Datum, Uhrzeit: 23.01.2012, 10:00 – 13:00
Ort: Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E 600
Um was es geht
Die Selbstständigen in Deutschland unterliegen in der Altersvorsorge unterschiedlichen Pflichten. Es gibt Versorgungswerke, in denen Angehörige der freien Berufe, wie ÄrtzInnen oder ArchitektInnen, verpflichtend versichert sind.
Auch die LandwirtInnen haben ihre eigenen Kassen, bei denen sie für das Alter vorsorgen müssen. Manche Selbstständige müssen sich in der Gesetzlichen Rentenversicherung anmelden, etwa die Hebammen oder auch Handwerker. Handwerker können sich allerdings nach 18 Jahren wieder aus der Versicherungspflicht verabschieden. Die gesetzlichen Regelungen sind kompliziert. Das Recht und die Zuständigkeit sind zersplittert.
Darüber hinaus gibt es circa zwei Millionen Selbstständige, die nach heutigem Recht überhaupt nicht verpflichtet sind vorzusorgen. Diese sind besonders von Altersarmut bedroht. Das liegt zum einen daran, dass es keine gesetzlichen Regelungen gibt, die für alle Selbstständigen einheitlich und verständlich die Vorsorge für das Alter regeln. Zum anderen zählen viele Solo-Selbstständige zu den Geringverdienenden: Ihr finanzieller Spielraum ist begrenzt und sie fühlen sich oft von den hohen Beitragsbelastungen für Selbstständige überfordert. Das erschwert ihre Vorsorge enorm. Die Antwort auf unsere Große Anfrage zeigt: Besonders bei den Solo-Selbstständigen existieren die größten Sicherungslücken.