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Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulrich Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Einkommensschere zwischen arm und reich geht in unserer Gesellschaft weiter auseinander. Dies betrifft auch die Älteren. So betrug der Anteil der älteren Personen mit einem Einkommen unter der Armutsrisikogrenze im Jahr 2010 14 Prozent und war damit nur leicht unterdurchschnittlich. Wenn nicht entschieden gegengesteuert wird, geht die Schere bei den Alterseinkommen weiter auseinander. Ohne Gegenmaßnahmen werden die Altersarmut und der Bezug von Grundsicherung im Alter in den nächsten Jahren gravierend zunehmen. Noch im Jahr 2011 bezogen nur 2,6 Prozent der über 65-jährigen Grundsicherung nach dem SGB XII, doch die Tendenz ist steigend, und die Dunkelziffer der verdeckt Armen ist in dieser Gruppe höher als etwa beim Arbeitslosengeld II.
Das Zusammenwirken von dauerhaft hoher Arbeitslosigkeit, unterbrochenen Erwerbsbiographien, ausgeweitetem Niedriglohnsektor, der Zunahme von Selbständigen mit geringen Einkommen sowie das sinkende Rentenniveau erhöht für eine wachsende Zahl von künftigen Rentnerinnen und Rentnern das Armutsrisiko. Besonders betroffen sind heute Personen mit unterbrochenen Versicherungsbiografien, Teilzeiterwerbstätige, Selbständige, Geringverdienende. Altersarmut ist vor allem weiblich und dies wird ohne politisches Gegensteuern auf absehbare Zeit auch so bleiben. Denn nach den bisherigen Prognosen werden Frauen, vor allem die Mütter unter ihnen, auch zukünftig nur eine geringe Rente beziehen.
Die Rentenversicherung verliert an Legitimation, wenn Menschen, die lange Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung waren, letztlich doch auf Fürsorgeleitungen angewiesen sind. Die Rentenversicherung muss zu einer solidarischen Sozialversicherung mit einem Mindestniveau weiterentwickelt werden, das vor Altersarmut schützt. Mit der Einführung der Garantierente wird das Ziel einer vor Altersarmut schützenden Mindestteilhabe umgesetzt. Die Rentenversicherung muss dabei so ausgestaltet werden, dass für langjährig Versicherte der Bezug von Grundsicherung im Normalfall vermieden wird. Die Bedingungen für den Bezug der Garantierente sind dabei so zu setzen, dass sie nicht nur von Männern, sondern gerade auch von Frauen realistisch zu erreichen sind.