Antrag: Zeitnahes Krankengeld für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbständige

Gepostet am Donnerstag, den 17. Januar 2013 um 16:39 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12067 vom 16.01.2013

Antrag

der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Birgitt Bender, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Krista Sager, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Arfst Wagner (Schleswig), Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zeitnahes Krankengeld für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbständige

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die aktuelle Regelung zum Krankengeld ist für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbstständige unbefriedigend. Eine Gruppe, die davon besonders betroffen ist, sind Künstlerinnen und Künstler, weil deren Erwerbsbiographien häufig aus Kurzzeitengagements und Selbstständigkeit bestehen. Hinzu kommt, dass dies in vielen Fällen mit prekären Einkommensverhältnissen verknüpft ist. Der § 46 Satz 2 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sieht vor, dass ein Anspruch auf Krankengeld für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sowie für unständig und kurzfristig Beschäftigte von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit besteht. Seit 2009 ist ein früherer Bezug von Krankengeld ausschließlich über einen Wahltarif möglich. Zum 1. August 2009 wurden die gesetzlichen Vorgaben dieses massiv in der Kritik stehenden Wahltarifs nach § 53 Absatz 6 SGB V geändert. Seitdem dürfen diese Wahltarife nicht mehr nach Alter, Geschlecht und Krankheitsrisiken differenzieren. Krankenkassen, der Bundesrat und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (siehe Änderungsanträge in Bundestagsdrucksache 16/13428) forderten damals die bis Ende 2008 gültige gesetzliche Regelung wieder einzuführen. Diese enthielt für kurzzeitig und unständig Beschäftigte die Möglichkeit, mit einem erhöhten Beitragssatz Krankengeldanspruch spätestens ab dem 15. Tag (meist ab dem 1. Tag) zu erhalten.

Pressemitteilung: Schwarz-Gelber Totalausfall bei der Rente

Gepostet am Freitag, den 11. Januar 2013 um 14:38 in Altersarmut,Alterssicherung,Pressemitteilung

PRESSEMITTEILUNG NR. 0014/13
Datum: 11.01.2013
Schwarz-Gelber Totalausfall bei der Rente

Zum aktuellen Koalitionsstreit um die Rentenreform erklären Kerstin Andreae, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

Der aktuelle Koalitionsstreit offenbart die sozialpolitische Kluft der politisch Verantwortlichen von CDU, CSU und FDP – und das auf dem Rücken von Millionen Rentnerinnen und Rentnern. Dies ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung.

Trotz der Versprechungen von Ursula von der Leyen liefert die Bundesregierung keine Rentenreform, die den Namen verdient. Schlimmer noch: Wichtige Reformschritte bleiben gänzlich aus.

Altersarmut ist schon heute ein Problem und wird sich angesichts unsteter Erwerbsbiografien und Niedriglöhnen absehbar noch verschärfen. Altersarmut ist vor allem weiblich, weil viele Frauen wegen langer Familienzeiten nur geringe Rentenansprüche aufbauen konnten. Es ist Aufgabe der Politik, hier zukunftsfähige Lösungen zu erarbeiten. Dazu ist die schwarz-gelbe Bundesregierung aber nicht in der Lage. Wenn wir nicht bereits heute entschieden gegensteuern, wird die Schere bei den Alterseinkommen weiter aufgehen.

Mit der „Grünen Garantierente“ lässt sich Altersarmut bekämpfen: Die Bedingungen sind so gesetzt, dass sie von Männern und Frauen erreicht werden können. Wer mindestens 30 Versicherungsjahre hat, erwirbt einen Anspruch auf eine Rente in Höhe von mindestens 850 Euro.

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Große Anfrage: Der 4. Armuts- und Reichtumsbericht

Gepostet am Donnerstag, den 10. Januar 2013 um 16:01 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11900 vom 12. 12. 2012

Große Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der 4. Armuts- und Reichtumsbericht

Die Bundesregierung muss dem Deutschen Bundestag regelmäßig einmal in der Wahlperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht vorlegen. Die Analyse von Armut und Reichtum muss hierbei nach Ansicht des Gesetzgebers „in die Analyse der gesamten Verteilung von Einkommen und Lebenslagen eingebettet sein“ (Bundestagsdrucksache 14/999). Darüber hinaus muss die Berichterstattung „über individuelle und kollektive Lebenslagen Aufschluß geben“. In dem Bericht sollte zudem der Frage nachgegangen werden, in welcher Form und in welchem Umfang von Armut betroffene Personen selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln können. Der Bericht sollte besondere Problemgruppen gesondert berücksichtigen.

