PM: Ghetto-Renten – traurig und beschämend

Gepostet am Mittwoch, den 20. März 2013 um 14:50 in Ghetto-Renten,Pressemitteilung

Die Union hat heute im Ausschuss für Soziales erklärt, dass Sie bei den Ghetto-Renten nichts mehr unternehmen wird. Dazu erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

Es ist traurig und beschämend! Es leben heute noch knapp 20.000 Juden, deren Anträge auf eine so genannte „Ghetto-Rente“ zunächst rechtswidrig abgelehnt wurden. Dieser Fehler wurde zwar korrigiert, die rückwirkende Auszahlung aber nur bis 2005 gewährt. Es war der politische Wille des Gesetzgebers, diese Renten rückwirkend bis 1997 auszuzahlen. Die Menschen werden nun um ihre rückwirkende Rente bis 1997 gebracht, weil es die Merkel-Mehrheit verhindert. Das ist skandalös und unverantwortlich vor dem Hintergrund der deutschen Vergangenheit. Der täglich kleiner werdende Empfängerkreis ist heute in hohem Alter und meist auf Pflege und Medikamente angewiesen, weshalb die rückwirkende Auszahlung der ihnen zustehenden Renten einen nicht unerheblichen Teil zur Verbesserung ihrer Lebensumstände beigetragen hätte. Wir werden deshalb morgen im Bundestag diese Debatte öffentlich führen und darüber abstimmen.

Kleine Anfrage: Rückwirkende Auszahlung von Ghetto-Renten

Gepostet am Montag, den 18. März 2013 um 18:00 in Ghetto-Renten,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12902 vom 18. 03. 2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Birgitt Bender, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rückwirkende Auszahlung von Ghetto-Renten

Durch das im Jahr 2002 verabschiedete Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) ist die Anerkennung der von den Opfern nationalsozialistischer Zwangsherrschaft in den Ghettos erbrachten Arbeitsleistung nicht im Rahmen einer Entschädigungsleistung, sondern als Rentenleistung geregelt worden. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bun- dessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 1997, nach der für eine Beschäftigung im Ghetto Lodz unter bestimmten Voraussetzungen Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen.

Fraktionsübergreifende PM: Bundestag entscheidet diese Woche zu Ghetto-Renten

Gepostet am Montag, den 18. März 2013 um 16:02 in Ghetto-Renten,Pressemitteilung

Diese Woche wird der Bundestag darüber entscheiden, ob Holocaust-Überlebenden rückwirkend bis 1997 eine so genannte „Ghetto-Rente“ ausgezahlt wird. Dazu erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer (Grüne), Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik (Grüne), Anton Schaaf, Sprecher für Rentenpolitik (SPD), Matthias W. Birkwald, Sprecher für Rentenpolitik (Linke), Ulla Jelpke, Sprecherin für Innenpolitik (Linke):

„Wir freuen uns, dass die Koalition bereit ist, am Mittwoch im Ausschuss für Soziales endlich zu einer Entscheidung zu kommen, ob Überlebenden Juden aus den Ghettos rückwirkend bis 1997 die ihnen zustehenden Renten ausgezahlt werden sollen. Viel zu lange schon wird den Menschen ihre volle Rente vorenthalten. Tausende Menschen erleben dies nun nicht mehr. Umso deutlicher wird deshalb der dringende Handlungsbedarf. Deshalb wird am Donnerstag sowohl der Rot-Grüne Antrag auch der Antrag der Linksfraktion im Bundestag zu Abstimmung gestellt, welche die rückwirkende Zahlung der Ghetto-Renten bis 1997 fordern. Jetzt muss schnell gehandelt werden!  Die Bundesregierung muss jetzt zügig ein von der gesamten Koalition getragenes Konzept vorlegen, um unserem historischen Willen als Gesetzgeber gerecht zu werden.“

Streitthema Ghetto-Renten

Gepostet am Montag, den 11. März 2013 um 13:30 in Alterssicherung,Ghetto-Renten

Wir halten das Thema Ghetto-Renten von der Bundesregierung für nicht angemessen bearbeitet: die öffentliche Anhörung im Dezember hat klar gezeigt, dass eine Lösung des Problems technisch durchaus möglich ist. Wir fragen uns, warum trotz ausreichendem parlamentarischen Vorlauf nichts passiert.

