Kleine Anfrage: Nachtrag zur Kleinen Anfrage „Mindestlöhne durchsetzen, Qualität der Kontrollen verbessern“

Gepostet am Montag, den 8. April 2013 um 17:31 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/13009 vom 08.04.2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer, Britta Haßelmann, Susanne Kieckbusch, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nachtrag zur Kleinen Anfrage „Mindestlöhne durchsetzen, Qualität der Kontrollen verbessern“

In der am 19. März 2013 vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) beantworteten Kleinen Anfrage „Mindestlöhne durchsetzen, Qualität der Kontrollen verbessern“ (Bundestagsdrucksache 17/12834) wurde mehrfach mitgeteilt, dass zahlreiche Daten erst Ende März 2013 vorliegen. Daher fragen wir diese Daten nun ab.

Kleine Anfrage: Schlussfolgerungen aus der Evaluation der zweiten Programmphase des Bundesprogramms „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte in den Regionen“

Gepostet am Freitag, den 22. März 2013 um 17:28 in Parlamentarische Initiativen,Rente mit 67,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12934 vom 22.03.2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schlussfolgerungen aus der Evaluation der zweiten Programmphase des Bundesprogramms „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte in den Regionen“

Ältere Langzeitarbeitslose haben in Deutschland überdurchschnittlich schlechte Chancen, wieder Arbeit zu finden. Aus diesem Grunde wurde 2003 ein Programm zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von älteren Frauen und Männern zwischen 50 und 64 Jahren aufgelegt. Die „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte in den Regionen“ befindet sich nun in der dritten Programmphase, die 2015 ausläuft.

Das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) und das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e. V. (IAW), die mit der Evaluation der zweiten Programmphase des Bundesprograms beauftragt waren, liefern in ihrem am 30. September 2012 veröffentlichten Bericht wichtige Kennzahlen und geben Handlungsempfehlungen. Die Langfassung der Untersuchung, auf die in der vorliegenden Kurzfassung regelmäßig verwiesen wird, ist bis dato noch nicht veröffentlicht worden.

Antrag: Rechte von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sichern und Inklusion weltweit ermöglichen

Gepostet am Mittwoch, den 20. März 2013 um 16:35 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12844 vom 20. 03. 2013

Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Markus Kurth, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Agnes Brugger, Priska Hinz, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Kai Gehring, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Beate Müller-Gemmeke, Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rechte von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sichern und Inklusion weltweit ermöglichen

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Menschen mit Behinderungen kämpfen seit mehreren Jahrzehnten in vielen Ländern gegen Diskriminierung und für gleichberechtigte Teilhabe. Ein Ergebnis dieses Prozesses ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (Behindertenrechtskonvention), das in Deutschland am 26.03.2009 ratifiziert wurde. In der Konvention werden keine Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen formuliert. Vielmehr konkretisiert die Konvention für die verschiedenen Politikfelder, welche Bedingungen gegeben sein müssen, damit Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte wahrnehmen können. Artikel 32 und 11 der Konvention formulieren den Anspruch und Auftrag an die Vertragsstaaten, ihre Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe inklusiv zu gestalten.

Kleine Anfrage: Rückwirkende Auszahlung von Ghetto-Renten

Gepostet am Montag, den 18. März 2013 um 18:00 in Ghetto-Renten,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12902 vom 18. 03. 2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Birgitt Bender, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rückwirkende Auszahlung von Ghetto-Renten

Durch das im Jahr 2002 verabschiedete Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) ist die Anerkennung der von den Opfern nationalsozialistischer Zwangsherrschaft in den Ghettos erbrachten Arbeitsleistung nicht im Rahmen einer Entschädigungsleistung, sondern als Rentenleistung geregelt worden. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bun- dessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 1997, nach der für eine Beschäftigung im Ghetto Lodz unter bestimmten Voraussetzungen Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen.

Antrag: Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung menschenrechtskonform gestalten

Gepostet am Mittwoch, den 13. März 2013 um 17:00 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12712 vom 13.03.2013

Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Katrin Göring- Eckardt, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung menschenrechtskonform gestalten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In Deutschland leben immer mehr Menschen mit Behinderungen. Der demografische Wandel wird diesen Trend noch verstärken, denn mit zunehmendem Alter sind immer mehr Menschen in ihrer Teilhabe beeinträchtigt, erkranken chronisch oder es entsteht Pflegebedarf. Unabhängig vom Alter steigt auch die Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen. Diese Personengruppen sind genau wie Menschen, die mit einer Beeinträchtigung auf die Welt kommen oder diese früher im Leben erwerben, häufiger auf Leistungen des Gesundheitssystems angewiesen als andere Menschen. Zudem benötigen sie häufig eine intensivere und spezifische Behandlung und verschiedene Formen der Unterstützung, um Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen zu können. Wer anders als die Mehrheit der Patientinnen und Patienten kommuniziert – zum Beispiel in Gebärdensprache oder Leichter Sprache – oder sich anders als die große Mehrheit der Patientinnen und Patientenverhält, kann oftmals nicht damit rechnen, entsprechend gut versorgt zu werden. Wechselwirkungen zwischen akuten und chronischen Erkrankungen oder in Kombination auftretende Beeinträchtigungen machen eine gute gesundheitliche Versorgung besonders anspruchsvoll.

Antrag: Gleiches Rentenrecht in Ost und West, Rentenüberleitung zum Abschluss bringen

Gepostet am Montag, den 4. März 2013 um 12:38 in Alterssicherung,Ostrenten,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12507 vom 27.02.2013
Antrag
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Monika Lazar, Stephan Kühn, Cornelia Behm, Markus Kurth, Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gleiches Rentenrecht in Ost und West, Rentenüberleitung zum Abschluss
bringen

Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Mehr als zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung gibt es im Rahmen der Rentenüberleitung immer noch strukturelle Ungleichheiten und das Empfinden von Ungerechtigkeiten. Sowohl die Angleichung des Rentenwertes in Ost und West als auch die offenen Fragen der Rentenüberleitung sind seit vielen Jahren Gegenstand kontroverser Diskussionen. Die Überleitung der Alterssicherung der DDR in bundesdeutsches Recht war eine sehr komplexe Aufgabe – singulär und ohne Vorbild. Für die große Mehrheit der Rentner hat sie erhebliche Vorteile gebracht. Ungeachtet dessen fühlen sich aufgrund der bestehenden Regelungen viele Menschen in ihrer Lebensleistung nicht anerkannt.

Nachwievor haben die als Übergangsregelung gedachten rentenrechtlichen Unterschiede infolge der erheblichen Verlangsamung des Angleichungsprozesses der Löhne und Gehälter immer noch Bestand. Das unterschiedliche Rentenrecht wird ohne Eingriffe des Gesetzgebers noch so lange existieren, bis sich die Entgelte und damit die Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern vollkommen angeglichen haben. Dies kann aus heutiger Sicht noch sehr lange dauern, da aus dem bestehenden System heraus auf kurze bis mittlere Sicht keine wesentliche Angleichung zu erwarten ist. CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, noch in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen. Konkrete Vorschläge ist die Koalition bisher schuldig geblieben.

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