WSK-Salon. Endlich wachsen? Neue Wege zu nachhaltigem Wirtschaften

Gepostet am Dienstag, den 8. Januar 2013 um 11:17 in Verschiedenes,Wirtschafts- und Finanzpolitik
endlich wachsen Kopie

Mit Dr. Hermann E. Ott (B90/GRÜNE) und Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU). Moderation: Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (B90/GRÜNE)
Am 24.01.2013 um 19:30 Uhr im Haus am Dom, Frankfurt.

Gibt es Grenzen des Wachstums und wie gehen wir mit möglicherweise geringeren Wachstumsraten auch in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten um? Werden wir die Grundlagen unseres Wachstums vernichten, wenn der Ressourcenverbrauch und die Umweltzerstörung nicht abnehmen? Wie wird Wachstum von dem Hintergrund dieser Erkenntnisse zukünftig definiert und gemessen werden müssen?

Antrag: Arbeitsbedingungen von Hausangestellten verbessern – ILO-Übereinkommen Nr. 189 ratifizieren

Gepostet am Montag, den 31. Dezember 2012 um 18:53 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11370 vom 07. 11. 2012

Antrag

der Abgeordneten Josip Juratovic, Anette Kramme, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Hubertus Heil (Peine), Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Katja Mast, Thomas Oppermann, Karin Roth (Esslingen), Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben), Ottmar Schreiner, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Uwe Kekeritz, Memet Kilic, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer, Tom Koenigs, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Ingrid Hönlinger, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Lisa Paus, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Hans-Christian Ströbele, Arfst Wagner (Schleswig), Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Arbeitsbedingungen von Hausangestellten verbessern – ILO-Übereinkommen Nr. 189 ratifizieren

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Auf der 100. Internationalen Arbeitskonferenz der Internationalen Arbeitsorga- nisation (ILO) wurde am 16. Juni 2011 das Übereinkommen 189 zum Schutz der Arbeitsrechte von Hausangestellten verabschiedet. Mit diesem Übereinkommen wird in vielen Ländern Hausarbeit erstmals als reguläre Lohnarbeit anerkannt. Das Übereinkommen regelt, dass Hausangestellte genau wie alle anderen Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer kranken- und rentenversichert sein müssen und dass für sie die Regelungen des Mutterschutzes gelten. Auch Hausange- stellte erhalten das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Zudem garan- tiert das Übereinkommen die Privatsphäre der Hausangestellten sowie einen freien Tag pro Woche. Die Verabschiedung des Übereinkommens wurde inter- national begrüßt, da damit endlich ein Schritt getan ist, um Arbeitsrechte im hauptsächlich informellen Sektor der Hausarbeit zu verankern. Nach Schätzun- gen der ILO arbeiten weltweit bis zu 100 Millionen Menschen als Hausangestellte, die meisten davon Frauen. 15,5 Millionen sind Kinder.

Arbeitsbedingungen von Hausangestellten [PDF]

Kleine Anfrage: Geschlechtersensible Haushaltspolitik (Gender Budgeting)

Gepostet am Montag, den 31. Dezember 2012 um 18:50 in Gender,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11124 vom 19. 10. 2012

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Monika Lazar, Katja Dörner, Dr. Tobias Lindner, Priska Hinz (Herborn), Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Oliver Krischer, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Ulrich Schneider, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Arfst Wagner (Schleswig), Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Geschlechtersensible Haushaltspolitik (Gender Budgeting)

Staatliches Handeln ist grundgesetzlich (Artikel 3 Absatz 2 des Grundgeset- zes – GG) der Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter ver- pflichtet. Diese Verpflichtung findet neben dem Bundesgleichstellungsgesetz ihren Niederschlag auch in § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bun- desministerien (GGO), die die Gleichstellung von Mann und Frau als Leitprin- zip politischen, normgebenden und verwaltenden Handelns der Bundesregie- rung etabliert. Öffentliche Haushalte als finanzielles Fundament staatlichen Handelns bilden die Verteilung von finanziellen Ressourcen ab, sie sind damit Ausdruck von politischer Prioritätensetzung sowie von erheblicher Lenkungs- wirkung. Die Haushaltsplanung stellt ein wichtiges politisches Steuerungs- element und somit einen wichtigen Ansatzpunkt für die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit dar.

Geschlechtersensible Haushaltspolitik [PDF]

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