Kleine Anfrage: Auswirkungen der Streichung der Rentenbeiträge für Arbeitslosengeld II-Beziehende

Gepostet am Mittwoch, den 21. Juli 2010 um 08:35 in Alterssicherung,Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Kleine Anfrage der Abgeordnetetn Wolfgang Strengmann-Kuhn u.a.

Als Teil des Sparpakets hat die Bundesregierung beschlossen, die Beiträge zur Rentenversicherung für Arbeitslosengeld II-Beziehende zu streichen. Bezahlen müssen das die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, denn diese Kürzung führt zu einer Verringerung der Einnahmen um 1,8 Mrd. jährlich, die durch einen Abbau der Rücklagen der Rentenversicherung finanziert werden. Die Folge: Die Beiträge werden nicht wie geplant ab 2014 sinken. Die Bundesregierung kann nicht einmal sagen, ob die so genannte Sparmaßnahme zu einer Senkung der Ausgaben führt, weil es auf der einen Seite zu Ausgabensteigerungen, auf der anderen zu Ausgabensenkungen führt. „Der Nettoeffekt lässt sich nicht näher quantifizieren“. Die Bundesregierung weiß nicht einmal, ob durch die Streichung der Beiträge überhaupt gespart wird. Es handelt sich also letztlich um eine reine Verschiebung von den SteuerzahlerInnen zu den BeitragszahlerInnen. Die Bundesregierung hält dies „vor dem Hintergrund der erfoderlichen Haushaltskonsolidierung für vertretbar“.

Darüber hinaus führt die Streichung der Beitragszahlungen und die Berücksichtigung der Zeiten als Anerkunnungszeiten zu einer Spaltung in „gute“ und „schlechte“ Arbeitslose. Einige erhalten bessere Leistungen, andere – nach Angaben der Bundesregierung die große Mehrheit – geringere Leistungen. In Zukunft wird es insbesondere nicht mehr möglich sein, bei Bezug von Arbeitslosengeld II Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten aufzubauen. Stattdessen wird diese Personengruppe auf die Grundsicherung verwiesen. Die Bundesregierung „plant keine Maßnahmen, um dies zu verhindern“. Für diese Fälle gäbe es „systemgerecht die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“.

Zur kleinen Anfrage [PDF]

Die Antwort der Regierung auf die Anfrage [PDF]

Artikel in der Berliner Zeitung dazu

Antrag: Mindestbeiträge zur Rentenversicherung verbessern, statt sie zu streichen

Gepostet am Montag, den 12. Juli 2010 um 14:31 in Alterssicherung,Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Antrag der Abgeordneten Wolfgang Strengmann-Kuhn u.a.

Die Bundesregierung muss auf die Streichung der Rentenbeiträge für Langzeitarbeitslose verzichten. Die große Koalition hatte bereits in der letzten Legislaturperiode die Beiträge für Arbeitslosengeld-II-Beziehende halbiert. Schwarz-Gelb setzt diesem Kürzungsszenario nun die Krone auf, indem sie die Beträge auf null reduzieren will. Statt dessen sollte  für jeden Langzeitarbeitslosen wieder ein Einkommen von 400 Euro monatlich unterstellt werden und entsprechende Beiträge aus Steuermitteln an die Rentenversicherung überwiesen werden.

Die Beiträge von Beziehern von Arbeitslosengeld I müssen zudem auf diesen Mindestbeitrag aufgestockt werden. Darüber hinaus muss eine Regelung einführt werden, die sicherstellt, dass auch für Bezieher von Sozialhilfe ein steuerfinanzierter Mindestbeitrag in entsprechender Höhe gezahlt wird. Außerdem fehlt der Regierung immer noch ein Konzept, mit dem gewährleistet werden kann, dass langjährig Versicherte eine Rente über dem Grundsicherungsniveau erhalten.

Antrag Mindestbeiträge zur Rentenversicherung [PDF]

Keine Antwort auf Kleine Anfrage: Einsetzung einer Regierungskommission für Konzepte gegen Altersarmut

Gepostet am Sonntag, den 27. Juni 2010 um 17:09 in Altersarmut,Alterssicherung,Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Planlosigkeit im Sozialministerium. Die Bundesregierung will eine Kommission schon in einigen Monaten arbeiten lassen, über deren Zusammensetzung und genaue Aufgaben sie nichts weiß. Ebenso wenig ist ihr klar, wann sie darüber etwas wissen wird.

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und FDP auf die Einsetzung einer Regierungskommission für die Entwicklung von Konzepten gegen Altersarmut festgelegt. Auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn antwortete die Bundesregierung noch im Februar dieses Jahres, dass die Vorarbeiten für die Kommission noch nicht abgeschlossen seien. Nun hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, bei einem Treffen mit katholischen Verbänden konkretere Angaben über die Kommission gemacht.

