Antrag an den Bundestag: Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt

Gepostet am Donnerstag, den 3. Juli 2014 um 11:54 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Parlamentarische Initiativen,Sanktionen

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1963 vom 02.07.2014

Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist ein Grundrecht und hat darum in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. Das Bundesverfassungsgericht leitet ein Grundrecht auf Existenzsicherung, d.h. auf Sicherung der physischen Existenz, sowie auf ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 GG ab. Die Bekämpfung von Armut wird damit zu einer wichtigen Aufgabe des Staates, in der der Staat für die Sicherstellung eines für die Existenzsicherung ausreichenden Einkommens der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Sorge zu tragen hat.

Eine grundlegende Reform ist notwendig. Die Regelung und Verhängung von Sanktionen muss die Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten auf der einen Seite und die Rechte und Pflichten des Staates auf der anderen Seite in ein angemessenes und faires Verhältnis setzen. Dies ist derzeit nicht der Fall. Sanktionen sind für die Leistungsberechtigten oft demütigend, unnötig und kontraproduktiv.

Von den Leistungsbeziehenden können und sollen weiterhin Pflichten zur Mitwirkung, vor allem bei der Eingliederung in Erwerbsarbeit, erwartet werden. Es kann jedoch nicht sein, dass das Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch Sanktionen in Frage gestellt wird.

Antwort auf die Kleine Anfrage: Der Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung zur „Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union“

Gepostet am Freitag, den 16. Mai 2014 um 17:29 in EU-Binnenmigration,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1436 vom 16.05.2014

Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta Haßelmann, Christian Kühn (Tübingen), Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg, Annalena Baerbock, Dr. Franziska Brantner, Ekin Deligöz, Tom Koenigs, Renate Künast, Markus Kurth, Monika Lazar, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Der Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung zur „Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union“

Im Januar 2014 hat die Bundesregierung einen Staatssekretärsausschuss zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ eingerichtet. Im März 2014 hat dieser Ausschuss nun einen Zwischenbericht vorgelegt (Bundestagsdrucksache 18/960).

Die Christlich Demokratische Union (CDU) gab anlässlich dieses Zwischenberichts ein Flugblatt heraus mit der Überschrift „Für Freizügigkeit. Gegen Sozialmissbrauch. Armutszuwanderung vermeiden“ (www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/140327-flugblatt-fuer-freizuegigkeit_0.pdf). Es stellt sich die Frage, ob die Verfasser des Flugblatts den Zwischenbericht überhaupt gelesen haben, bevor sie ein Flugblatt solchen Inhalts veröffentlicht haben.

Empirisch belegte Hinweise auf ein tatsächlich relevantes Problem des Missbrauchs durch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (weder des Freizügigkeitsrechts noch von Sozialleistungen) hat der Staatssekretärsausschuss trotz
ressortübergreifender Suche nicht festgestellt.

Zur Antwort auf die Kleine Anfrage [PDF]

Kleine Anfrage: „Überprüfung der Sondersanktionen im SGB II für unter 25-Jährige“ (BT-Drs. 18/1154)

Gepostet am Donnerstag, den 15. Mai 2014 um 13:19 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Mindestsicherung ist ein Bürgerrecht – Sanktionen jetzt aussetzen

Die Antwort der Bundesregierung auf unserer Kleine Anfrage zeigt: Vor allem die unter 25-Jährigen stehen – gedeckt durch die von der Koalition aus CDU/CSU und SPD eingeführten besonders scharfen Sanktionsregeln – im Fokus der Sanktionen. Die unter 25-Jährigen werden nicht nur besonders oft sanktioniert, sondern auch besonders hart. Totalsanktionen sind aus unserer Sicht nicht akzeptabel und bei unter 25-Jährigen besonders problematisch. Die Bundesregierung versündigt sich an den jungen Menschen, wenn sie jetzt nicht sofort handelt. Die Fakten liegen längst auf dem Tisch. Statt zu handeln ist die Bundesregierung in einer endlosen Prüfungsschleife.

Wir haben die Antwort auf die Kleine Anfrage zur „Überprüfung der Sondersanktionen im SGB II für unter 25-Jährige“ (BT-Drs. 18/1154) für Sie ausführlich ausgewertet. Die Ergebnisse unserer Auswertung haben wir hier für Sie zusammengestellt. Den Text der kleinen Anfrage finden Sie hier.

„Vergehen an der Zukunft dieser jungen Menschen“

In der Süddeutschen Zeitung wird Wolfgang Strengmann-Kuhn, der sozialpolitische Sprecher der GRÜNEN Bundestagsfraktion dazu wie folgt zitiert:

Der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, der die Anfrage gestellt hat, spricht von einem „Vergehen an der Zukunft dieser jungen Menschen“. Er verlangt von der Bundesregierung, die harten Sanktionsregeln für die unter 25-Jährigen sofort abzuschaffen, um deren Grundrecht auf Existenzsicherung nicht auszuhöhlen.

