Kleine Anfrage: Junge Menschen ohne Berufsabschluss

Gepostet am Freitag, den 1. März 2013 um 17:10 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes,Wirtschafts- und Finanzpolitik

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12615 vom 01. 03. 2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kai Gehring, Kerstin Andreae, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Tabea Rößner, Krista Sager, Elisabeth Scharfenberg, Ulrich Schneider, Dr. Harald Terpe, BeateWalter-Rosenheimer, ArfstWagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Junge Menschen ohne Berufsabschluss

In Deutschland haben ca. 15 Prozent der jungen Erwachsenen keinen Berufsabschluss (Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2012). Für die Betroffenen bedeutet dies in der Regel schlechte Jobchancen, geringes Einkommen und drohende Arbeitslosigkeit. Aber auch aus gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Perspektive ist diese Entwicklung problematisch. Die jungen Menschen, die den Berufseinstieg verpassen, fehlen nicht nur als Fachkräfte, sondern vielfach auch als Steuer- und Beitragszahler. Viele von ihnen tragen ein hohes Risiko, wiederkehrend oder dauerhaft arbeitslos und auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Die Folgekosten unzureichender Bildung werden sich in den kommenden 10 Jahren auf mehr als 15 Mrd. Euro summieren (Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung im Auftrag der Bertelsmann Stiftung, April 2011). Trotz guter Konjunkturlage und zunehmendem Fachkräftemangel fanden etliche Jugendliche auch in den vergangenen Jahren nach ihrem Schulabschluss keinen betrieblichen Ausbildungsplatz. 2011 waren rund 294 000 junge Menschen im Übergangssektor „geparkt“ (Berufsbildungsbericht 2012). Diese teuren Maßnahmen münden jedoch viel zu selten in eine Ausbildung, die einen Berufsabschluss ermöglicht. Jetzt hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener“ gestartet. Ziel ist es, 100 000 jungen Menschen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsausbildung in den kommenden drei Jahren eine zweite Chance, die zu einem Berufsabschluss führt, zu geben.

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Kleine Anfrage: Mindestlöhne durchsetzen, Qualität der Kontrollen verbessern

Gepostet am Freitag, den 1. März 2013 um 17:06 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12622 vom 01. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Mindestlöhne durchsetzen, Qualität der Kontrollen verbessern

Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ vom 11. Januar 2013 ernannte eine Berliner Reinigungsfirma ihre Mitarbeiterinnen, die für die Sauberkeit der Kundentoiletten zu sorgen hatten, zu „Bewacherinnen“ der Trinkgeldteller, um den Mindestlohn im Gebäudereinigungsgewerbe zu umgehen. Die Firma zahlte den Frauen 4,50 Euro pro Stunde anstelle des Mindestlohns in Höhe von 8,82 Euro – mit dem Nebeneffekt, dass sich auch die Sozialbeiträge nahezu halbierten. Das kann nur als Lohndumping mit krimineller Energie bezeichnet werden. Solche Beispiele zeigen, dass die Festlegung von Mindestlöhnen alleine nicht ausreicht. Auch ihre effektive Kontrolle ist erforderlich. Diese ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Die zuständigen Kontrollbehörden müssen mit den notwendigen Personalmitteln und Ressourcen ausgestattet sein, um gegen kreatives Lohndumping vorgehen zu können. Denn unter Lohndumping leiden die Beschäftigten und tariftreue Betriebe gleichermaßen.

