Antwort auf Kleine Anfrage: Anteil 64-jähriger Vollzeitbeschäftigter sinkt geringfügig
Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen. Die Altersgrenzen sollen ab 2012 schrittweise von derzeit 65 Jahren auf 67 Jahre im Jahr 2031 steigen. Der Geburtsjahrgang 1964 wäre diesen Plänen zufolge der erste Jahrgang, für den das vollendete 67. Lebensjahr als Regelaltersgrenze zum Tragen kommt.
In § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch wird die Bundesregierung verpflichtet, den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahr 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können. Den ersten dieser Berichte hat die Bundesregierung am 17. November 2010 verabschiedet.
Der Anteil der 64-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die eine Vollzeitbeschäftigung ausüben, ist von rund 70 Prozent im Jahr 2008 geringfügig auf etwa 68 Prozent im Jahr 2009 gesunken, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4268) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3967). Danach gab es 2008 (Stichtag 30. Juni) insgesamt rund 27,458 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Arbeitsort in Deutschland. Darunter waren etwa 88.400 Personen im Alter von 64 Jahren. In 2009 (Stichtag 30. Juni) gab es unter den rund 27,380 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten etwa 86.700 64-Jährige.
Die Kleine Anfrage der GRÜNEN Fraktion, Abgeordnete Strengmann-Kuhn u.a. [PDF]