Monika Lazar, Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg und der

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Bundestag wolle beschließen:

I.    Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit dem Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) wurden die Anwartschaften der Versicherten in den neuen Bundesländern in das System der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) überführt. Im Grundsatz war damit in den alten und neuen Bundesländern ein einheitliches Rentenrecht hergestellt. Das RÜG sah allerdings ausdrücklich vor, dass „bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse“ eine Reihe von rentenrechtlich maßgeblichen Rechengrößen und Verfahrensweisen für die neuen und alten Bundesländer differenziert festgelegt und angewendet werden sollten. Diese Differenzierungen führen bei Versicherten in Ost und West zur Unzufriedenheit und verstetigen die gegenseitigen Vorbehalte und werden 19 Jahre nach Gültigkeit dieses Gesetzes von viele Bürgerinnen und Bürgern in den ostdeutschen Bundesländern als ungerecht empfunden.

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