Antwort auf Kleine Anfrage: Anteil 64-jähriger Vollzeitbeschäftigter sinkt geringfügig

Gepostet am Montag, den 10. Januar 2011 um 14:42 in Parlamentarische Initiativen,Rente mit 67

Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen. Die Altersgrenzen sollen ab 2012 schrittweise von derzeit 65 Jahren auf 67 Jahre im Jahr 2031 steigen. Der Geburtsjahrgang 1964 wäre diesen Plänen zufolge der erste Jahrgang, für den das vollendete 67. Lebensjahr als Regelaltersgrenze zum Tragen kommt.

In § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch wird die Bundesregierung verpflichtet, den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahr 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können. Den ersten dieser Berichte hat die Bundesregierung am 17. November 2010 verabschiedet.

Der Anteil der 64-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die eine Vollzeitbeschäftigung ausüben, ist von rund 70 Prozent im Jahr 2008 geringfügig auf etwa 68 Prozent im Jahr 2009 gesunken, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4268) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3967). Danach gab es 2008 (Stichtag 30. Juni) insgesamt rund 27,458 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Arbeitsort in Deutschland. Darunter waren etwa 88.400 Personen im Alter von 64 Jahren. In 2009 (Stichtag 30. Juni) gab es unter den rund 27,380 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten etwa 86.700 64-Jährige.

Die Kleine Anfrage der GRÜNEN Fraktion, Abgeordnete Strengmann-Kuhn u.a. [PDF]

Die Antwort der Bundesregierung [PDF]

Antrag: Voraussetzungen für die Rente mit 67 schaffen

Gepostet am Mittwoch, den 1. Dezember 2010 um 12:29 in Parlamentarische Initiativen,Rente mit 67

Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Fritz Kuhn, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz , Markus Kurth, Sven-Christian Kindler, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Voraussetzungen für die Rente mit 67 schaffen

Download des Antrags Rente mit 67 [PDF]

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 ist eine Maßnahme, die sowohl der Stabilisierung des Beitragsaufkommens als auch der Sicherung der Rentenhöhe dient. Sie hat so einen doppelten Effekt. Die Erhöhung der Regelaltersgrenze ist notwendig, aber nur dann vertretbar, wenn Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergriffen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sie lediglich auf eine Verlängerung der Langzeitarbeitslosigkeit hinausläuft und die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung vermehrt. Es muss verhindert werden, dass die Anhebung der Regelaltersgrenze eine Rentenkürzung durch die Hintertür wird. Dazu müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die  Menschen auch länger arbeiten können. Das heißt u.a. konkret: mehr alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze, eine präventive Gesundheitspolitik und Schaffung von „guter Arbeit“.

Gleichzeitig müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Flexibilisierung des Renteneintrittsalters sinnvoll zu ermöglichen. Bestehende Beschränkungen müssen ab- und Anreize für eine längere Lebensarbeitszeit aufgebaut werden, damit Menschen, sofern sie dies wollen, über die Regelaltersgrenze hinaus teilweise oder voll arbeiten können. Eine gerechte Rentenreform stellt außerdem sicher, dass bei der Rentenberechnung die Verschiedenheit der Lebens- und Erwerbsbiografien besser als bisher berücksichtigt wird.

Die Anhebung der Regelaltersgrenze darf nicht dazu führen, dass die Altersarmut steigt, denn Altersarmut ist besonders gravierend, weil kaum eine Möglichkeit besteht, diese Situation aus eigener Kraft zu überwinden. Eine Garantierente als Teil der gesetzlichen Rentenversicherung wird geringe Rentenansprüche auf ein Mindestniveau aufstocken, und gewährleisten, dass langjährig Versicherte eine Rente erhalten, die oberhalb des durchschnittlichen  Grundsicherungsniveaus liegt.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Altersarmut

Gepostet am Mittwoch, den 24. November 2010 um 14:55 in Altersarmut,Alterssicherung,Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Antwort auf die Kleine Anfrage „Einsetzung einer Regierungskommission für Konzepte gegen Altersarmut“ Drucksache 17/3594

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und FDP auf die Einsetzung einer Regierungskommission für die Entwicklung von Konzepten gegen Altersarmut festgelegt.
Laut Bundesregierung ist die Willenbildung zur Zusammensetzung der Kommission noch immer nicht abgeschlossen. Auch über die genaue Formulierung des Arbeitsauftrages der Kommission hat die Bundesregierung bislang noch nicht entschieden. Allerdings soll die Kommission bereits im April 2011 die Arbeit aufnehmen.