Der israelische Gesandte in Berlin, Emmanuel Nahshon hat zu Recht zur Eile gemahnt, da mit jedem Tag, der vergeht, weitere Holocaust-Überlebende sterben. Der Gesetzgeber wollte mit dem ZRBG Überlebenden für ihre Arbeit in den von den Nationalsozialsten eingerichteten Ghettos Rentenansprüche sichern. Das Gesetz sieht vor, dass bei einem bis zum 30. Juni 2003 gestellten Rentenantrag Rentennachzahlungen ab Juli 1997 möglich sind. Dem historischen Willen des Gesetzgebers sollte jetzt entsprochen werden.

  • Frankfurter Rundschau von 27.2.2013: Jahrelang blockierten die deutschen Rentenversicherungsträger die Auszahlung von Renten an ehemalige Ghetto-Arbeiter. SPD, Grüne und Linkspartei wollen, dass die letzten Überlebenden rasch eine Nachzahlung erhalten. Doch die Regierung verschleppt die Entscheidung.
    „Die Regierung erweist sich als unfähig“, sagte der Grünen-Abgeordnete Strengmann-Kuhn im Interview. „Es gibt zwei Wege, den Ghetto-Arbeitern das Geld auszuzahlen, aber irgendwann muss man eine Entscheidung fällen. Vor allem bin ich darüber empört, dass noch immer darüber nachgedacht wird, überhaupt nichts zu machen.“
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  • Spiegel online vom 27.2.2013: Die Renten stehen ihnen gesetzlich zu – doch sie werden rund 20.000 ehemaligen jüdischen Ghettoarbeitern der NS-Zeit nicht ausgezahlt. Am Mittwoch muss die Regierung im Bundestag Auskunft geben, warum diese Verpflichtung immer noch nicht umgesetzt ist.
    Der Grünen-Abgeordnete Strengmann-Kuhn wird nun ungeduldig. „Die Bundesregierung muss endlich handeln und ihr zynisches Spiel auf Zeit aufgeben.“
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Ghetto-Renten: Bundesregierung muss schnell handeln

Gepostet am Freitag, den 8. Februar 2013 um 16:36 in Alterssicherung,Ghetto-Renten,Pressemitteilung

Zur Spiegel-Meldung, dass das Bundesarbeitsministerium den noch lebenden NS-Ghettoarbeitern rückwirkend eine Rente auszahlen möchte, erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, dem legitimen Anspruch von über 20.000 Überlebenden der Knechtschaft im Ghetto gerecht zu werden. Jetzt muss schnell gehandelt werden! Von der Leyen muss jetzt zügig ein von der gesamten Koalition getragenes Konzept vorlegen, um unserem historischen Willen als Gesetzgeber gerecht zu werden.

Antrag: Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen

Gepostet am Donnerstag, den 28. Juni 2012 um 16:27 in Alterssicherung,Ghetto-Renten,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/10094 vom 26. 06. 2012
Antrag
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen

Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Nachdem das Bundessozialgericht in mehreren Entscheidungen Anträge und Ansprüche von jüdischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern zurückgewiesen hatte, soweit diese in Ghettos im nationalsozialistischen Herrschaftsbereich Arbeit verrichtet haben, zu der sie nicht unter Lebensgefahr und Gewaltanwendung gezwungen wurden, beschloss der Deutsche Bundestag im Jahr 2002 einstimmig das „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch“ (ZRBG). Damit sollten Menschen, die in einem unter NS-Verwaltung stehenden Ghetto abhängig beschäftigt gewesen sind, einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente erwerben. Hierzu sollte – bei Vorliegen der Voraussetzungen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses – bei bis zum 30. Juni 2003 gestellten Anträgen eine rückwirkende Zahlung ab dem 1. Juli 1997 erfolgen (Artikel 1 § 3 Absatz 1 ZRBG).

In seiner praktischen Anwendung hat das ZRBG lange nicht zu den vom Gesetzgeber gewünschten Ergebnissen geführt. Von den etwa 70.000 Anträgen ist der übergroße Anteil negativ beschieden worden. Diese Tatsache erklärt sich auch damit, dass bei der Anwendung dieses Gesetzes bei den Trägern der Rentenversicherung Unklarheit bestand, wie die Bedingungen der „Freiwilligkeit“ und „Entgeltlichkeit“, die zwingende Voraussetzungen für die Anerkennung als Beitragszeit nach deutschem Rentenrecht sind, unter den Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem Ghetto zu interpretieren sind.

Zum vollständigen Antrag [PDF]

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