Anfrage Regierungskommision gegen Altersarmut [PDF]

Kleine Anfrage: Strategie EU 2020 – Verfolgung des Ziels, die Zahl der Europäer, die unter der Armutsgrenze leben, um 25 Prozent zu senken

Gepostet am Mittwoch, den 9. Juni 2010 um 17:06 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Am 3. März 2010 hat die EU-Kommission ihre Mitteilung zur so genannten EU- 2020-Strategie mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010) 2020) vorgelegt. Auf dem Europäischen Rat am 17./18. Juni 2010 soll die Strategie von den Staats- und Regierungschefs angenommen werden. In ihrer Mitteilung schlägt die EU-Kommission fünf Kernziele vor, die die Mitgliedstaaten der EU bis 2020 erreichen sollen. Eines der Ziele sieht vor, die Zahl der armutsgefährdeten Personen bis 2020 um 20 Millionen zu senken. Das bedeutet eine Senkung der in Armut lebenden Menschen um 25 Prozent. Die 25 Prozent beziehen sich auf den so genannten relativen Armutsindikator oder 60 Prozent des Medianeinkom mens. Bereits 2001 hat sich der Europäische Rat in Laeken auf diesen Indikator als Indikator für das Armutsrisiko („at risk of poverty“) für die Armutsberichterstattung in Europa geeinigt und seitdem hat er sich als gängiger Indikator für internationale Vergleiche in der EU etabliert. Seit diesem Beschluss wurde er auch von der Bundesregierung sowohl bei den Nationalen Aktionsplänen für soziale Eingliederung als auch für die Armuts- und Reichtumsberichte der Bundesregierung verwendet.

Anfrage Armut EU 2020 [PDF]

Die Antwort der Bundesregierung [PDF]

Kleine Anfrage: Förderung von sozialen Sicherungssystemen in Entwicklungsländern

Gepostet am Donnerstag, den 27. Mai 2010 um 15:14 in Alterssicherung,Armut/ Grundsicherung,Grundeinkommen,Parlamentarische Initiativen

Ende März haben Uwe Kekeritz, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und weitere Abgeordnete der Bundestagsfraktion eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.

Die Förderung sozialer Sicherungssysteme in Entwicklungsländern muss zentraler Bestandteil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sein. Das Recht auf soziale Sicherung ist in Artikel 22 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben und im internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert. Soziale Sicherheit schließt dabei explizit Sozialversicherungen ein. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode in einem Antrag aufgefordert, die Entwicklungs- und Schwellenländer beim Aufbau und bei Reformen von sozialen Sicherungssystemen zu unterstützen und soziale Sicherung als Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu implementieren.

Wir haben die Bundesregierung insbesondere zu den Themenbereichen Grundsicherung/Grundeinkommen, Gesundheit und Alterssicherung befragt. Leider ist nicht erkennbar, dass der Antrag aus dem Jahr 2008, der zudem von allen Fraktionen außer der FDP getragen wurde, erst genommen wird. Die Regierung hat bisher unzurecichende  Maßnahmen unternommen, soziale Sicherung in Entwicklungsländern zu fördern und eine klare Strategie ist nicht zu erkennen.

Zur vollständigen Anfrage der Fraktion

Zur Antwort der Bundesregierung darauf vom 22.4.10

Antrag: Bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder und Erwachsene jetzt ermöglichen

Gepostet am Dienstag, den 11. Mai 2010 um 16:30 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Am Montag, den 17. Mai 2010 wird in einer öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales eine Anhörung von Sachverständigen stattfinden, in deren Rahmen über den Antrag der Grünen zur Neugestaltung der Regelsätze eine Expertenmeinung eingeholt wird.

Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Ekin Deligöz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder und Erwachsene jetzt ermöglichen

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) sowie in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) sind von elementarer Bedeutung, weil sie das sozio-kulturelle Existenzminimum abdecken müssen. Als Mindestsicherung müssen sie dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Daher sind an die Verfahren zur Ermittlung und Festsetzung der Regelsätze im SGB II und SGB XII hohe Maßstäbe anzulegen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 zu den SGB-II-Regelsätzen zutreffend festgestellt, dass die derzeitigen Verfahren zur Ermittlung der Bedarfe sowie zur Herleitung der Regelsätze überwiegend subjektiven Kriterien folgen und wenig transparent sind. Im Ergebnis ist das Verfahren überaus zweifelhaft, so dass nicht mehr von einer verfassungsgemäßen Ermittlung des Existenzminimums ausgegangen werden kann. Damit bestätigt sich die Kritik an der Höhe der Regelsatzleistungen für Kinder und Erwachsene. Sie sind gegenwärtig nicht bedarfsdeckend und nicht Existenz sichernd. Ausgesprochen ungerechtfertigt ist es zudem, den Regelsatz für Kinder und Jugendliche pauschal vom Erwachsenenregelsatz abzuleiten.

Bereits im Jahr 2004 ergab eine Berechnung des Deutschen ParitätischenWohlfahrtsverbands, dass der Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Führung eines menschenwürdigen Lebens für einen alleinstehenden Erwachsenen bei wenigstens 420 Euro liegen müsste. Eine fundierte und nachvollziehbare Expertise desselben Verbandes aus dem Jahr 2009 kommt nach einer Berechnung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen zu dem Schluss, dass deren Regelsätze zwischen 280 Euro für kleine Kinder und 360 Euro für ältere Jugendliche liegen müssten, wenn man das sozio-kulturelle Existenzminimum tatsächlich decken wollte.

Zusätzlich zu den ungenügenden Regelsätzen hat sich die fast vollständige Pauschalierung der früheren einmaligen Leistungen als unzulänglich und in dieser Rigorosität als lebensfremd erwiesen. Die geringe Höhe der Regelsätze erlaubt es den Hilfebedürftigen nicht, Rücklagen für größere Anschaffungen Drucksache 17/675 – 2 – Deutscher Bundestag – 17.Wahlperiode oder Reparaturen zu bilden, so dass die Hilfebedürftigen auf die darlehensweise Gewährung von besonderen Ausgaben hoffen müssen. Die Verwaltung dieser Darlehen verursacht zusätzliche Bürokratie und schmälert den monatlichen finanziellen Spielraum der Leistungsbeziehenden weiter, so dass infolge weitere Lücken entstehen.

Antrag [PDF]

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