Die Antwort der Regierung auf die Anfrage [PDF]
Zur Kleinen Anfrage

Kleine Anfrage: Einsetzung einer Regierungskommission für Konzepte gegen Altersarmut

Gepostet am Montag, den 15. November 2010 um 15:30 in Altersarmut,Alterssicherung,Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und FDP auf die Einsetzung einer Regierungskommission für die Entwicklung von Konzepten gegen Altersarmut festgelegt. Auf eine Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn antwortete die Bundesregierung noch im Februar dieses Jahres, dass die Vorarbeiten für die Kommission noch nicht abgeschlossen seien (Bundestagsdrucksache 17/840 zu den Fragen 28 und 29). Auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage desAbgeordneten Dr.Wolfgang Strengmann-Kuhn u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/ 1935) wurden die Fragen nicht einzeln beantwortet, sondern nur auf eine allgemeineVorbemerkung verwiesen. In der Antwort auf die darauf erfolgte Remonstration hat der Staatssekretär Andreas Storm angeboten, sobald dies möglich ist, den Fragestellern Informationen zur Einsetzung der Regierungskommission zukommen zu lassen.

Zur Kleinen Anfrage [PDF]

Antwort auf die kleine Anfrage [PDF]

Große Anfrage zur Altersarmut in Deutschland

Gepostet am Donnerstag, den 7. Oktober 2010 um 15:31 in Altersarmut,Alterssicherung,Armut/ Grundsicherung,Ostrenten,Parlamentarische Initiativen

Bundestagsdrucksache 17/3139: Große Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, u.a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Armut betrifft in unserer Gesellschaft Menschen aus allen Altersgruppen. Auch die Schere zwischen Arm und Reich im Alter geht zunehmend auseinander. Das Gutachten des Sachverständigenrates für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aus dem Jahre 2007 hat verdeutlicht, dass mit Blick auf die künftige Einkommensverteilung in den Alterskohorten keine Angleichung der Alterseinkommen zu erwarten ist. Statt dessen ist von einer weiteren Verschärfung der Ungleichheit im Alter auszugehen. Deutschland liegt laut OECD bei den Renten für Geringverdiener unter den 30 OECD-Ländern an letzter Stelle, hieß es in der bereits im Juni 2007 veröffentlichten OECD Vergleichsstudie.

Große Anfrage zur Altersarmut [PDF]

Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage (17/6317) [PDF]

Kleine Anfrage: Bau der Umgehungsstraße B 519neu Flörsheim–Wicker–Weilbach

Gepostet am Donnerstag, den 19. August 2010 um 16:55 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Im Falle der B 519 wurden bereits zwei Planfeststellungsverfahren ausgesetzt, da die Nachteile gegenüber den Vorteilen hinsichtlich Verkehrsentlastung und Lebensqualität überwogen. Dennoch ist die Maßnahme „B 519/B 40 Ortsumgehung für Flörsheim, Wicker, Weilbach“ im geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs eingestuft. Die Maßnahme ist allerdings nicht im Investitionsrahmenplan bis 2010 (Stand 4/2007) enthalten. Das eingeleitete Planfeststellungsverfahren ruhte durch einen am 6. Mai 2007 erfolgten Bürgerentscheid, der den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von Flörsheim für den Bau der Ortsumgehung Flörsheim, unwirksam machte.

In einer Kleinen Anfrage vom 8. Juli 2010 der Abgeordneten Wolfgang Strengmann-Kuhn, Daniela Wagner u.a. erkundigten wir uns über den aktuellen Stand zur geplanten Umgehungsstraße. Wir fragten die Bundesregierung u.a. ob sich für die B 519neu eine neue Einschätzung ergeben hat, wie sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die B 519neu zusammen setzt und ob für die Bundesregierung der Bürgerentscheid gegen den Bau der B 519neu in Flörsheim eine Rolle spielt.

In ihrer Antwort bekräftigte das Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dass die B519 nicht gegen den Willen der Stadt durchgesetzt wird. Des weiteren verlautbarte das Ministerium: „Durch das derzeit nicht absehbare Baurecht für die B519 ist die Voraussetzung für die Aufnahme in einen zukünftigen Investitionsrahmenplan und in den Straßenbauplan nicht erfüllt.“
Dies ein erfreuliches Zeichen, denn damit haben es die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Kommunen wieder selbst in der Hand über den Bau der Straße zu entscheiden, spätestens die Kommunalwahl im nächsten Frühjahr kann damit Weichen stellen.

Zur Kleinen Anfrage der Fraktion [PDF]

Zur Antwort der Bundesregierung [PDF]

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