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Die Antwort der Bundesregierung

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Kleine Anfrage: Lohnpolitische Koordinierung und Abbau von Leistungsbilanzungleichgewichten

Gepostet am Montag, den 25. Februar 2013 um 17:37 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes,Wirtschafts- und Finanzpolitik

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12564 vom 25. 02. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Birgitt Bender, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Lisa Paus, Elisabeth Scharfenberg und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lohnpolitische Koordinierung und Abbau von Leistungsbilanzungleichgewichten

Die Krise in den Ländern der europäischen Währungsunion hat zahlreiche Ursachen. Als eine Ursache gelten stark divergierende Lohnstückkosten in den Euroländern und daraus resultierende Leistungsbilanzungleichgewichte. Insbesondere in Portugal, Spanien und Griechenland führten Leistungsbilanzdefizite zu einer hohen Verschuldung des Staates und des Privatsektors und zu hohen Nettoauslandsverbindlichkeiten, die teilweise vom Privatsektor auf den Staat verlagert wurden. An den Finanzmärkten entstanden Zweifel, ob die südeuropäischen Staaten in einer Währungsunion ohne Transfers in der Lage sind, ihre Nettoauslandsverbindlichkeiten zu bedienen bzw. zurückzuführen. Deutschland hat dagegen erhebliche Nettoauslandsforderungen aufgebaut.

Die Vorschläge zum Abbau von Leistungsbilanzungleichgewichten reichen von Sanktionen bei übermäßigen Leistungsbilanzungleichgewichten, über ausgleichende Finanztransfers zwischen den EU-Mitgliedstaaten bis hin zu einer besseren wirtschaftspolitischen Koordinierung – insbesondere auch im Bereich der Lohnentwicklung. Letztere soll auf EU-Ebene initiiert werden.

Die Lohnentwicklung ist Gegenstand der Tarifautonomie der Sozialpartner. Zugleich jedoch sind die Mitgliedstaaten der EU im Rahmen des neuen Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte bezüglich der Entwicklung der Lohnstückkosten Verpflichtungen eingegangen.

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Antrag: Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür

Gepostet am Mittwoch, den 20. Februar 2013 um 17:35 in Parlamentarische Initiativen,Wirtschafts- und Finanzpolitik

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12394 vom 20. 02. 2013

Antrag
der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kerstin Andreae, Nicole Maisch, Beate Walter-Rosenheimer, Markus Kurth, Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms, Birgitt Bender, Cornelia Behm, Harald Ebner, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Tobias Lindner, Dr. Hermann E. Ott, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Wasser ist kein gewöhnliches Gut und die Wasserversorgung kein gewöhnliches Geschäft. Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht und die Wasserversorgung ist ein elementarer Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Durch die geplante EU-Konzessionsrichtlinie droht die schrittweise Privatisierung der Wasserversorgung auf indirektem Wege. So genannte Dienstleistungskonzessionen beispielsweise für die Trinkwasserversorgung sollen künftig dem Vergaberecht unterworfen werden. Grundsätzlich können die Kommunen zwar weiterhin entscheiden, ob sie die Wasserversorgung selbst erbringen wollen. Kommunen, deren Wasserversorgung bereits teilweise oder vollständig privati- siert ist, müssen diese künftig europaweit ausschreiben. Auch die Bedingungen für nicht privatisierte kommunale Wasserversorgungsbetriebe und die interkommunale Zusammenarbeit werden mit der Richtlinie erheblich erschwert, so dass den Kommunen in vielen Fällen nur die Option bleibt, kostenintensive Ausgliederungen in kommunale Eigenbetriebe unter Verzicht auf Effizienzgewinne und Synergieeffekte vorzunehmen, wenn sie eine europaweite Ausschreibung vermeiden wollen.

Antrag: Für eine sozio-kulturelle Existenzsicherung ohne Lücken

Gepostet am Mittwoch, den 20. Februar 2013 um 16:54 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12389 vom 20.02.2013

Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae, Brigitte Pothmer, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katja Dörner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Monika Lazar, Josef Philip Winkler, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Dr. Tobias Lindner, Lisa Paus, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Daniela Wagner, Beate Walter- Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für eine sozio-kulturelle Existenzsicherung ohne Lücken

Jeder in Deutschland lebende Mensch hat einen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Das Recht auf Sicherung der physischen Existenz sowie auf ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ergibt sich aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz. Das Grundrecht auf Achtung der Würde jedes Einzelnen wird vom Gesetzgeber in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), der Sozialhilfe (SGB XII) sowie durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) konkretisiert. Die Mindestsicherung als unterstes soziales Netz wird durch die Solidargemeinschaft geleistet.