Den Rest des Artikels in der Süddeutschen Zeitung finden Sie hier.
Einen Beitrag im Focus dazu gibt es hier.

Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrentengesetzes (FRG)

Gepostet am Mittwoch, den 26. Juni 2013 um 16:42 in Alterssicherung,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/14107 vom 25. 06. 2013

Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn , Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Ingrid Hönlinger, Susanne Kieckbusch, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Dr. Tobias Lindner, Jerzy Montag, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrentengesetzes (FRG)

A. Problem
Seit 1991 haben Menschen jüdischen Glaubens aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion die Möglichkeit, nach Deutschland überzusiedeln. Es handelt sich um Menschen, die ihre Heimat verlassen, um dauerhaft in Deutschland zu leben. Jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer, ÜbersiedlerInnen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler unterscheiden sich im Rentenrecht. ÜbersiedlerInnen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können Renten nach dem Fremdrentengesetz erhalten, d.h., in die Berechnung ihrer Renten werden auch Zeiten einbezogen, die in ihrem Herkunftsland zurückgelegt worden sind. Jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die nicht dem sog. deutschen Sprach und Kulturkreis zugerechnet werden, sind von Ansprüchen nach dem Fremdrentengesetz ausgeschlossen. Sie sind ausgeschlossen, obwohl auch diese Zuwanderer und Zuwanderinnen in der Verantwortung vor der deutschen Geschichte aufgenommen worden sind und durch Auswanderung ihre Rentenansprüche aus dem Herkunftsland verloren haben. Viele Betroffene sind deshalb auf Grundsicherung angewiesen, weil sie nicht mehr genügend Ansprüche in der Gesetzlichen Rentenversicherung aufbauen konnten und können.
B. Lösung
Jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion werden rentenrechtlich Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern gleichgestellt. Berufsjahre, die sie in ihren Herkunftsländern zurück gelegt haben, werden nach dem Fremdrentengesetz in die Berechnung der Rente einbezogen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Die genauen Kosten werden im Gesetzgebungsverfahren zu ermitteln sein.

Zum Gesetzentwurf [PDF]

zp8497586rq

Beschlussempfehlung und Bericht: Altersarmut bekämpfen – Mit der Garantierente

Gepostet am Mittwoch, den 26. Juni 2013 um 16:38 in Altersarmut,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/14084 vom 25. 06. 2013
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin
Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Altersarmut bekämpfen – Mit der Garantierente

A. Problem
Ohne Gegenmaßnahmen werden die Altersarmut und der Bezug von Grundsicherung
im Alter nach Aussage der Antragsteller in den nächsten Jahren gravierend
zunehmen.
B. Lösung
Die Antragsteller fordern eine Garantierente als Bestandteil der Rentenversicherung
einzuführen, wonach u. a. geringe Rentenansprüche von Rentnerinnen und

Rentnern mit 30 und mehr Versicherungsjahren durch eine steuerfinanzierte
Garantierente so aufgestockt werden, dass die Gesamtrente mindestens
30 Entgeltpunkte betrage. Alle Versicherungszeiten sollten dabei als Voraussetzung
für den Bezug der Garantierente anerkannt werden.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Konkrete Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Zur Beschlussempfehlung [PDF]

zp8497586rq

Kleine Anfrage: Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in der Schlachtbranche

Gepostet am Donnerstag, den 20. Juni 2013 um 17:09 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/13594 vom 16. 05. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Friedrich Ostendorff, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta Haßelmann, Bärbel Höhn, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Hermann E. Ott, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in der Schlachtbranche

Im März 2013 hat die belgische Regierung eine Beschwerde gegen Deutschland wegen mutmaßlichem Sozialdumping bei der Europäischen Kommission eingelegt. Belgien befürchtet aufgrund niedriger Löhne in der deutschen Schlachtbranche erhebliche Wettbewerbsnachteile.
Französische Betriebe hatten sich bereits vor Jahren zu einer Initiative gegen Sozialdumping zusammengeschlossen und die Europäische Kommission auf- gefordert, Deutschland zu einem Mindestlohn für die Schlachtbranche zu zwin- gen. Ohne Erfolg.
Der dänische Konzern Danish Crown, eines der größten Schlachtunternehmen weltweit, verlagerte in den letzten Jahren zigtausende Arbeitsplätze aus Dänemark nach Deutschland, um von den hier fehlenden Mindestlöhnen zu profitieren. Die dänische Nahrungsmittelgewerkschaft (NNF) beklagt seit langem, dass Dumpinglöhne an Schlachthöfen in Deutschland zu Wettbewerbsnachteilen dänischer Betriebe führen.

Zur Kleinen Anfrage [PDF]

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