Rede zur Einsetzung einer Altersarmutskommission

Gepostet am Montag, den 24. Januar 2011 um 12:27 in Altersarmut,Alterssicherung

Protokoll der Rede:

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Interview zur Regelsatzerhöhung

Gepostet am Freitag, den 17. Dezember 2010 um 16:16 in Armut/ Grundsicherung,Grundeinkommen,Grundsicherung/ Hartz IV,Regelsatz,Verschiedenes

Junge Welt, 16.12.

„Mitverantwortung meiner Partei gibt es durchaus“

Abgeordneter der Grünen plädiert für ein Gegenkonzept zu Hartz IV. Alternative Berechnung des Bedarfs

Wolfgang Strengmann-Kuhn ist Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen und hat mit dem Frankfurter Arbeitskreises Armutsforschung eine fachliche Stellungnahme zur Berechnung der Regelsätze herausgegeben

Der Bundesrat wird am Freitag über den Hartz IV-Gesetzentwurf der Bundesregierung entscheiden, der unter anderem die Erhöhung der monatlichen Regelleistung von nur fünf Euro auf 364 vorsieht. Der Frankfurter Arbeitskreis Armutsforschung hat einen anderen Bedarf ermittelt?

Den von uns genannten Betrag von zwischen 433 Euro und 480 Euro für den ersten Erwachsenen und 314 bis 359 Euro für den zweiten Erwachsenen in einer Familie haben wir nicht selber ermittelt. Wir beziehen wir uns auf eine von der der Diakonie in Auftrag gegebene und der Volkswirtin Irene Becker durchgeführte, die zu unsere Arbeitskreis gehört. Uns geht es vor allem darumoffen zu legen, an welchen Punkten die CDU/FDP-Bundesregierung ihre Berechnungen methodisch unkorrekt vorgenommen hat und welche verfassungsrechtlichen Probleme es gibt. Die genannten Beträge sollen darstellen, in welchem Umfang die Bundesregierung den Regelsatz herunter gerechnet hat.

Menschenwürde, Teilhabe und die scheinbare Objektivität von Zahlen

Gepostet am Freitag, den 10. Dezember 2010 um 10:19 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Regelsatz,Verschiedenes

Fachliche Stellungnahme des Frankfurter Arbeitskreises Armutsforschung zum Entwurf für ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG)

Mitglieder des Frankfurter Arbeitskreises Armutsforschung:
Dr. Irene Becker, Prof. Dr. Dr. h. c. Roland Eisen, Prof. Dr. Bernhard Emunds, Dr. Jürgen Faik, Prof. Dr. Walter Hanesch, Prof. Dr. Richard Hauser, Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach, Beate Hock, Gerda Holz, Prof. Dr. Andreas Klocke, Dr. Karl Koch, Dr. Monika Ludwig, Prof. Dr. Alfons Schmid, Prof. Dr. Franz Segbers, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Thomas Wagner

Vorbemerkung

In seinem Urteil vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die derzeitigen Regelleistungen nach dem SGB II für unvereinbar mit dem nach Artikel 1 Grundgesetz (GG) gebotenen Schutz der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 GG erklärt (BVerfG, 1 BvL 1/09). Die ausführlich begründete Entscheidung betrifft sowohl das Arbeitslosengeld II für Erwachsene (ALG II) als auch das Sozialgeld für Kinder sowie die derzeitige Anpassung an die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts, die als „sachwidriger Maßstabswechsel“ bezeichnet wird (Absatz 184), und das Fehlen einer „Öffnungsklausel“ für nicht nur einmalige Sonderbedarfe. Das Gericht hat zudem spezifiziert, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins sich nicht auf ein physisches, sondern auf ein soziokulturelles Existenzminimum bezieht; „denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen“ – so das Bundes-verfassungsgericht in Rn. 135. Im Folgenden wird geprüft, inwieweit der vorliegende Entwurf für ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG) den verfassungsgerichtlichen Vorgaben entspricht und welche normativen Setzungen der Regierung eingeflossen sind.

download der kompletten Stellungnahme als pdf

Positionspapier der Grünen Bundestagsfraktion zur Rente mit 67

Gepostet am Mittwoch, den 1. Dezember 2010 um 15:08 in Altersarmut,Alterssicherung,Rente mit 67

Rente mit 67 – Voraussetzungen schaffen

Mehr Beschäftigung statt Rentenkürzung –
fließende Übergänge in den Ruhestand ermöglichen –
Schutz vor Altersarmut durch Mindestlohn und Garantierente

Positionspapier der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen

Download als pdf

Die Menschen hierzulande erreichen ein immer höheres Lebensalter. Nach den jüngsten Prognosen des Statistischen Bundesamtes wird die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland bis zum Jahr 2030 um weitere drei Jahre steigen. Und nicht nur das: Die Menschen leben nicht nur länger, sie bleiben auch länger gesund. Das sind gute Nachrichten. Sie stellen Gesellschaft und Rentenversicherung aber auch vor große Herausforderungen: Steigende Lebenserwartungen und sinkende Geburtenraten führen dazu, dass sich das Zahlenverhältnis der Alten zu den Jungen in den nächsten Jahrzehnten erheblich verändern wird. Wir werden mehr ältere Menschen haben und zugleich weniger junge. Renten werden nicht nur für mehr Rentner, sondern auch für längere Dauer gezahlt werden müssen. Schon zwischen 1960 und 2008 haben sich die Rentenbezugszeiten von knapp 10 auf 18 Jahre verlängert.

Es braucht also Reformen, damit unser Alterssicherungssystem auch unter den sich verändernden Bedingungen nachhaltig finanzierbar bleibt und vor Armut schützt. Die Rente muss auch für die junge Generation verlässlich und glaubwürdig sein. Dabei müssen wir darauf achten, dass Belastungen generationengerecht verteilt werden – zwischen den heutigen und zukünftigen BeitragszahlerInnen ebenso wie zwischen den aktuellen und zukünftigen RentenbezieherInnen. Eine gerechte Rentenreform stellt außerdem sicher, dass bei der Rentenberechnung die Verschiedenheit der Lebens- und Erwerbsbiografien besser als bisher berücksichtigt wird.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine schrittweise Verlängerung der Lebensarbeitszeit sinnvoll, weil sie die Rentenversicherung doppelt entlastet: durch höhere Einnahmen einerseits und durch geringere Ausgaben andererseits.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Altersarmut

Gepostet am Mittwoch, den 24. November 2010 um 14:55 in Altersarmut,Alterssicherung,Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Antwort auf die Kleine Anfrage „Einsetzung einer Regierungskommission für Konzepte gegen Altersarmut“ Drucksache 17/3594

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und FDP auf die Einsetzung einer Regierungskommission für die Entwicklung von Konzepten gegen Altersarmut festgelegt.
Laut Bundesregierung ist die Willenbildung zur Zusammensetzung der Kommission noch immer nicht abgeschlossen. Auch über die genaue Formulierung des Arbeitsauftrages der Kommission hat die Bundesregierung bislang noch nicht entschieden. Allerdings soll die Kommission bereits im April 2011 die Arbeit aufnehmen.

Die Antwort der Regierung auf die Anfrage [PDF]
Zur Kleinen Anfrage

Rede zum Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Gepostet am Dienstag, den 23. November 2010 um 21:50 in Armut/ Grundsicherung,Regelsatz,Verschiedenes

Protokoll:

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Das Wort hat der Kollege Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn für Bündnis 90/Die Grünen.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung verschärft mit dem vorliegenden Haushalt die soziale Verschuldung in diesem Land.

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