Allen Menschen muss gleichermaßen die Möglichkeit eröffnet werden, ihren Lebensunterhalt eigenverantwortlich zu erwirtschaften, um nicht auf existenzsichernde Leistungen angewiesen zu sein. Neben einer ausreichenden Zahl an Arbeitsplätzen gilt es hierfür die entsprechenden Anreize und Voraussetzungen zu schaffen. So müssen etwa Lohnhöhe, steuerliche und sozialversicherungspflichtige Belastung von Einkommen, finanzielle Leistungen für Kinder und Familien sowie Wohngeld derart zueinander wirken, dass sich Erwerbsarbeit auch finanziell lohnt. Etwaige Forderungen, wonach Leistungen der Mindestsicherung deutlich unterhalb der Einkommen in den unteren Lohngruppen liegen müssen (so genanntes Lohnabstandsgebot), sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 festgestellt, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums „dem Grunde nach unverfügbar“ ist und eingelöst werden muss (1 BvL 1/09).

Antrag: Rente für Dopingopfer in der DDR

Gepostet am Mittwoch, den 20. Februar 2013 um 12:57 in Alterssicherung,Ostrenten,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12393 vom 20.02.2013

Antrag der Abgeordneten

Viola von Cramon-Taubadel, Wolfgang Wieland, Daniela Wagner, Maria Klein-Schmeink, Claudia Roth (Augsburg), Wolfgang Strengmann-Kuhn, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rente für Dopingopfer in der DDR

Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: In der DDR wurden bis 1989 Sportlerinnen und Sportler systematisch und flächendeckend von staatlichen Stellen gedopt. Viele der Sportlerinnen und Sportler, die damals – oft ohne ihr Wissen – leistungssteigernde Mittel einnahmen, leiden heute unter körperlichen und psychischen Langzeitfolgen. Schon damals war den Verantwortlichen klar, dass Doping gesundheitliche Schäden nach sich ziehen würde. Nach DDRinternen Schätzungen wurden bei zehn bis 15 Prozent der Sportlerinnen und Sportler leichte Schäden erwartet, bei fünf Prozent schwere Schäden. Dies hielt die Sportfunktionärinnen und -funktionäre keineswegs von ihrem verantwortungslosen Handeln ab.

So leben heute viele Menschen mit einer Schwerbehinderung. Teilweise kommt es zu Persönlichkeitsveränderungen bis hin zur Notwendigkeit von Geschlechtsumwandlungen. Nicht nur die ehemaligen Sportlerinnen und Sportler sind von Gesundheitsschäden betroffen, sondern vielfach auch ihre Kinder. Rechtlich begründete Ersatzansprüche der ehemaligen Sportlerinnen und Sportler bestehen bisher nicht. Klagen von zahlreichen ehemaligen Athletinnen und Athleten gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB – Rechtsnachfolger des NOK der DDR) und gegen Jenapharm (Rechtsnachfolger des Produzenten der Dopingsubstanzen) wurde vergleichsweise gegen Zahlung von jeweils 9250 Euro an 167 bzw. 184 Betroffene beigelegt. Die Bundesrepublik Deutschland hat 2002 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus moralischen Gründen mit dem Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) Verantwortung übernommen. Dazu wurde ein bundeseigener Fonds mit einem Umfang von zwei Millionen Euro eingerichtet, aus dem insgesamt 194 Anspruchsberechtigte einmalig knapp 10.500 Euro erhielten. Anträge hatten insgesamt 308 Betroffene gestellt.

Zum vollständigen Antrag als PDF-Dokument

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