Kleine Anfrage: Bürgerfreundliche und förderstarke Jobcenter

Gepostet am Montag, den 4. Februar 2013 um 17:31 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12269 vom 04. 02. 2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Birgitt Bender, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bürgerfreundliche und förderstarke Jobcenter

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im März 2012 vier Vorschläge für eine bürgerfreundliche Grundsicherung vorgestellt. Empfohlen wurde, die Dauer der Bewilligungszeiträume in der Regel auf zwölf Monate zu verlängern, die Frage der temporären Bedarfsgemeinschaften eindeutig zu klären, die verpflichtende Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für nicht arbeitslose Leistungsberechtigte wegfallen zu lassen sowie Verbundlösungen für die Bearbeitung bestimmter Aufgaben der Jobcenter zuzulassen. Auch von anderer Seite, beispielsweise vom Deutschen Landkreistag und vom Bundesrechnungshof, liegen Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung der Grundsicherung vor.

Kleine Anfrage: Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit in Leiharbeit

Gepostet am Montag, den 4. Februar 2013 um 16:50 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12271 vom 04. 02. 2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit in Leiharbeit

Eine wesentliche Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist die Vermittlung von Erwerbslosen in Arbeit. Diese Aufgabe beinhaltet, dass die Vermittlung in Arbeit nachhaltig und dauerhaft erfolgt. Seit der Reform der Arbeitnehmer- überlassung im Jahre 2003 hat die Zahl der gemeldeten Stellen in der Leiharbeit und damit auch die Zahl der vermittelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Leiharbeit deutlich zugenommen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat zudem zahlreiche regionale und überregionale Kooperationsvereinbarungen mit Leiharbeitsunternehmen abgeschlossen, um die Vermittlung in Leiharbeit zu erleichtern und zu intensivieren.
Der Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, sieht jetzt allerdings „Fehlentwicklungen“ bei der Zusammenarbeit der Arbeitsagentur mit Zeitarbeitsfirmen, die korrigiert werden müssten (DIE WELT, 12. Januar 2013).

Entschließungsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

Gepostet am Donnerstag, den 17. Januar 2013 um 16:55 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12091 vom 16. 01. 2013

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Ingrid Hönlinger, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Tom Koenigs, Markus Kurth, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Walter-Rosenheimer, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Drucksachen 17/11513, 17/12086 –

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Entscheidungen vom 20. Juni 2012 (Az XII ZB 99/12 und Az XII ZB 130/12) seine bisherige Rechtsprechung korrigiert und Behandlung gegen den ausdrücklichen Willen der Patienten als erheblichen Grundrechtseingriff bewertet. Er hat dabei die wesentlichen Grundsätze aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (2 BvR 882/09 und 2 BvR 633/11) übernommen.

Antrag: Zeitnahes Krankengeld für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbständige

Gepostet am Donnerstag, den 17. Januar 2013 um 16:39 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12067 vom 16.01.2013

Antrag

der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Birgitt Bender, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Krista Sager, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Arfst Wagner (Schleswig), Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zeitnahes Krankengeld für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbständige

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die aktuelle Regelung zum Krankengeld ist für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbstständige unbefriedigend. Eine Gruppe, die davon besonders betroffen ist, sind Künstlerinnen und Künstler, weil deren Erwerbsbiographien häufig aus Kurzzeitengagements und Selbstständigkeit bestehen. Hinzu kommt, dass dies in vielen Fällen mit prekären Einkommensverhältnissen verknüpft ist. Der § 46 Satz 2 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sieht vor, dass ein Anspruch auf Krankengeld für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sowie für unständig und kurzfristig Beschäftigte von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit besteht. Seit 2009 ist ein früherer Bezug von Krankengeld ausschließlich über einen Wahltarif möglich. Zum 1. August 2009 wurden die gesetzlichen Vorgaben dieses massiv in der Kritik stehenden Wahltarifs nach § 53 Absatz 6 SGB V geändert. Seitdem dürfen diese Wahltarife nicht mehr nach Alter, Geschlecht und Krankheitsrisiken differenzieren. Krankenkassen, der Bundesrat und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (siehe Änderungsanträge in Bundestagsdrucksache 16/13428) forderten damals die bis Ende 2008 gültige gesetzliche Regelung wieder einzuführen. Diese enthielt für kurzzeitig und unständig Beschäftigte die Möglichkeit, mit einem erhöhten Beitragssatz Krankengeldanspruch spätestens ab dem 15. Tag (meist ab dem 1. Tag) zu erhalten.

Große Anfrage: Der 4. Armuts- und Reichtumsbericht

Gepostet am Donnerstag, den 10. Januar 2013 um 16:01 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11900 vom 12. 12. 2012

Große Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der 4. Armuts- und Reichtumsbericht

Die Bundesregierung muss dem Deutschen Bundestag regelmäßig einmal in der Wahlperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht vorlegen. Die Analyse von Armut und Reichtum muss hierbei nach Ansicht des Gesetzgebers „in die Analyse der gesamten Verteilung von Einkommen und Lebenslagen eingebettet sein“ (Bundestagsdrucksache 14/999). Darüber hinaus muss die Berichterstattung „über individuelle und kollektive Lebenslagen Aufschluß geben“. In dem Bericht sollte zudem der Frage nachgegangen werden, in welcher Form und in welchem Umfang von Armut betroffene Personen selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln können. Der Bericht sollte besondere Problemgruppen gesondert berücksichtigen.

Antrag: Arbeitsbedingungen von Hausangestellten verbessern – ILO-Übereinkommen Nr. 189 ratifizieren

Gepostet am Montag, den 31. Dezember 2012 um 18:53 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11370 vom 07. 11. 2012

Antrag

der Abgeordneten Josip Juratovic, Anette Kramme, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Hubertus Heil (Peine), Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Katja Mast, Thomas Oppermann, Karin Roth (Esslingen), Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben), Ottmar Schreiner, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Uwe Kekeritz, Memet Kilic, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer, Tom Koenigs, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Ingrid Hönlinger, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Lisa Paus, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Hans-Christian Ströbele, Arfst Wagner (Schleswig), Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Arbeitsbedingungen von Hausangestellten verbessern – ILO-Übereinkommen Nr. 189 ratifizieren

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Auf der 100. Internationalen Arbeitskonferenz der Internationalen Arbeitsorga- nisation (ILO) wurde am 16. Juni 2011 das Übereinkommen 189 zum Schutz der Arbeitsrechte von Hausangestellten verabschiedet. Mit diesem Übereinkommen wird in vielen Ländern Hausarbeit erstmals als reguläre Lohnarbeit anerkannt. Das Übereinkommen regelt, dass Hausangestellte genau wie alle anderen Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer kranken- und rentenversichert sein müssen und dass für sie die Regelungen des Mutterschutzes gelten. Auch Hausange- stellte erhalten das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Zudem garan- tiert das Übereinkommen die Privatsphäre der Hausangestellten sowie einen freien Tag pro Woche. Die Verabschiedung des Übereinkommens wurde inter- national begrüßt, da damit endlich ein Schritt getan ist, um Arbeitsrechte im hauptsächlich informellen Sektor der Hausarbeit zu verankern. Nach Schätzun- gen der ILO arbeiten weltweit bis zu 100 Millionen Menschen als Hausangestellte, die meisten davon Frauen. 15,5 Millionen sind Kinder.

Arbeitsbedingungen von Hausangestellten [PDF]

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