Zum Beschluss des Petitionsausschusses, die Bundesregierung aufzufordern, die Finanzierungslücke für privatversicherte ALG II-Empfängerinnen und -Empfängern zu schließen, erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Mitglied des Petitionsausschusses und Berichterstatter für diese Petition:
Wir begrüßen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert hat, diese bestehende gesetzliche Regelungslücke zu schließen. Wir haben bereits im Januar 2010 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht (BT-Drucksache 17/548), aber der Bundesregierung ist es in mehreren Anläufen nicht gelungen, Abhilfe im Sinne der Betroffenen zu schaffen.
Der heutige Beschluss ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Überforderung privat versicherter Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfänger zu beenden. Privatversicherte Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger müssen die Differenz zwischen dem PKV-Basistarif und dem erstatteten Satz für gesetzlich Krankenversicherte von ihrem Regelsatz bezahlen. Dieses Problem muss dringend gelöst werden.
Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages heute beschlossen, eine Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, in der eine Lösung für die Finanzierungslücke gefordert wird.
Bis Ende 2008 konnten privat Kranken- und Pflegeversicherte, die hilfebedürftig wurden, in die gesetzliche Krankenversicherung sowie in die soziale Pflegeversicherung zurückkehren. Seit 01. Januar 2009 verbleiben bisher privat versicherte Personen, die erstmalig Arbeitslosengeld II beantragen, in der privaten Krankenversicherung sowie privaten Pflegeversicherung. Ein Wechsel in die GKV beziehungsweise SPV ist nicht länger möglich.